Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrich-tung „Stadtkultur Rheine“ Herrn Jan-Christoph Tonigs und Herrn Frank de Groot Dirks zu Betriebsleitern der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“.
Herr Tonigs verantwortet als Betriebsleiter u. a. die
inhaltliche Ausrichtung, Herr de Groot-Dirks insbesondere die kaufmännische
Leitung.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine
entscheidet gemäß § 4 Buchstabe a) EigVO NRW über die Bestel-lung und
Abberufung der Betriebsleitung. Dieses Recht kann er nicht auf andere Gremien
übertragen.
Die Betriebssatzung regelt in § 3, dass die Betriebsleitung
aus zwei Mitgliedern besteht, wobei ein Mitglied grundsätzlich die inhaltliche
Ausrichtung und das andere Mitglied die kaufmännische Leitung verantwortet.