Betreff
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Stadtkultur Rheine" - Bestellung der Betriebsleitung
Vorlage
313/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrich-tung „Stadtkultur Rheine“ Herrn Jan-Christoph Tonigs und Herrn Frank de Groot Dirks zu Betriebsleitern der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“.

Herr Tonigs verantwortet als Betriebsleiter u. a. die inhaltliche Ausrichtung, Herr de Groot-Dirks insbesondere die kaufmännische Leitung.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine entscheidet gemäß § 4 Buchstabe a) EigVO NRW über die Bestel-lung und Abberufung der Betriebsleitung. Dieses Recht kann er nicht auf andere Gremien übertragen.

Die Betriebssatzung regelt in § 3, dass die Betriebsleitung aus zwei Mitgliedern besteht, wobei ein Mitglied grundsätzlich die inhaltliche Ausrichtung und das andere Mitglied die kaufmännische Leitung verantwortet.