Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die bislang auf Empfehlung des Betriebsausschusses der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage vom Rat der Stadt Rheine festgelegten Vermietungspreise unverändert weiter gelten.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2024 folgende Änderungen in ortsrechtlichen Regelungen:

 

a.      Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit

 

Ziffer 3 „Förderungsverfahren“

Als Adressat und Ansprechpartner fungiert künftig nicht mehr der genannte Fachbereich, sondern die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.

 

Ziffer 4 Entscheidung und Verwendungsnachweis“

Die bislang dem Kulturausschuss zugeordneten Aufgaben werden künftig vom Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wahrgenommen.

 

b.      Richtlinie zur Aufstellung von Gedenktafeln im Stadtbild

 

Ziffer 3 „Ausführung/Erscheinungsbild“

Die Zuständigkeit für eine abschließende Entscheidung über die Gestaltung der Gedenktafeln geht auf den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung über.

 

Ziffer 4 „Verfahren“

Als Adressat und zuständige Organisationseinheit für die Anträge fungiert künftig die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anbringung einer Gedenktafel geht auf den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung über.

 

c.      Richtlinie zur Benennung von Straßen und sonstigen öffentlichen Flächen in der Stadt Rheine

 

„Verfahren/Zuständigkeit“

Vorschläge zur Benennung von Straßen werden künftig über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, eine Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2024 für die Einrichtung zu erstellen.

 

 

 


Begründung:

 

Zu 1:

Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen. Der Rat der Stadt Rheine hat dies für die Vermietungspreise der Gästezimmer und Gesellschaftszimmer der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage zuletzt 27.09.2022 vorgenommen. Die vorgenommenen organisatorischen Änderungen/Zuständigkeiten haben keine Auswirkungen auf die Vermietungspreise.

 

 

Zu 2:

Die im Beschluss genannten ortsrechtlichen Bestimmungen sind an die geänderten Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten anzupassen.

 

 

Zu 3:

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen (§ 9 EigVO NRW). Dieses Sondervermögen ist rechtlich zwar Bestandteil des Gemeindevermögens, in seiner Verwendung aber zweckgebunden. Zum Errichtungsstichtag ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und zu prüfen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:      Vermietungspreise

Anlage 2a:    Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit

Anlage 2b:    Richtlinie zur Aufstellung von Gedenktafeln im Stadtbild

Anlage 2c:    Richtlinie zur Benennung von Straßen und sonstigen öffentlichen Flächen in der Stadt Rheine