Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt, Herrn Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann für eine
weitere Amtszeit von sechs Jahren, beginnend ab dem 12. November 2023, zum
Leiter der Feuerwehr Rheine zu bestellen.
Begründung:
Gemäß § 11
des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophen-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) bestellt der Rat
auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die
Gemeinde eine Leitung der Feuerwehr. Sie werden durch den Bürgermeister
ernannt. Soweit die Leitung der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist sie in
ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Bei der Anhörung nach Satz 1
ist der Kreisbrandmeister zu beteiligen.
Der Leiter
der Feuerwehr, Herr Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann, wurde beginnend
mit dem 12. November 2017 für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt. Die
Amtszeit endet somit regelgerecht am 11. November 2023.
Die nach § 11
Absatz 1 Satz 2 BHKG NRW erforderliche Anhörung der Wehr hat am 22. August 2023
auf Einladung des Bürgermeisters stattgefunden. Dabei wurde Herr
Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann für eine weitere Amtszeit
vorgeschlagen.
Der
Kreisbrandmeister Raphael-Ralph Meier hat die fachliche und persönliche Eignung
geprüft und schlägt unter Würdigung des Votums der Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr Rheine in der Anhörung vom 22. August 2023 dem Rat vor, Herrn
Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann erneut zum Leiter der Feuerwehr Rheine
für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen.
Anlage:
Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom 22.08.2023