Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Rheine und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
345/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022 zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der Fassung vom 03. August 2023 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 7.304.435,94 € zur Ausgleichsrücklage.

 

3.      Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss einer Gemeinde. Er bedient sich nach § 102 Abs. 2 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Dabei sind gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob

 

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
  • der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und
  • er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht vom 10. August 2023 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes in der Fassung vom 03. August 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 14. September 2023 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen und intensiv beraten. Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss in dem beiliegenden Bericht, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und das er den von dem Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 billigt. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

Neben der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2022 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 7.304.435,94 € aus. Jahresüberschüsse können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.

 

Die allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2022 einen Bestand in Höhe von 241.943.307,18 € aus und liegt mit 32,2 % Anteil an der Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der Jahresüberschuss 2022 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss 2022 der Stadt Rheine (Fassung vom 03. August 2023)

Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses