Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der Fassung vom
03. August 2023 sowie die Zuführung des ausgewiesenen
Jahresüberschusses in Höhe von 7.304.435,94 € zur Ausgleichsrücklage.
3.
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
für den Jahresabschluss 2022
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Gemäß
§ 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 den vom Kämmerer
aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis genommen und an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 und
§ 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss einer
Gemeinde. Er bedient sich nach § 102 Abs. 2 GO NRW zur
Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung.
Dabei sind
gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
- der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gemeinde vermittelt,
- die gesetzlichen Vorschriften und die
sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind,
- der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht und
- er insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht
vom 10. August 2023 dargestellt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes in der Fassung vom 03. August 2023
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
14. September 2023 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen
Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen und intensiv beraten. Gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss
in dem beiliegenden Bericht, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner
Prüfung keine Einwendungen erhebt und das er den von dem Bürgermeister
aufgestellten Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 billigt.
Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den
Jahresabschluss 2022 festzustellen und dem Bürgermeister gem.
§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu
erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die
Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2022 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven
Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 7.304.435,94 € aus. Jahresüberschüsse können laut
§ 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen
Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses aufweist.
Die
allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2022 einen Bestand in Höhe
von 241.943.307,18 € aus und liegt mit 32,2 % Anteil an der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der
Jahresüberschuss 2022 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss 2022 der Stadt Rheine (Fassung vom 03. August 2023)
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses