Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 07 - Sportförderung - zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 07 – Sportförderung Verbesserungen in Höhe von 304.700 EUR.
Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von
8.200 EUR.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Im Jahresabschluss 2022 sind keine coronabedingten Belastungen enthalten.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht 2022, Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 07 – Sportförderung