Beschlussvorschlag/Empfehlung:
des Antragstellers:
1.
Der
Betriebsausschuss "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt
dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die
städtischen Flächen (Ackerflächen und Wiesen) in Bentlage einer extensiven
Nutzung zuzuführen. Dazu sollen die existierenden Pachtverträge für
Ackerflächen und Wiesen gekündigt und Neuverpachtung mit Auflagen bezüglich
einer extensiven Nutzung erfolgen.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Verwaltung die städtischen Flächen (Ackerflächen und
Wiesen) in Bentlage einer extensiven Nutzung zuführt. Dazu werden die
existierenden Pachtverträge für Ackerflächen und Wiesen gekündigt und die
Neuverpachtung mit Auflagen bezüglich einer extensiven Nutzung abgeschlossen.
Ziel ist es,
das historische Landschaftsbild und die Spuren historischer
Bewirtschaftungsformen, wie z. B. des Plaggenesch und der Wölbäcker zu
erhalten und möglichst die durch die ursprüngliche Nutzung entstandene
Agro-Biodiversität wiederherzustellen. Mit dieser Maßnahme wird gleichzeitig
die Umsetzung der Ziele als Stadt Rheine als Kommune für biologische Vielfalt
gefördert.
der Verwaltung:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, im
Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung des bestehenden Pflege-,
Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage, eine
weitgehende Nutzungs-Extensivierung der im städtischen Eigentum befindlichen
Acker- und Grünlandflächen in Bentlage zu prüfen.
Es wird auf
den Beschluss zur Vorlage 378/23 „Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2023:
Maßnahmen zur Pflege der historischen Kulturlandschaft Bentlage“ verwiesen.
Begründung:
des Antragstellers:
Es wird auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 (siehe
Anlage 1) verwiesen.
der Verwaltung:
Da die Zuständigkeit bezüglich Pachtverträgen für Ackerflächen und Wiesen
in Bentlage beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz liegt,
wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Abstimmung mit der
Antragstellerin in diesem Ausschuss beraten. Der Betriebsausschuss
„Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ wird über diese Verfahrensweise
informiert.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt insbesondere darauf ab, das historisch gewachsene und seit dem Mittelalter hier in besonderer Kontinuität erhaltene Landschaftsbild der Klosterinsel und die Spuren historischer Bewirtschaftungsformen zu bewahren oder wiederherzustellen und durch eine nachhaltig-extensive Bewirtschaftung der städtischen Acker- und Grünlandflächen Artenreichtum und Biodiversität dauerhaft zu verbessern.
Inhalt und Ziele des Antrages entsprechen weitestgehend den bereits seit 2005 mit dem bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage formulierten Zielsetzungen und dem dazu erstellten Maßnahmenkatalog. Das Planwerk und eine zusammenfassende Informationsschrift sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.rheine.de/pflegeplan_bentlage
Bisher konnten weitgehende Extensivierungsmaßnahmen für die im Plangebiet liegenden städtischen Ackerflächen noch nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden. Für einen Teil der städtischen Grünlandflächen wurden dagegen bereits weitgehende Bewirtschaftungsbeschränkungen, im Rahmen der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, festgelegt.
In der nachfolgenden Übersicht sind die städtischen Flächen markiert, die zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind. Die unterschiedlichen Farben lassen die verschiedenen Bewirtschaftungen erkennen und die Markierungen zeigen, ob eine intensive oder extensive Bewirtschaftung erfolgt.
Alle
Flächen im Bereich der sog. „Klosterinsel“ - auch die Ackerflächen - liegen
innerhalb des Naturschutzgebietes „Wald- Grünlandkomplex bei Schloss Bentlage“.
Für die Bewirtschaftung der im Naturschutzgebiet liegenden Acker- und
Grünlandflächen bestehen daher bereits besondere Auflagen/Beschränkungen gemäß
der aktuellen gesetzlichen Regelungen und teilweise auch schon aufgrund
besonderer vertraglicher Regelungen.
Rheine Links d. Ems:
Rot = Umfang Grenze
des Pflege und Entwicklungsplanes
Gelb = Extensivgrünland
Grün = Dauergrünland
ohne Auflagen verpachtet
Blau = Ackerland
(nahezu) ohne Auflagen verpachtet
Orange = Biotop
Rheine Rechts der Ems:
Lila = Dauergrünland
mit Pflicht zur Teilnahme am Vertragsnaturschutz verpachtet
Rosa = Verpachtung an
den Heimatverein, teilweise Kompensationsfläche
Die aktuelle Flächenbilanz
sieht wie folgt aus:
Dauergrünland insgesamt: |
24,32 ha |
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davon extensiv: |
13,54 ha |
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davon intensiv |
10,78 ha |
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Acker insgesamt |
8,48 ha |
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davon extensiv |
0 ha |
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davon intensiv |
8,48 ha |
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Flächen insgesamt |
32,8 ha |
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Diese
Flächenübersicht macht deutlich, dass bereits 74,14% der städt. landwirtschaftlichen
Flächen innerhalb der Kulturlandschaft Bentlage als Dauergrünland
bewirtschaftet werden. Bezogen auf alle städt. Flächen in dem Suchraum werden
32,86% der Flächen extensiv bewirtschaft.
Bei
2 von 3 Ackerflächen mit ca. 7,1 ha wurden von der Stadt Rheine bereits
vertragliche Regelungen getroffen, die den Maisanbau nur alle 3
Bewirtschaftungsjahre erlaubt.
Für
alle 3 hier als intensiv geführte Ackerflächen gelten zudem die
Bewirtschaftungsauflagen aufgrund ihrer Lage in einem bestehenden
Naturschutzgebiet. Aufgrund der aktuellen
Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung dürfen in Naturschutzgebieten
insbesondere keine als bienen- oder bestäubergefährlich eingestufte Insektizide
und keine Herbizide eingesetzt werden. Letzteres führt, z. B. beim
Maisanbau, dazu, dass die Flächen gehackt statt gespritzt werden müssen.
Aus
der Übersichtskarte läßt sich ablesen, dass die Stadt Rheine seit Jahren
bestrebt ist, den Flächenbestand in extensive Bewirtschaftung zu bringen –
allerdings nicht in „einer großen Aktion“ – sondern immer dann, wenn sich für
die Stadt Rheine günstige Möglichkeiten ergeben, auch diese Flächen für die
Gewinnung von Ökopunkten, Auslgeichserfordernissen oder Tauschzwecken
einzusetzen. Die Interessen der Pächter (z. T. Vollerwerbslandwirte) sind dabei
ebenso zu berücksichtigen.
Besonders
die verbleibenden drei Ackerflächen im Umfeld Kloster Bentlage stellen für die
Stadt Rheine noch einen hohen Wert dar. Bisher können mit diesen Flächen noch
Pachtangebote an konventionell wirtschaftende Landwirte gemacht werden, mit
denen die Stadt Rheine Grundstücksgeschäfte tätigt. Extensiver Ackerbau wird in
Rheine derzeit tatsächlich kaum betrieben. Es fehlt daher besonders für die
Ackerflächen bisher an geeigneten Pachtinteressenten, die eine stark
eingeschränkte Bewirtschaftung entsprechend der EU-Ökorichtlinie oder
weitergehender Standards des Biolandbaus umsetzen würden.
Aus
liegenschaftlicher Sicht kämen die städtischen Ackerflächen in Bentlage
grundsätzlich für eine Umwandlung in extensives Grünland in Betracht. Sie
könnten ggf. als Tauschflächen eingesetzt werden, um an anderer Stelle,
außerhalb von Schutzgebieten oder naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen, im
Antragsverfahren Dauergrünland in Ackerland umwandeln zu können. Allerdings
würde die Umwandlung der heute noch existierenden Ackerflächen in Bentlage der
Erhaltung der in herausragender Weise erhaltenen historischen Kulturlandschaft
und ihrem in weiten Teilen seit dem Mittelalter existierenden Mosaik
unterschiedlicher Nutzungsformen widersprechen. Es ist daher auch ein
wesentliches Ziel des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss
Bentlage, die heute noch existierenden
Ackerflächen mit den aus der jahrhunderte währenden Ackernutzung entstandenen
Böden (z. T. besondes mächtige und im Landschaftsraum gut ablesbare
Plaggenesch-Böden, wie der Hogenkamp östl. der alten Schäferei) dauerhaft zu
erhalten.
Finanzielle Auswirkungen
Trotz
der Einschränkungen aus der Lage im Naturschutzgebiet und trotz der bereits
bestehenden vertraglichen Einschränkungen beim Maisanbau kann davon ausgegangen
werden, dass die Ackerflächen am Markt noch einen Wert von ca. 10 €/m² haben.
Für die Grünlandflächen, für die eine extensive Dauergrünlandbewirtschaftung
festgelegt wurde, ist aktuell von einem Marktwert von nur ca. 3 €/m²
auszugehen. Für Ackerflächen, für die dauerhaft weitgehende Bewirtschaftungsbeschränkungen
nach Ökolandbau-Richtlinien festgelegt werden, kann die Verwaltung aktuell noch
keinen konkreten Marktwert beziffern. Der Wert der Ackerflächen würde unter
zwingender und dauerhafter Auflage ökologischer Bewirtschaftungsauflagen sicher
erheblich vermindert. Daraus könnte der Stadt Rheine, allein für die drei
Ackerflächen, ein Wertverlust von rd. 500.000 € erwachsen. Auch vor dem
Hintergrund einer sich deutlich verschlechternden Haushaltslage ist die
adhoc-Umsetzung einer umfassenden Extensivierung der Ackerflächen kritisch zu
beurteilen.
Aufgrund
der besonderen kulturhistorischen Bedeutung und historischen Autentizität des
Landschaftsraums Bentlage und der Lage im Naturschutzgebiet, sieht der
bestehende Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan für den Bereich der
Klosterinsel vor, dass die städtischen Ackerflächen einer deutlich extensiveren
Bewirtschaftung zugeführt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies
aber so umgesetzt werden, dass dabei deren fiskalischer Wert nicht weitgehend
aufgegeben wird.
Weitere Vorgehensweise:
Im
Rahmen der gem. Beschluss zur o. g. Vorlage 378/23, in Abhängigkeit der
künftigen Finanzmittelbereitstellung noch zu beauftragenden Überprüfung und
Aktualisierung des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans
Umfeld Kloster/Schloss Bentlage, sollen auch die gem. PEPL bereits vorgesehenen
Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung der städtischen Acker- und Grünlandflächen
überprüft und konkrete Umsetzungsmöglich-keiten und Maßnahmen erarbeitet werden.
Die
Stadtverwaltung wird zunächst - bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser
Überprüfung und Aktualisierung des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans
- keine Maßnahmen oder Nutzungsänderungen der städtischen Acker- und
Grünlandflächen in Bentlage umsetzen, die den Zielsetzungen und Maßnahmen des
bestehenden Pflege- und Entwicklungsplans zuwiderlaufen würden. Insofern wird
auch von der oben angeführten Möglichkeit der Umwandlung von Acker in
Dauergrünland zunächst abgesehen. Sofern Pächter der drei in Bentlage liegenden
städtischen Ackerflächen auf diesen Flächen zeitlich befristete,
extensivierende Agrarumweltmaßnahmen oder Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes
umsetzen wollen, so wird die Stadt Rheine dies zulassen, soweit dadurch der
Ackerlandstatus aufrecht erhalten bleibt. Auch für die verpachteten
Grünlandflächen, die bisher noch nicht extensiviert wurden, wird die Stadt
Rheine ggf. von einem Pächter beabsichtigte, befristete Maßnahmen des
Vertragsnaturschutzes, bei Aufrechterhaltung des Status als Wirtschaftsgrünland,
gestatten.
Aus
Sicht der Verwaltung wird die dargestellte Vorgehensweise den Zielen der
Erhaltung der besonders wertvollen, historisch gewachsenen Kultur- und
Erholungslandschaft Bentlage gerecht. Zudem ist sichergestellt, dass, vor der
beschlossenen Überprüfung und Aktualisierung des seit 2005 vorliegenden
Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes Umfeld Kloster/Schloss Bentlage
keine wesentlichen Änderungen an den bestehenden Acker- und Grünlandflächen
erfolgen.
Grundsätzlich
kann den Zielsetzungen des Antrages weitgehend entsprochen werden. Der
Verwaltung ist jedoch wichtig, dass die im bestehenden Pflege- Entwicklungs-
und Gestaltunsgsplan vorgesehenen Extensivierungsmaßnahmen auf der Grundlage
der heute bestehenden Situation und der aktuellen Umsetzungsmöglichkeiten im
Agrar- und Umweltbereich eingehend überprüft werden und darüber hinaus – in
Anbetracht der aktuellen Haushaltslage - der Marktwert der bestehenden
Ackerflächen nicht über Gebühr vermindert wird. Gerade in Anbetracht eines
fehlenden Haushaltsausgleiches ist der Erhalt städtischen Vermögens
fundamental.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 - Pachtverträge Bentlage