Betreff
2024 Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Vorlage
409/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen Klärschlamm auf 34,47und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 28,00 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 05.12.2023 (Anlage 3).

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 2024 verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 2024

Anlage 2 - Synopse Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen 2024

Anlage 3 - Satzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2024