Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und FDP auf Reaktivierung der Bahnstrecke Spelle — Rheine für den ÖPNV
Vorlage
415/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

-        der Fraktionen von FDP und CDU:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zu beschließen, dass die Stadt Rheine gegenüber dem ZVM (Zweckverband Mobilität Münsterland) den Wunsch ausspricht, dass dieser den NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) beauftragt, für die Bahnstrecke Rheine – Spelle eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel zu erstellen, eine Wiederaufnahme des ÖPNVs herbeizuführen. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob in diesem Zuge eine neue Haltestelle (Altenrheiner Bahnhof) im Bereich des Gewerbegebietes Rheine-Nord eingerichtet werden kann.

 


Begründung:

 

-        der Antragsteller:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der Fraktionen von FDP und CDU vom 23.08.2023 wird verwiesen.

 

-        der Verwaltung:

 

Die Bahnstrecke Rheine – Spelle ist aktuell noch in Betrieb, wird derzeit aber nur für den Güterverkehr genutzt. Durch die Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr kann der ÖPNV länderübergreifend gestärkt und so ein wichtiger Beitrag für die Mobilitäts- und Klimawende geleistet werden. Durch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene könnten CO2-Emissionen eingespart werden, wenn viele Berufspendler/-innen sowie Schul-/Freizeitverkehre vom Auto auf die Bahn umsteigen könnten.

Durch die Kontaktaufnahme mit den ZVM und der damit verbundenen Beauftragung des NWL zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie unterstützt die Stadt Rheine aufgrund der vorgenannten Punkte den Vorschlag der Samtgemeinde Spelle der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Rheine – Spelle für den Personennahverkehr im Zuge des Reaktivierungsprogramms des Landes Niedersachsen.

Zwischenzeitlich hat der Parlamentarische Lenkungskreis zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen die Bahnstrecke Rheine – Spelle positiv geprüft, was bedeutet, dass sie jetzt in die zweite Prüfstufe des Verfahrens (Nutzwertanalyse) aufrückt (siehe Anlage 2 und 3).

Es kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, inwieweit der Lärmschutz im Zuge der Machbarkeitsstudie betrachtet wird. Dieses wäre dann in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen.

Die Verwaltung befürwortet den Beschlussvorschlag der Fraktionen von FDP und CDU zu.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktionen von FDP und CDU vom 23.08.2023

Anlage 2: Reaktivierungsuntersuchung Projektablauf

Anlage 3: Reaktivierungsuntersuchung Bewertung