Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
nimmt den Zwischenstand zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplan zur
Kenntnis.
Begründung:
Der Schulausschuss
hat die Verwaltung in seiner Sitzung im März 2023 beauftragt, auf der Basis des
vorgelegten Zeitplans den Medienentwicklungsplan fortzuschreiben.
Der Prozess zur
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans wurde wie in der Vorlage 069/23
beschrieben umgesetzt. Zunächst hat die Verwaltung den Stand der Digitalität in
den Handlungsfeldern der Medienentwicklungsplanung ermittelt. Hierzu zählen die
Bereiche
·
IT-Grundstrukturen
·
Hardware
Ausstattung
·
Software
und Inhalte
·
Organisation
und Support.
Die Bedarfe der
Schulen in diesen Handlungsfeldern wurden in gemeinsamen Workshops eruiert. Die
Workshops wurden je Schulform durchgeführt und durch einen externen Berater
begleitet. Die Medienbedarfe der Klinikschule Heinrich-Hoffmann-Schule wurde
aufgrund ihrer besonderen Schulform separat aufgenommen. Darüber hinaus hat ein
Workshop mit den Mitarbeitern der Schul-IT stattgefunden, um die
Voraussetzungen der IT-Supportstrukturen für die Bereitstellung und den Betrieb
einer zuverlässigen, robusten IT-Systemlandschaft zu definieren.
Auf Grundlage der
erhobenen Bedarfe werden die Ausstattungsziele durch den Schulträger
formuliert. Dabei sollen weitestgehend gleiche Standards über beide Schulformen
gelten. Eine Unterscheidung in der IT-Grundstruktur, der Hardware Ausstattung
der Klassenräume sowie den Supportstrukturen sollen nur in begründeten
Einzelfällen vorkommen. Aus diesem Grund wurde auch die Finanzplanung von der
schulformspezifischen auf eine gesamtstädtische Darstellung verändert.
War der
auslaufende Medienentwicklungsplan noch geprägt durch die Schaffung der
Grundlagen in der IT-Infrastruktur und die digitale Erstausstattung der
Klassenräume, liegt die sukzessive Weiterentwicklung sowie die Erhaltung des
geschaffenen Standards bei der Fortschreibung im Fokus. Die Notwendigkeit zur
Optimierung ergibt sich durch technischen Fortschritt oder geänderte
Rahmenbedingungen. Gleichzeitig rücken aufgrund der gestiegenen technischen
Ausstattung Supportprozesse mehr in den Vordergrund, welche für die dauerhafte
Betriebsbereitschaft unabdingbar sind.
Im Bereich der
IT-Grundstrukturen soll eine performante und hochverfügbare Breitbandversorgung
aller Standorte sichergestellt werden. Verbesserungen ergeben sich durch den
Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Sporthallen, um auch dort digitalen Unterricht
zu ermöglichen.
Sowohl auf Landes-
als auch Bundesebene wird eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an
digitalen Endgeräten als Ziel definiert. In der Fortschreibung des
Medienentwicklungsplan wird dieses Ziel unter Berücksichtigung der schulischen
Bedarfe und finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers über die gesamte
Laufzeit eingeplant. Dabei werden technische und organisatorische Aspekte
mitgedacht. Informationen zu etwaigen Förderungen wie zum Beispiel dem
DigitalPakt 2.0 sind aktuell nicht vorhanden, machen jedoch eine regelmäßige
Evaluation notwendig.
Alle Klassenräume
wurden mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet. Die ersten digitalen
Tafeln sind nun am Ende ihrer technischen Nutzungsdauer angelangt. Für die
digitale Präsentationstechnik werden die neuen Anforderungen in einem
partizipativen Prozess zwischen Schulen und Schulträger erhoben, um eine aus
wirtschaftlicher, technischer und pädagogischer Hinsicht sinnvolle Weiterentwicklung
zu erreichen.
Im nächsten
Schritt werden die Ausstattungsziele finalisiert und verschriftlicht. Parallel
wird die entsprechende Finanz- und Investitionsplanung erstellt. Die politische
Beschlussfassung ist für den Beginn des kommenden Jahres geplant.