Betreff
Zwischenstand Fortschreibung Medienentwicklungsplan
Vorlage
416/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Zwischenstand zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplan zur Kenntnis.

 


Begründung:

Der Schulausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung im März 2023 beauftragt, auf der Basis des vorgelegten Zeitplans den Medienentwicklungsplan fortzuschreiben.

 

Der Prozess zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplans wurde wie in der Vorlage 069/23 beschrieben umgesetzt. Zunächst hat die Verwaltung den Stand der Digitalität in den Handlungsfeldern der Medienentwicklungsplanung ermittelt. Hierzu zählen die Bereiche

·         IT-Grundstrukturen

·         Hardware Ausstattung

·         Software und Inhalte

·         Organisation und Support.

 

Die Bedarfe der Schulen in diesen Handlungsfeldern wurden in gemeinsamen Workshops eruiert. Die Workshops wurden je Schulform durchgeführt und durch einen externen Berater begleitet. Die Medienbedarfe der Klinikschule Heinrich-Hoffmann-Schule wurde aufgrund ihrer besonderen Schulform separat aufgenommen. Darüber hinaus hat ein Workshop mit den Mitarbeitern der Schul-IT stattgefunden, um die Voraussetzungen der IT-Supportstrukturen für die Bereitstellung und den Betrieb einer zuverlässigen, robusten IT-Systemlandschaft zu definieren.

 

Auf Grundlage der erhobenen Bedarfe werden die Ausstattungsziele durch den Schulträger formuliert. Dabei sollen weitestgehend gleiche Standards über beide Schulformen gelten. Eine Unterscheidung in der IT-Grundstruktur, der Hardware Ausstattung der Klassenräume sowie den Supportstrukturen sollen nur in begründeten Einzelfällen vorkommen. Aus diesem Grund wurde auch die Finanzplanung von der schulformspezifischen auf eine gesamtstädtische Darstellung verändert.

 

War der auslaufende Medienentwicklungsplan noch geprägt durch die Schaffung der Grundlagen in der IT-Infrastruktur und die digitale Erstausstattung der Klassenräume, liegt die sukzessive Weiterentwicklung sowie die Erhaltung des geschaffenen Standards bei der Fortschreibung im Fokus. Die Notwendigkeit zur Optimierung ergibt sich durch technischen Fortschritt oder geänderte Rahmenbedingungen. Gleichzeitig rücken aufgrund der gestiegenen technischen Ausstattung Supportprozesse mehr in den Vordergrund, welche für die dauerhafte Betriebsbereitschaft unabdingbar sind.

 

Im Bereich der IT-Grundstrukturen soll eine performante und hochverfügbare Breitbandversorgung aller Standorte sichergestellt werden. Verbesserungen ergeben sich durch den Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Sporthallen, um auch dort digitalen Unterricht zu ermöglichen.

 

Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene wird eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an digitalen Endgeräten als Ziel definiert. In der Fortschreibung des Medienentwicklungsplan wird dieses Ziel unter Berücksichtigung der schulischen Bedarfe und finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers über die gesamte Laufzeit eingeplant. Dabei werden technische und organisatorische Aspekte mitgedacht. Informationen zu etwaigen Förderungen wie zum Beispiel dem DigitalPakt 2.0 sind aktuell nicht vorhanden, machen jedoch eine regelmäßige Evaluation notwendig.

 

Alle Klassenräume wurden mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet. Die ersten digitalen Tafeln sind nun am Ende ihrer technischen Nutzungsdauer angelangt. Für die digitale Präsentationstechnik werden die neuen Anforderungen in einem partizipativen Prozess zwischen Schulen und Schulträger erhoben, um eine aus wirtschaftlicher, technischer und pädagogischer Hinsicht sinnvolle Weiterentwicklung zu erreichen.

 

Im nächsten Schritt werden die Ausstattungsziele finalisiert und verschriftlicht. Parallel wird die entsprechende Finanz- und Investitionsplanung erstellt. Die politische Beschlussfassung ist für den Beginn des kommenden Jahres geplant.