Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 5, PG 51 und 55
Vorlage
425/23
Aktenzeichen
5/FC-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Fachbereich 5 – Produktgruppen 51 und 55 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und den Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5, Produktgruppe 51 und 55 Verbesserungen in Höhe von 1.388.919 EUR.

 

Im Finanzplan ergaben sich Verschlechterungen in Höhe von 100.631 EUR.

 

 

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

 

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.

Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

 

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.

 

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Im Jahresabschluss 2022 sind keine coronabedingten Belastungen festgestellt worden. Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg ist in 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen.

 


Anlage:

 

Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 5, PG 51, 55