Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten.
Der Aufsichtsrat der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH wird in seiner Sitzung am 28. November 2023 den Wirtschaftsplan 2024 - 2027 beraten.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW
eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Die im Wirtschaftsplan
ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen für 2024
mit dem Haushaltsplanentwurf überein.
|
bisher geplant (HH-Plan-Entwurf 2024) |
Wirtschaftsplan 2024 |
Differenz |
2024 |
900.000 |
900.000 |
0 |
2025 |
900.000 |
1.370.448 |
470.448 |
2026 |
900.000 |
1.411.562 |
511.562 |
2027 |
900.000 |
1.453.909 |
553.909 |
Anlage:
Wirtschaftsplan 2024 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2024