Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,

 

1.      den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereichs 0, Produktgruppen 02 - 05 in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.

2.      die nachstehende zusätzliche befristete Stelle des Sonderbereichs 0, Produktgruppen 02 – 05

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monaten/befristet bis

1

Technische/r Prüfer/in Örtliche Rechnungsprüfung

1,00 / EG 12

60

 

Summe

1,00

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, bereitzustellen.

 


Begründung:

 

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2024 der Stadt Rheine wurde am 26.09.2023 mit der Vorlage 323/23 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 27.02.2024 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2024 in seiner Sitzung am 19.03.2024 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 323/23 vom 26.09.2023

 

Der Stellenplanentwurf des Sonderbereichs 0, Produktgruppen 12 - 15 vom 26.09.2023 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2023 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2024.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Controlling BdB

0,08

A 11

2

Leiter/-in BdB

0,25

A 14

 

Summe

0,33

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu 1:

Überführung der Stellenanteile in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Kultur)

zu 2:

Überführung der Stellenanteile in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Kultur)

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2024

1

2

Beigeordnete/-r VV II

Leiter/-in BdB

B 2

A 14

B 3

A 15

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Gemeinden dürfen die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn der/die Wahlbeamte/in in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat (§ 2 Abs. 4 Eingruppierungsverordnung NRW).

zu 2 :

Aufgrund der Bestellung des Stelleninhabers zur (kaufmännischen) Leitung des Eigenbetriebes „Stadtkultur Rheine“ erfolgte eine Überprüfung der Stellenbewertung. Die Bewertungskommission ordnet die Stelle nach Beratung der Besoldungsgruppe A 15 zu.

 

 

3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 323/23 vom 26.09.2023

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses als zuständigem Fachausschuss ergibt sich die nachstehende Änderung gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 26.09.2023.

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Informationssicherheitsbeauftragte/-r

1,00

EG 12

 

Summe

1,00

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die zunehmende Abhängigkeit der kommunalen Verwaltung von der Digitalisierung in Verbindung mit steigenden Zahlen an Cyber-Angriffen erfordern ein systematischeres Vorgehen und eine ganzheitliche Betrachtung der IT-Sicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland angespannt ist. Nicht zuletzt die im Herbst 2023 erfolgte Cyber-Attacke auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT zeigt, dass die Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommunen bis heute massiv beeinträchtigt ist. Umso wichtiger sind daher – neben IT-Sicherheitskonzepten zur Abwehr von Cyber-Angriffen – Strategien, die eine Handlungsfähigkeit der Kommunen nach einem erfolgreichen Angriff - zumindest in Teilen - sicherstellen. In diesem Kontext fordern die kommunalen Spitzenverbände das Land auf, die formulierten Angebote des Landes zur Förderung und Sicherung der IT-Infrastruktur in den Kommunen umzusetzen (siehe Anlage 5).

 

Neben den aktuellen vorstehenden Entwicklungen wurde bereits auf Grundlage des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ein (Kurz-)Gutachten zur Identifizierung und Kostenabschätzung von Maßnahmen der Informationssicherheit in Schulen und Verwaltung (Anlage 2) beauftragt. Das durch die ifib consult GmbH erstellte (Kurz-)Gutachten (Ergebnisbericht) wurde im AK-Digitales am 30. Oktober und im SchulA am 14. November 2023 (Vorlage Nr. 417/23, siehe Anlage 3) vorgestellt. Der SchulA hat den Fachbereich 8 beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Empfehlungen des Ergebnisberichts im Schulbereich zu erstellen. Die Auswirkungen der personellen Empfehlungen sollen im HDFA beraten werden.  Für die Verwaltung wird durch den Fachbereich 7 eine Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Empfehlungen des Ergebnisberichts erstellt.

 

Entsprechend der Empfehlungen des Gutachtens sieht die Verwaltung ebenfalls das Erfordernis, neben den im Stellenplanentwurf enthalten operativen Stellenanteilen (jeweils 0,5 Stellenanteile in der Schul- und Verwaltungs-IT) auch den konzeptionellen Aufgabenbereich der IT-Sicherheit (Entwicklung von Konzepten und Ableitung von Maßnahmen) abzubilden. Hierfür soll ergänzend zur bisherigen Stellenplanung die zusätzliche Stelle einer/eines IT-Sicherheitsbeauftragten (ISB) in den Stellenplan aufgenommen werden. Die Stelle ist als Stabstelle unmittelbar dem Bürgermeister zugeordnet und daher im Sonderbereich 0 berücksichtigt.

 

 

4.       Endgültige Version Produktgruppenstellenplan 2024

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2024, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2024 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 19.03.2024 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.            befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1           bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Technische/r Prüfer/-in

1,00/EG 12

60 Monate

 

Summe

1,00

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Stellenplan 2024, Sonderbereich 0, PG 02 – 05

Anlage 2: (Kurz-)Gutachten zur Informationssicherheit

Anlage 3: Beschlussvorlage Nr. 417/23 SchulA

Anlage 4: Präsentation (Kurz-)Gutachten zur Informationssicherheit

Anlage 5: Schreiben der kommunalen Spitzenverbände zur Förderung der kommunalen IT-Infrastruktur