Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2024 - 2027, Sonderbereich 0 - Verwaltungsführung - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 - 05
Vorlage
002/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereichs 0, Produktgruppen 02 – 05, mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschließlich der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereichs 0, Produktbereich 02 – 05. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 6,509 Mio. Euro aus. In den Folgenjahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 87,140 Mio. EUR bis zum Ende 2024 gerechnet. Das sind 25,01 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 0, Produktgruppen 02 – 05 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 6.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 121000 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, hier: 121800 - Stadtteilbeiräte

 

Aufwendungen

 

Der Stadtteilbeirat Elte beantragt einmalig die Erhöhung der Projektmittel für den Bau und die Ausstattung eines „Grünen Klassenzimmers & Begegnungsstätte“. Die Sachkosten werden sich auf insgesamt 6.625 € belaufen.

 

Transferaufwendungen – 15

 

2024

2025

2026

2027

Zuschüsse Stadtteilbeiräte

alt

5.000

5.000

5.000

5.000

 

neu

11.625

5.000

5.000

5.000

Verschlechterung

 

6.625

0

0

0

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 0, Produktgruppen 02 – 05 im Investitionsplan keine Veränderungen.