Betreff
Änderung städtische Wohnungsbauförderung
Vorlage
460/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung (A 64-04) unter Punkt 5. wie folgt zu ändern:

 

      750 €         zusätzlich je vom Land geförderte Wohnung bis max. 55 qm

 

Die geänderte Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 


Begründung:

 

Die städtische Wohnungsbauförderung für Mietobjekte wird nach der „Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung der Stadt Rheine lt. Beschluss des Rates vom 25. September 2018“ gewährt. Aus Seite 4 dieser Richtlinie unter Punkt „5. Höhe des Bau- und Folgekostenzuschusses“ ergibt sich ein Förderbeitrag von aktuell 500 € zusätzlich für jede vom Land geförderte Wohnung bis max. 55 qm.

 

Im Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Rheine hingegen ist auf Seite 62 unter dem Punkt „10.2 Bedarfsgerechten Wohnraum schaffen – g)“ ein Betrag von 750 € für die o.g. Wohnungen vorgesehen.

 

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, soll die Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2024 angepasst werden, sodass zukünftig für vom Land geförderte Wohnungen mit bis zu 55 qm jeweils 750 € bewilligt und ausgezahlt werden können.

 

Im städtischen Wohnungsbauprogramm stehen jährlich 250.000 € zur Verfügung. Durch diese Neuregelung entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt, da die maximale Fördersumme auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vorhandenen Haushaltsmittel begrenzt ist.

 

 


Anlage:

 

Synopse städtische Wohnungsbauförderung