Betreff
Beratung des Haushalts- und Investitionsplanes 2024 - 2027, FB 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration, PG 81 - 84
Vorlage
011/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8, Produktgruppe 81 -84 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 8, Produktgruppen 81 – 84. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 


 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8, Produktgruppe 81 - 84 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 380.408 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 8103

Erträge

In der Kalkulation der Pauschalen aus dem FlüAG i.H.v. 1.700 TEUR war die Einmalzahlung für Bestandsgeduldete schon enthalten. Der Betrag wurde falsch übertragen, daher muss der Betrag i.H.v. 271 TEUR heraus gerechnet werden. Die Einmalzahlung endet 2025.

 

Ertragsart – 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2024

2025

2026

2027

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Land

alt

1.971.000

1.700.000

1.700.000

1.700.000

 

neu

1.700.000

1.429.000

1.429.000

1.429.000

Verschlechterung

 

271.000

271.000

271.000

271.000

 

Am 06. November 2023 hat der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein Beschluss in der Flüchtlingspolitik gefasst. Die Auswirkungen der darin enthaltenen Beschlüsse zu der Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 € pro Asylantragsteller/-in und der Verlängerung der Grundleistungen von 18 auf 36 Monate sind aktuell noch nicht absehbar, da noch keine gesicherten Informationen vorliegen. Es ist nicht ersichtlich, wie die Verteilung auf die Kommunen erfolgen wird. Ebenso sind noch keine gesetzlichen Änderungen erfolgt, obwohl diese zum Jahreswechsel angekündigt waren. Insofern erfolgt ggf. noch eine Information zu den finanziellen Auswirkungen entweder in der Sitzung des Sozialausschusses bzw. zur Eckdatenüberprüfung im HDF.

 

 

Produktgruppe 82

Erträge

Die Anzahl der ankommenden Flüchtlinge in Rheine steigt stetig. Eine Hochrechnung der aktuellen Erträge lässt schlussfolgern, dass die Erträge in 2024 ebenfalls weiter steigen werden. Die zunächst vorsichtig kalkulierten Erträge für Gebühren für Einbürgerungen und Aufenthaltstitel können daher erhöht werden.

 

Ertragsart – 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

2024

2025

2026

2027

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

alt

125.000

125.000

125.000

125.000

 

neu

150.000

150.000

150.000

150.000

Verbesserung

 

25.000

25.000

25.000

25.000

 


 

Das Ministerium hat eine weitere Zuwendung für die Digitalisierung der Ausländerbehörden beschlossen. Die Stadt Rheine hat im Dezember 2023 eine Zuwendung i.H.v. 402.857,90 € für 2024 erhalten.

 

2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2024

2025

2026

2027

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Land

alt

0

0

0

0

 

neu

402.858

0

0

0

Verbesserung

 

402.858

0

0

0

 

 

Produktgruppe 83

Erträge

Der Bescheid mit den Abschlagszahlungen Januar 2024 bis August 2024 vom Kreis Steinfurt liegt inzwischen vor. Die Prognose für das restliche Jahr zeigt eine geringe Personalkostenerstattung als zunächst veranschlagt.

 

6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

2024

2025

2026

2027

Personalkostenerstattung nach dem SGB II

alt

2.100.000

2.163.000

2.228.000

2.295.000

 

neu

2.000.000

2.060.000

2.122.000

2.185.500

Verschlechterung

 

100.000

103.000

106.000

109.500

 

Aufwendungen

Die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung wurden in den letzten Jahren nicht voll ausgeschöpft, daher erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes.

 

16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

2024

2025

2026

2027

Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung

alt

62.250

62.250

62.250

62.250

 

neu

38.700

38.700

38.700

38.700

Verbesserung

 

23.550

23.550

23.550

23.550

 

Der Verwaltungsvorstand hat am 20.11.2023 eine Liste mit Konsolidierungsvorschlägen beschlossen. Diese Änderungen sollen wie folgt dargestellt werden:

 

Aufwendungen

Der Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II schließt für 2023 voraussichtlich mit einem Aufwand von 3,8 Mio. EUR ab. Der Kreis Steinfurt erhält ebenfalls Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen vom Land NRW. Diese Zuwendungen werden anteilig in den Aufwendungen der Kommunen berücksichtigt, so dass bei eher sinkenden Fallzahlen davon auszugehen ist, dass sich die Aufwendungen nicht erhöhen werden.

 

15 – Transferaufwendungen

(Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand)

 

2024

2025

2026

2027

Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II

alt

4.100.000

4.000.000

3.900.000

3.800.000

 

neu

3.800.000

3.700.000

3.600.000

3.500.000

Verbesserung

 

300.000

300.000

300.000

300.000

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8 Produktgruppe 81 – 84 im Investitionsplan keine Veränderungen.