Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt
Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn
Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass die
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH Mitglied in
der Genossenschaft „Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG“
wird und hierfür ein Geschäftsanteil zu 500 € erwirbt.
2.
Die
Gesellschafterversammlung beauftragt die Geschäftsführerin Dorothee Heckhuis
als Gesellschaftervertreterin der Stadtwerke Rheine GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH stimmt zu, dass die
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH Mitglied in der Genossenschaft „Energieland Kreis Steinfurt
Bürgerenergiegenossenschaft eG“ wird und hierfür ein Geschäftsanteil zu 500 €
erwirbt.
Begründung:
Der Kreis Steinfurt
hat nach zweijähriger Vorbereitungszeit mit weiteren Akteuren aus den Bereichen
Landwirtschaft, Bürgerenergie und lokalen Banken die Energieland Kreis
Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG (EKSBEG) gegründet.
Anlass war der
Wunsch, Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Teilhabe an der Energiewende zu
ermöglichen und Projekte im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu
realisieren. Ziel der Genossenschaft ist es, eigene Projekte im Bereich der
erneuerbaren Energien umzusetzen und Kommunen und Projektträger dabei zu
unterstützen, echte Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere bei
Wind-Repoweringprojekten kann damit ein aufwändiges Prospektierungsverfahren
vermieden und trotzdem eine leitlinienkonforme Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung angeboten werden. Die Berücksichtigung der Leitlinien
Bürgerenergie ist in besonderer Weise über die Satzung und die Vertretung der
Bürgerenergieakteure in den Gremien der Bürgerenergiegenossenschaft verankert.
Die Befolgung der Leitlinien garantiert u. a., dass große Teile des zur
Projektumsetzung benötigten Kapitals aus den jeweiligen Standortkommunen
akquiriert werden.
Ein Geschäftsanteil
zur Beteiligung an der Genossenschaft beträgt 500 EUR. Mitglieder müssen ihren
Erstwohnsitz oder Firmensitz im Kreis Steinfurt haben. Die Genossenschaft soll
weder zu Stadtwerken noch zu vorhandenen Bürgerenergiegesellschaften eine
Konkurrenz darstellen, sondern das Angebot ergänzen, bei Bedarf beraten und
unterstützen. Die vollständige Satzung der Genossenschaft ist dieser
Beschlussvorlage beigefügt.
Die Homepage der
Genossenschaft https://energieland-kreis-steinfurt-beg.de/ bietet weitere Informationen zur
Genossenschaft und zur Mitgliedschaft.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung der
Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG (EKSBEG)
Anlage 2: Broschüre „Bürgerenergie Leitlinien“