Betreff
Gleichstellungsplan 2023 - 2028 für die Stadtverwaltung Rheine
Vorlage
470/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Gleichstellungsplan der Stadt Rheine für die Jahre 2023 – 2028 in der Fassung, wie er dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist und nimmt den Bericht zum Gleichstellungsplan 2018 – 2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) haben Kommunen jeweils für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Der Gleichstellungsplan für die Stadt Rheine ist gemäß § 5 Absatz 4 LGG NRW durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Grund des im November 1999 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen am 07. November 2000 erstmals den Frauenförderplan der Stadt Rheine beschlossen. Zuletzt erfolgte die Fortschreibung des bisherigen Frauenförderplanes als Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023 (Ratssitzung vom 14.02.2018).

 

Der als Anlage 1 beigefügte Gleichstellungsplan 2023 bis 2028 enthält auch den Bericht zum bisherigen Gleichstellungsplan. Der Bericht sowie der Gleichstellungsplan wurden gemeinsam von der Verwaltung und der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrates ist erfolgt. 

 

Betrachtet man die Entwicklung seit Beginn der Frauenförderung, so hat die Stadt Rheine ihre Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, erfolgreich erfüllt. In vielen Bereichen der Stadt Rheine sind die Aufgaben aus dem LGG NRW bereits umgesetzt, in der technischen Verwaltung und dem feuerwehrtechnischen Dienst wird weiterhin eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern angestrebt. Stärker akzentuiert wird künftig die Förderung einer positiven Einstellung von Männern zur Elternzeit/Pflegezeit und damit verbunden die Schaffung eines Bewusstseins für ein moderneres Rollenverständnis (u. a. Teilung der Care-Arbeit). Einher geht damit das Ziel einer paritätischen Besetzung von Führungspositionen. Daher soll neben dem grundsätzlichen Angebot der Teilzeitarbeit auch ein Konzept für die Umsetzung des Job-Sharing für Führungsstellen entwickelt werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Gleichstellungsplan verwiesen.

 

Regelungen zu Geltungsdauer, Controlling und Inkrafttreten sind im Teil A, Ziffern 4 bis 7 des Gleichstellungsplanes enthalten und somit Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gleichstellungsplan 2023 - 2028 für die Stadtverwaltung Rheine

Anlage 2: Anlagen 1 – 9 zum Gleichstellungsplan