Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine, beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine“.


Begründung:

Der Rat kann gemäß § 41 Abs. 2 GO Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.

 

Aufgrund der Neugründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ (Anlage 3), der sonstigen Änderungen (Anlage 4) sowie redaktioneller Änderungen soll die  Zuständigkeitsordnung aktualisiert werden. Die Änderungen sind in der Anlage 2 in Rot hinterlegt. Unter anderem wurde aus der bisherigen Tabelle der Kulturausschuss entfernt, da dieser aufgelöst wird.

 

Generelle Zuständigkeiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Stadtkultur Rheine“ und „Technische Betriebe Rheine“ befinden sich nachrichtlich am Ende der Liste.


Anlagen:

 

Anlage 1: Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine

Anlage 2: Darstellung der Änderungen in der Zuständigkeitsordnung

Anlage 3. Änderungen aufgrund der Neubildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung               „Stadtkultur Rheine“

Anlage 4: sonstige Änderungen in der Zuständigkeitsordnung