Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den
Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. November 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Förderbeträge nach den „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit in der Stadt Rheine“ in der Förderposition „2.1 Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung“ zu verdoppeln. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung sollen im Bereich der Transferleistungen im Budget 2104 insgesamt 80.000 € eingespart werden. Als Einsparmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss zurück zu nehmen und die Förderbeträge auf die davor gültigen Beträge zurück zu setzen. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein Einsparpotenzial von insgesamt 80.000 €. Der Verwaltung ist bewusst, dass dies für die Veranstalter von Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung eine große Herausforderung bedeutet, da die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sich in den letzten Jahren maßgeblich erhöht haben, wie z.B. die Kosten für Übernachtungen oder den Bustransfer.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt mit den Werten aus dem
Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung
aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu
übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 6,509 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 87,140 Mio. EUR bis zum Ende 2024 gerechnet. Das sind 25,01 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für des Sonderbereiches II/ Produktgruppe 21 – Jugendamt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 80.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege
Erträge
Infotext zur Berichtszeile 4 – Elternbeiträge:
Mit Antrag vom
02.11.2023 (s. Anlage) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die
Gebühren für das nächste Kita-Jahr nicht an die Fortschreibungsrate der
Kindpauschalen gekoppelt und damit nicht um 10 % erhöht werden sollen. Die
Kita-Gebühren sollen maximal um 4 % steigen.
Die Erhöhung der
Kita-Gebühren erfolgt nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Rheine analog
der Fortschreibung der Kindpauschalen gem. § 37 KiBiz. Das Land NRW hat
aufgrund der aktuellen tatsächlichen Kostenentwicklungen die Kindpauschalen zum
Betreuungsjahr 2024/25 um 10 % erhöht. Dementsprechend steigen die
Kita-Gebühren in gleicher Höhe.
Bereits zum Entwurf
des Haushaltsjahres 2024 wurde mittels eines Durchschnittswertes für das
gesamte Kalenderjahr 2024 eine 10 %ige Erhöhung der Elternbeiträge ab dem
01.08.2024 einkalkuliert.
Bei der alternativen
Steigerung um lediglich 4 % (dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Günen
entsprechend) würden Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 128.000 EUR (ca.
53.000 EUR für August bis Dezember 2024) entstehen, die eine Verschlechterung
zur Entwurfsplanung darstellen würden.
Aufwendungen
Die Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege in Höhe von 420.000
EUR wird von der Berichtszeile 15 in Berichtszeile 13 verschoben. Laut
Prüfungsbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung ist das sachlich richtige und zu
verwendende Konto 523700 der Berichtszeile 13 zugeordnet.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Berichtszeile 13 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
420.000 |
425.000 |
430.000 |
435.000 |
Verschlechterung |
|
420.000 |
425.000 |
430.000 |
435.000 |
Transferaufwendungen Berichtszeile 15 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege |
alt |
420.000 |
425.000 |
430.000 |
435.000 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
420.000 |
425.000 |
430.000 |
435.000 |
Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit
Änderung in Bezug auf Beschlussvorschlag zu Ziffer 1:
Transferaufwendungen
BZ 15 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Beihilfe für Jugendverbände nach Richtlinien und
Beschlüssen |
alt |
337.000 |
337.000 |
337.000 |
337.000 |
|
neu |
257.000 |
257.000 |
257.000 |
257.000 |
Verbesserung |
|
80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Produkt 2105 – Öffentliche Spielplätze
Das Produkt „Öffentliche Spielplätze“ wird in „Öffentliche Freizeitflächen“ umbenannt.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2, Produktgruppe 21, Produkte 2101, 2103, 2105, 2106 im Ergebnisplan keine Veränderungen.
II.
Investitionsplan
Verpflichtungsermächtigungen
Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege
Die im Entwurf für den
Sonderbereich 2, Produkt 2102, vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind
in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem
Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden (s. auch Haushaltsplan
2023). Es werden gegenüber dem Entwurf folgende Veränderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:
2102-01 Einrichtungen Neubauten |
|
VE 2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen |
|
7.547.200 |
2.547.200 |
4.000.000 |
1.000.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
-7.547.200 |
-2.547.200 |
-4.000.000 |
-1.000.000 |
Produkt 2105 – Öffentliche Freizeitflächen
Im Bereich der Öffentlichen Freizeitflächen wurde bereits im
Haushaltsplanentwurf 2024 ein Konsolidierungsvorschlag in Höhe von 50 TEUR im
Bereich der Renovierungsmaßnahmen/Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt im Investitionsplan keine weiteren Veränderungen.
Anlage:
Antrag Bündnis 90-Die Grünen vom 02.11.2023