Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Auswertung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
II
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz nimmt die Priorisierung der Maßnahmen als Grundlage für das ISEK
Rahmenplan Lebendige Innenstadt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
diese Maßnahmen zu konkretisieren und deren Förderfähigkeit mit der
Bezirksregierung und dem Ministerium vorabzustimmen.
Begründung:
A
Hintergrund
Die Stadt
Rheine erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis
2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes
Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich,
funktional und strukturell entwickelt wird.
Der Rat hat
im Jahr 2014 (Vorlage 474/14) die Umsetzung des Rahmenplanes beschlossen. Die
Stadt hat auf dieser Grundlage dann Mittel der Städtebauförderung für die
anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten beantragt, die vom Fördergeber
erstmals in 2015 und dann in den Folgejahren bewilligt wurden. Der Rahmenplan
wird entsprechend seit dem Jahr 2015 umgesetzt.
Während der
Umsetzung wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans
aufgrund geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus
Bürgerbeteiligungen hervorgingen, in Einzelfällen modifiziert und verfeinert.
In diesem
Zeitraum änderten sich z. T. auch wesentliche Rahmenbedingungen und
Standortfaktoren, wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen,
Konsumentenverhalten, Folgen des Klimawandels, Digitalisierungsgrad,
Kerngebietsdefinition und Leerstandsanteil der Ladenlokale.
Daher hat der
Rat im Jahr 2020 (Vorlage 245/20) beschlossen, den Rahmenplan Innenstadt
fortzuschreiben und die bis dahin noch nicht umgesetzten Maßnahmen des
Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie noch sinnvoll, angemessen und
zielführend sind. Die Verwaltung hat die Auswahl der fortzuschreibenden
Maßnahmen daraufhin mit dem Fördergeber abgestimmt. Der Rat hat im Jahr 2021
(Vorlage 621/21) auf dieser Grundlage beschlossen, die ausgewählten Maßnahmen
dem laufenden Rahmenplan zu entnehmen und diese in der Fortschreibung zu
behandeln.
B
1. Phase des hybriden
Beteiligungsprozesses
Der fortzuschreibende
Rahmenplan soll inhaltlich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger von
Rheine ausgerichtet sein. Mit diesem Ziel hat die Stadt Rheine gemeinsam mit
dem unterstützenden Büro hartlockstädtebau einen breit angelegten, hybriden
Planungs- und Beteiligungsprozess begonnen, der neben der Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger auch die Fachexpertise der Verwaltung abdecken soll.
Zur
Vorbereitung der ersten Phase der Beteiligung wurde eine Projektzeitung
erarbeitet, die die Bürgerinnen und Bürger über den bisherigen Prozess des
Rahmenplans Innenstadt informierte und die bisher umgesetzten Maßnahmen
darstellte. Außerdem wurde ein Überblick über den anstehenden
Beteiligungsprozess gegeben. Mit der beiliegenden Postkarte konnten sich die
Bürgerinnen und Bürger bereits am Prozess beteiligen und ihre Anregungen zur
Innenstadt der Zukunft geben.
Der Prozess
startete am 2. Juni 2022 mit einem Auftaktworkshop, zu dem sowohl die
Bürgerinnen und Bürger als auch verschiedene Stellen der Verwaltung sowie die
relevanten Innenstadt-Akteure eingeladen wurden. Ebenfalls Anfang Juni startete
eine Online-Beteiligung in Form einer digitalen Kartenabfrage, bei der die
Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zu verschiedenen Themenfeldern eingeben
konnten. Die Auswertung der Ergebnisse wurden im Februar 2023 im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt (siehe Beschlussvorlage
049/23. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Ergebnisse als Ansätze für
die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt aufzunehmen und
weiterzuentwickeln.
C
Handlungsfelder und Leitziele
Auf dieser
Grundlage wurden Leit- und Entwicklungsziele, Handlungsfelder sowie erste
Projektideen entwickelt, die mit der Beschlussvorlage 227/23 im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt und von diesem beschlossen
wurden. Die Verwaltung hat diese als Ansätze für die Fortschreibung des
Rahmenplans Innenstadt aufgenommen und auf Grundlage dessen gemeinsam mit dem
Büro hartlockstädtebau eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
vorbereitet.
D
2. Phase des hybriden
Beteiligungsprozesses
Am 25.
September 2023 startete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit
einem Zukunftsmarkt Innenstadt auf dem Borneplatz. An einem großen Luftbild
sowie an einem langen Arbeitstisch konnten die Bürgerinnen und Bürger die
bisherigen Ideen zu folgenden Projekten bewerten und neue Sichtweisen und
Anregungen einbringen:
-
Bahnhof
und Bahnhofsumfeld
-
Emsstraße
rechts der Ems
-
Emsstraße
links der Ems
-
Borneplatz
-
Humboldtplatz
-
Staelscher
Hof
-
Nepomukbrücke
-
Emsufer
-
Heilig-Geist-Platz
-
An der
Stadtkirche
Mit dem
Zukunftsmarkt startete auch eine sechswöchige Online-Beteiligung vom 25.
September bis 5. November 2023, in der neben diesen Maßnahmen auch die Ideen
aus der ersten Beteiligung sowie Leitfragen dargestellt wurden. An der
Online-Beteiligung haben 261 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Im Rahmen
eines Fragebogens wurden zu jedem Maßnahmenraum folgende Fragen gestellt:
-
„Wie
bewerten Sie die bisherigen Ideen?“
-
„Wie oft
halten Sie sich derzeit hier auf?“
-
„Wie
wichtig ist Ihnen die Entwicklung der Fläche(n) bzw. die Umsetzung der
Maßnahme(n)?“
-
„Was ist
Ihnen besonders wichtig? Hier können Sie die Maßnahme weiter präzisieren!“
Die
Ergebnisse des gesamten zweiten Beteiligungsprozesses sind in der Anlage 1 vom
Büro hartlockstädtebau sortiert und geclustert worden, sodass eine quantitative
Übersicht der Anregungen dargestellt ist. Alle Eingaben vom Zukunftsmarkt
Innenstadt, aus dem Online-Beteiligungsprozess und aus vereinzelten mündlichen
und schriftlichen Eingaben direkt an die Verwaltung werden auf der
Internetseite der Stadt Rheine ungefiltert dargestellt.
E
Fortschreibung des Rahmenplans nach der
neuen Richtlinie der Städtebauförderung
Das
Ministerium für Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen hat im
Jahr 2023 die neue Förderrichtlinie zur Städtebauförderung veröffentlicht.
Diese sieht sowohl Änderungen im Verfahren als auch inhaltliche Änderungen vor,
die das Gesamtverfahren vereinfachen sollen.
Für die
Umsetzung des Förderprogramms bedeutet dies, dass ISEKs vollständig innerhalb
von 10 Jahren umzusetzen sind (6 Bewilligungs- und 4 Umsetzungsjahre). Die
Bewilligung erfolgt jährlich nicht mehr zu den beantragten Teilmaßnahmen eines
Fördergebietes, sondern in Finanzierungsabschnitten, die am jeweils jährlichen
Bedarf des Antragstellers orientiert sind. Außerdem erfolgt die Bewilligung des
Erstantrages mit dem Schwerpunkt Planungskosten, sodass im Erstantrag ca. 10-15
% der Gesamtkosten des ISEK als Planungskosten beantragt werden sollten.
Die
Bezirksregierung Münster sowie das Ministerium haben darauf hingewiesen, dass
sie an einer Umsetzung des ISEK innerhalb der vorgeschriebenen 10 Förderjahre
festhalten werden. Um dies zu gewährleisten, sollen gemäß der neuen Richtlinie
im Vergleich zum bisherigen Rahmenplan Innenstadt der Geltungsbereich
verkleinert sowie der Maßnahmenkatalog deutlich reduziert werden. Das gesamte
ISEK darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten.
Gemäß dem
Schwerpunkt der neuen Richtlinie wurden inhaltlich vor allem Änderungen in
Bezug auf den Klimawandel und die Notwendigkeit der Anpassung an die
Klimafolgen vorgenommen. Die Ziele des ISEKs sind im Förderantrag als
Förderziele zu benennen und im Anschluss zu evaluieren.
F
Maßnahmenkatalog
Die
Verwaltung hat die Anregungen aus der Bürgerschaft geprüft und daraufhin im
Rahmen der Lenkungsgruppe zum Rahmenplan Innenstadt eine Priorisierung der
Maßnahmen vorgenommen. Dabei wurden sowohl die Anzahl der Eingaben, die
Notwendigkeit aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie die fachliche
Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen berücksichtigt.
Die
Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, die Maßnahmen in Bezug auf die neue
Richtlinie zur Städtebauförderung wie folgt in den Maßnahmenkatalog für den
kommenden 10 Jahres Zeitraum aufzunehmen:
1.
Staelscher
Hof
2.
Bahnhof
und Bahnhofsumfeld
3.
Aufwertung
öffentlicher Freiflächen im gesamten ISEK-Gebiet (z.B. Mobiliar,
Entsiegelungsmaßnahmen, Beschilderung, identitätsstärkende Elemente,
generationengerechte Ausstattung)
4.
beide
Emsufer
5.
Borneplatz
Begründung:
Zu 1.
Die Umgestaltung
des Staelschen Hofs war bereits Bestandteil des ersten Rahmenplans Innenstadt.
Der Fördergeber regte jedoch an, diese Maßnahme aufgrund der Zeitplanung in den
Rahmenplan 2.0 zu verschieben, um die Förderung des aktuellen Rahmenplans
abzuschließen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge in Abstimmung mit den
angrenzenden Hochbaumaßnahmen (Rathauszentrum und Stadthotel) bedingt sich eine
Umsetzung ab 2026, sodass der gesamte Bereich rund um das ehemalige
Hertie-Gebäude eine Aufwertung erhält.
Zu 2.
Der Bahnhof
sowie das Bahnhofsumfeld werden aufgrund eines Förderbausteins „Schöner
Ankommen in NRW“ priorisiert betrachtet (siehe G. Förderbaustein „Schöner
Ankommen in NRW“).
Zu 3.
Die
Städtebauförderrichtlinie legt einen hohen Wert auf Maßnahmen in Bezug auf den
Klimawandel und die Notwendigkeit der Anpassung an die Klimafolgen. Diese
Maßnahme umfasst Entsiegelungsmaßnahmen im gesamten Innenstadtgebiet, um mehr
Grün in die Innenstadt zu bringen, das Mikroklima zu verbessern und
Regenwasserversickerung zu fördern. Des Weiteren sollen über diese Maßnahme
Bereiche abgedeckt werden, in denen kein Vollausbau notwendig ist. Mehrere
Bereiche sollen daher durch Möblierungs- und Gestaltungsmaßnahmen aufgewertet
werden.
Zu 4.
Durch den
voraussichtlich mittelfristigen Rückbau des Emswehrs und der Herstellung einer
Rauen Rampe (Planung des WSA und der Bezirksregierung Münster) ist das Umfeld
des Emswehres im Bereich des Timmermanufers zu überdenken. Für eine mögliche
Umgestaltung des Umfeldes soll eine vorgelagerte Machbarkeitsstudie, die
außerhalb der Städtebauförderung erstellt wird, der Stadt Input geben. Aufgrund
der Projektdimension sowie der Zeitplanung der Bezirksregierung und des
vorgegebenen Umsetzungszeitraums des Rahmenplans Lebendige Innenstadt wird eine
Maßnahme zur baulichen Umgestaltung nicht vorgesehen.
Unabhängig
von der Machbarkeitsstudie sind am Kettelerufer nördlich der Nepomukbrücke und
am Timmermanufer nach Süden bis zur Ludgeribrücke punktuelle Umfeld
verbessernde Maßnahmen geplant.
Der Handlungsbedarf
bzgl. weiterer Freizeitangebote wurde durch die Öffentlichkeitsbeteiligung
deutlich und soll in dem Zusammenhang geprüft werden.
Zu 5.
Der
Borneplatz wird als Eingang zur Innenstadt gesehen und eine Umgestaltung wurde
in der Öffentlichkeitsbeteiligung häufig genannt. Ein Vollausbau des
Bernburgplatzes ist zu prüfen. Ein konkreter Handlungsbedarf wird seitens der
Verwaltung aktuell nicht gesehen, dennoch ist mittelfristig eine Aufwertung,
z.B. durch einheitliches Mobiliar vorgesehen.
Weiterhin
werden folgende Maßnahmen in das ISEK aufgenommen:
6.
Hof- und
Fassadenprogramm nach Nr. 10.1 FöRi NRW 2023
7.
Verfügungsfonds
zur Stärkung von Zentren nach Nr. 10.2.2 FöRi NRW 2023
8.
Spiel-,
Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
9.
Konzepterstellung,
Werkstättenmoderation, Öffentlichkeitsbeteiligung u.ä. nach Nr. 11.1 FöRi NRW
2023
10.
Prozessbegleitende
Evaluation nach Nr. 11.1 FöRi NRW 2023
Unabhängig
von der Städtebauförderung sollen folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren in
der Innenstadt umgesetzt werden:
11.
umweltfreundliche
Nahmobilität
12.
Parkraumkonzept
Innenstadt (ggf. sind Teilmaßnahmen im Rahmen von Maßnahme 3 einbindbar, z. B.
Rückbau/Entsiegelung/Umgestaltung Parkplätze o. ä.)
13.
Machbarkeitsstudie
Umfeld Emswehr
G
Förderbaustein „Schöner Ankommen in NRW“
Im Rahmen der
Initiative Bau.Land.Bahn hat das Ministerium für Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das Unterstützungsangebot
„Schöner Ankommen in NRW“ für Kommunen ins Leben gerufen und unterstützt die Kommunen
bei der Entwicklung von Bahnliegenschaften und Empfangsgebäuden. Teil des
Sonderförderbausteins sind die gestalterische Aufwertung, die städtebauliche
Entwicklung und die Reduzierung des Leerstands an Personenbahnhöfen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen und die DB Station&Service AG haben einen gemeinsamen
Letter of Intent (LOI) zum Förderprogramm geschlossen und in einem ersten
Schritt zwanzig Empfangsgebäude für das Programm ausgewählt, zu denen auch die
Stadt Rheine zählt.
Teil der
Förderung kann neben dem Bahnhofsgebäude auch das direkte Umfeld (Vorplatz,
Parkplatz, Bussteig) sein. Erste Gespräche mit der
BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG) und der DB haben bereits
stattgefunden. Derzeit wird ein Nutzungs- und Standortkonzept für die Flächen innerhalb
des Bahnhofsgebäudes entwickelt, um eine perspektivische Nachnutzung für die
leerstehenden Flächen zu finden.
Im April
nächsten Jahres wird eine Förderkonferenz mit den beteiligten
Fördermittelgebern (Bezirksregierung, MHKBD, NWL), der BEG, der DB und der
Stadt Rheine stattfinden. Nach der Förderkonferenz wird die BEG die maßliche
und technische Bestandserfassung und die Planungsleistungen der Leistungsphasen
1 bis 3 für das Empfangsgebäude beauftragen.
An dieser
Stelle sei betont, dass der zeitlich limitierte Sonderförderbaustein der Stadt
Rheine eine einmalige Gelegenheit einer kooperativen Zusammenarbeit mit der DB
für eine Umgestaltung insbesondere des Bahnhofsvorplatzes bietet, da die DB nur
durch die Zusammenarbeit mit der Stadt an Fördermittel für den Umbau ihres
Eigentums gelangt und die BEG das Planungs- und Förderverfahren stellvertretend
für die DB und die Stadt Rheine steuert.
H
Weiteres Vorgehen
Im Weiteren
werden die Maßnahmen inhaltlich konkretisiert und ein Kostenrahmen gebildet.
Die Maßnahmen sind sowohl bezüglich des Umfangs als auch inhaltlich mit den
Fördermittelgebern abzustimmen. Eine politische Beteiligung erfolgt im
Anschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als
auch durch den Rat der Stadt Rheine, um die Umsetzung und die Finanzierung
beschließen zu lassen.
Das fertige
ISEK soll gemäß der Meinung der Bürgerinnen und Bürger im Zukunftsmarkt
Innenstadt den Namen Rahmenplan Lebendige Innenstadt tragen und im Mai 2024
veröffentlicht werden, sodass im September 2024 ein Erstantrag für die
Städtebauförderung gestellt werden kann.
I
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Es ist
vorgesehen und auch durch die neue Richtlinie zur Städtebauförderung
vorgeschrieben, dass der Rahmenplan 2.0 gegenüber dem Rahmenplan 1.0 in
Zielsetzungen, Handlungsfeldern und letztlich auch Maßnahmen eine stärkere
Gewichtung im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der
Innenstadt von Rheine beinhaltet.
Die
Maßnahmen beinhalten einige konkrete Maßnahmen wie Entsiegelung oder
Nahmobilität, die im Sinne des Klimaschutzes sind. Außerdem wird durch die
Fortsetzung des Gestaltungskataloges und den Leitlinien zur Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen ein Fokus auf nachhaltige und klimagerechte
Stadtentwicklung gelegt.
Es sind
jedoch auch größere bauliche Maßnahmen angedacht, die bauphasenbezogen auch
temporäre Belastungen des Klimas beinhalten.
Anlage:
Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung