Betreff
Rahmenplan lebendige Innenstadt - Ergebnisse der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung, Maßnahmenkatalog und -priorisierung
Vorlage
480/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I          Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Auswertung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

 

II        Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Priorisierung der Maßnahmen als Grundlage für das ISEK Rahmenplan Lebendige Innenstadt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Maßnahmen zu konkretisieren und deren Förderfähigkeit mit der Bezirksregierung und dem Ministerium vorabzustimmen.

 

 


Begründung:

 

A         Hintergrund

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich, funktional und strukturell entwickelt wird.

 

Der Rat hat im Jahr 2014 (Vorlage 474/14) die Umsetzung des Rahmenplanes beschlossen. Die Stadt hat auf dieser Grundlage dann Mittel der Städtebauförderung für die anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten beantragt, die vom Fördergeber erstmals in 2015 und dann in den Folgejahren bewilligt wurden. Der Rahmenplan wird entsprechend seit dem Jahr 2015 umgesetzt.

 

Während der Umsetzung wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans aufgrund geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus Bürgerbeteiligungen hervorgingen, in Einzelfällen modifiziert und verfeinert.

 

In diesem Zeitraum änderten sich z. T. auch wesentliche Rahmenbedingungen und Standortfaktoren, wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Konsumentenverhalten, Folgen des Klimawandels, Digitalisierungsgrad, Kerngebietsdefinition und Leerstandsanteil der Ladenlokale.

 

Daher hat der Rat im Jahr 2020 (Vorlage 245/20) beschlossen, den Rahmenplan Innenstadt fortzuschreiben und die bis dahin noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie noch sinnvoll, angemessen und zielführend sind. Die Verwaltung hat die Auswahl der fortzuschreibenden Maßnahmen daraufhin mit dem Fördergeber abgestimmt. Der Rat hat im Jahr 2021 (Vorlage 621/21) auf dieser Grundlage beschlossen, die ausgewählten Maßnahmen dem laufenden Rahmenplan zu entnehmen und diese in der Fortschreibung zu behandeln.

 

B          1. Phase des hybriden Beteiligungsprozesses

 

Der fortzuschreibende Rahmenplan soll inhaltlich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger von Rheine ausgerichtet sein. Mit diesem Ziel hat die Stadt Rheine gemeinsam mit dem unterstützenden Büro hartlockstädtebau einen breit angelegten, hybriden Planungs- und Beteiligungsprozess begonnen, der neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch die Fachexpertise der Verwaltung abdecken soll.

 

Zur Vorbereitung der ersten Phase der Beteiligung wurde eine Projektzeitung erarbeitet, die die Bürgerinnen und Bürger über den bisherigen Prozess des Rahmenplans Innenstadt informierte und die bisher umgesetzten Maßnahmen darstellte. Außerdem wurde ein Überblick über den anstehenden Beteiligungsprozess gegeben. Mit der beiliegenden Postkarte konnten sich die Bürgerinnen und Bürger bereits am Prozess beteiligen und ihre Anregungen zur Innenstadt der Zukunft geben.

 

Der Prozess startete am 2. Juni 2022 mit einem Auftaktworkshop, zu dem sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch verschiedene Stellen der Verwaltung sowie die relevanten Innenstadt-Akteure eingeladen wurden. Ebenfalls Anfang Juni startete eine Online-Beteiligung in Form einer digitalen Kartenabfrage, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zu verschiedenen Themenfeldern eingeben konnten. Die Auswertung der Ergebnisse wurden im Februar 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt (siehe Beschlussvorlage 049/23. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Ergebnisse als Ansätze für die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt aufzunehmen und weiterzuentwickeln.

 

C         Handlungsfelder und Leitziele

 

Auf dieser Grundlage wurden Leit- und Entwicklungsziele, Handlungsfelder sowie erste Projektideen entwickelt, die mit der Beschlussvorlage 227/23 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt und von diesem beschlossen wurden. Die Verwaltung hat diese als Ansätze für die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt aufgenommen und auf Grundlage dessen gemeinsam mit dem Büro hartlockstädtebau eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

 

D         2. Phase des hybriden Beteiligungsprozesses

 

Am 25. September 2023 startete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem Zukunftsmarkt Innenstadt auf dem Borneplatz. An einem großen Luftbild sowie an einem langen Arbeitstisch konnten die Bürgerinnen und Bürger die bisherigen Ideen zu folgenden Projekten bewerten und neue Sichtweisen und Anregungen einbringen:

 

-            Bahnhof und Bahnhofsumfeld

-            Emsstraße rechts der Ems

-            Emsstraße links der Ems

-            Borneplatz

-            Humboldtplatz

-            Staelscher Hof

-            Nepomukbrücke

-            Emsufer

-            Heilig-Geist-Platz

-            An der Stadtkirche

 

Mit dem Zukunftsmarkt startete auch eine sechswöchige Online-Beteiligung vom 25. September bis 5. November 2023, in der neben diesen Maßnahmen auch die Ideen aus der ersten Beteiligung sowie Leitfragen dargestellt wurden. An der Online-Beteiligung haben 261 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Im Rahmen eines Fragebogens wurden zu jedem Maßnahmenraum folgende Fragen gestellt:

 

-            „Wie bewerten Sie die bisherigen Ideen?“       

-            „Wie oft halten Sie sich derzeit hier auf?“       

-            „Wie wichtig ist Ihnen die Entwicklung der Fläche(n) bzw. die Umsetzung der Maßnahme(n)?“

-            „Was ist Ihnen besonders wichtig? Hier können Sie die Maßnahme weiter präzisieren!“

 

Die Ergebnisse des gesamten zweiten Beteiligungsprozesses sind in der Anlage 1 vom Büro hartlockstädtebau sortiert und geclustert worden, sodass eine quantitative Übersicht der Anregungen dargestellt ist. Alle Eingaben vom Zukunftsmarkt Innenstadt, aus dem Online-Beteiligungsprozess und aus vereinzelten mündlichen und schriftlichen Eingaben direkt an die Verwaltung werden auf der Internetseite der Stadt Rheine ungefiltert dargestellt. 

 

E          Fortschreibung des Rahmenplans nach der neuen Richtlinie der Städtebauförderung

 

Das Ministerium für Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2023 die neue Förderrichtlinie zur Städtebauförderung veröffentlicht. Diese sieht sowohl Änderungen im Verfahren als auch inhaltliche Änderungen vor, die das Gesamtverfahren vereinfachen sollen.

 

Für die Umsetzung des Förderprogramms bedeutet dies, dass ISEKs vollständig innerhalb von 10 Jahren umzusetzen sind (6 Bewilligungs- und 4 Umsetzungsjahre). Die Bewilligung erfolgt jährlich nicht mehr zu den beantragten Teilmaßnahmen eines Fördergebietes, sondern in Finanzierungsabschnitten, die am jeweils jährlichen Bedarf des Antragstellers orientiert sind. Außerdem erfolgt die Bewilligung des Erstantrages mit dem Schwerpunkt Planungskosten, sodass im Erstantrag ca. 10-15 % der Gesamtkosten des ISEK als Planungskosten beantragt werden sollten.

 

Die Bezirksregierung Münster sowie das Ministerium haben darauf hingewiesen, dass sie an einer Umsetzung des ISEK innerhalb der vorgeschriebenen 10 Förderjahre festhalten werden. Um dies zu gewährleisten, sollen gemäß der neuen Richtlinie im Vergleich zum bisherigen Rahmenplan Innenstadt der Geltungsbereich verkleinert sowie der Maßnahmenkatalog deutlich reduziert werden. Das gesamte ISEK darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten.

 

Gemäß dem Schwerpunkt der neuen Richtlinie wurden inhaltlich vor allem Änderungen in Bezug auf den Klimawandel und die Notwendigkeit der Anpassung an die Klimafolgen vorgenommen. Die Ziele des ISEKs sind im Förderantrag als Förderziele zu benennen und im Anschluss zu evaluieren.

 

F          Maßnahmenkatalog

 

Die Verwaltung hat die Anregungen aus der Bürgerschaft geprüft und daraufhin im Rahmen der Lenkungsgruppe zum Rahmenplan Innenstadt eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Dabei wurden sowohl die Anzahl der Eingaben, die Notwendigkeit aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie die fachliche Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen berücksichtigt.

 

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, die Maßnahmen in Bezug auf die neue Richtlinie zur Städtebauförderung wie folgt in den Maßnahmenkatalog für den kommenden 10 Jahres Zeitraum aufzunehmen:

 

1.        Staelscher Hof

2.        Bahnhof und Bahnhofsumfeld

3.        Aufwertung öffentlicher Freiflächen im gesamten ISEK-Gebiet (z.B. Mobiliar, Entsiegelungsmaßnahmen, Beschilderung, identitätsstärkende Elemente, generationengerechte Ausstattung)

4.        beide Emsufer

5.        Borneplatz

 

Begründung:

 

Zu 1.

Die Umgestaltung des Staelschen Hofs war bereits Bestandteil des ersten Rahmenplans Innenstadt. Der Fördergeber regte jedoch an, diese Maßnahme aufgrund der Zeitplanung in den Rahmenplan 2.0 zu verschieben, um die Förderung des aktuellen Rahmenplans abzuschließen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen (Rathauszentrum und Stadthotel) bedingt sich eine Umsetzung ab 2026, sodass der gesamte Bereich rund um das ehemalige Hertie-Gebäude eine Aufwertung erhält.

 

Zu 2.

Der Bahnhof sowie das Bahnhofsumfeld werden aufgrund eines Förderbausteins „Schöner Ankommen in NRW“ priorisiert betrachtet (siehe G. Förderbaustein „Schöner Ankommen in NRW“).

 

Zu 3.

Die Städtebauförderrichtlinie legt einen hohen Wert auf Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel und die Notwendigkeit der Anpassung an die Klimafolgen. Diese Maßnahme umfasst Entsiegelungsmaßnahmen im gesamten Innenstadtgebiet, um mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, das Mikroklima zu verbessern und Regenwasserversickerung zu fördern. Des Weiteren sollen über diese Maßnahme Bereiche abgedeckt werden, in denen kein Vollausbau notwendig ist. Mehrere Bereiche sollen daher durch Möblierungs- und Gestaltungsmaßnahmen aufgewertet werden.

 

Zu 4.

Durch den voraussichtlich mittelfristigen Rückbau des Emswehrs und der Herstellung einer Rauen Rampe (Planung des WSA und der Bezirksregierung Münster) ist das Umfeld des Emswehres im Bereich des Timmermanufers zu überdenken. Für eine mögliche Umgestaltung des Umfeldes soll eine vorgelagerte Machbarkeitsstudie, die außerhalb der Städtebauförderung erstellt wird, der Stadt Input geben. Aufgrund der Projektdimension sowie der Zeitplanung der Bezirksregierung und des vorgegebenen Umsetzungszeitraums des Rahmenplans Lebendige Innenstadt wird eine Maßnahme zur baulichen Umgestaltung nicht vorgesehen.

Unabhängig von der Machbarkeitsstudie sind am Kettelerufer nördlich der Nepomukbrücke und am Timmermanufer nach Süden bis zur Ludgeribrücke punktuelle Umfeld verbessernde Maßnahmen geplant.

Der Handlungsbedarf bzgl. weiterer Freizeitangebote wurde durch die Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich und soll in dem Zusammenhang geprüft werden.

 

Zu 5.

Der Borneplatz wird als Eingang zur Innenstadt gesehen und eine Umgestaltung wurde in der Öffentlichkeitsbeteiligung häufig genannt. Ein Vollausbau des Bernburgplatzes ist zu prüfen. Ein konkreter Handlungsbedarf wird seitens der Verwaltung aktuell nicht gesehen, dennoch ist mittelfristig eine Aufwertung, z.B. durch einheitliches Mobiliar vorgesehen.

 

 

Weiterhin werden folgende Maßnahmen in das ISEK aufgenommen:

 

6.        Hof- und Fassadenprogramm nach Nr. 10.1 FöRi NRW 2023

7.        Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren nach Nr. 10.2.2 FöRi NRW 2023

8.        Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

9.        Konzepterstellung, Werkstättenmoderation, Öffentlichkeitsbeteiligung u.ä. nach Nr. 11.1 FöRi NRW 2023

10.    Prozessbegleitende Evaluation nach Nr. 11.1 FöRi NRW 2023

 

Unabhängig von der Städtebauförderung sollen folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren in der Innenstadt umgesetzt werden:

 

11.    umweltfreundliche Nahmobilität

12.    Parkraumkonzept Innenstadt (ggf. sind Teilmaßnahmen im Rahmen von Maßnahme 3 einbindbar, z. B. Rückbau/Entsiegelung/Umgestaltung Parkplätze o. ä.)

13.    Machbarkeitsstudie Umfeld Emswehr

 

G         Förderbaustein „Schöner Ankommen in NRW“

 

Im Rahmen der Initiative Bau.Land.Bahn hat das Ministerium für Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das Unterstützungsangebot „Schöner Ankommen in NRW“ für Kommunen ins Leben gerufen und unterstützt die Kommunen bei der Entwicklung von Bahnliegenschaften und Empfangsgebäuden. Teil des Sonderförderbausteins sind die gestalterische Aufwertung, die städtebauliche Entwicklung und die Reduzierung des Leerstands an Personenbahnhöfen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen und die DB Station&Service AG haben einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) zum Förderprogramm geschlossen und in einem ersten Schritt zwanzig Empfangsgebäude für das Programm ausgewählt, zu denen auch die Stadt Rheine zählt.

 

Teil der Förderung kann neben dem Bahnhofsgebäude auch das direkte Umfeld (Vorplatz, Parkplatz, Bussteig) sein. Erste Gespräche mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG) und der DB haben bereits stattgefunden. Derzeit wird ein Nutzungs- und Standortkonzept für die Flächen innerhalb des Bahnhofsgebäudes entwickelt, um eine perspektivische Nachnutzung für die leerstehenden Flächen zu finden.

 

Im April nächsten Jahres wird eine Förderkonferenz mit den beteiligten Fördermittelgebern (Bezirksregierung, MHKBD, NWL), der BEG, der DB und der Stadt Rheine stattfinden. Nach der Förderkonferenz wird die BEG die maßliche und technische Bestandserfassung und die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für das Empfangsgebäude beauftragen.

 

An dieser Stelle sei betont, dass der zeitlich limitierte Sonderförderbaustein der Stadt Rheine eine einmalige Gelegenheit einer kooperativen Zusammenarbeit mit der DB für eine Umgestaltung insbesondere des Bahnhofsvorplatzes bietet, da die DB nur durch die Zusammenarbeit mit der Stadt an Fördermittel für den Umbau ihres Eigentums gelangt und die BEG das Planungs- und Förderverfahren stellvertretend für die DB und die Stadt Rheine steuert.

 

H         Weiteres Vorgehen

 

Im Weiteren werden die Maßnahmen inhaltlich konkretisiert und ein Kostenrahmen gebildet. Die Maßnahmen sind sowohl bezüglich des Umfangs als auch inhaltlich mit den Fördermittelgebern abzustimmen. Eine politische Beteiligung erfolgt im Anschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als auch durch den Rat der Stadt Rheine, um die Umsetzung und die Finanzierung beschließen zu lassen.

 

Das fertige ISEK soll gemäß der Meinung der Bürgerinnen und Bürger im Zukunftsmarkt Innenstadt den Namen Rahmenplan Lebendige Innenstadt tragen und im Mai 2024 veröffentlicht werden, sodass im September 2024 ein Erstantrag für die Städtebauförderung gestellt werden kann.

 

I           Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Es ist vorgesehen und auch durch die neue Richtlinie zur Städtebauförderung vorgeschrieben, dass der Rahmenplan 2.0 gegenüber dem Rahmenplan 1.0 in Zielsetzungen, Handlungsfeldern und letztlich auch Maßnahmen eine stärkere Gewichtung im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Innenstadt von Rheine beinhaltet.

 

Die Maßnahmen beinhalten einige konkrete Maßnahmen wie Entsiegelung oder Nahmobilität, die im Sinne des Klimaschutzes sind. Außerdem wird durch die Fortsetzung des Gestaltungskataloges und den Leitlinien zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ein Fokus auf nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung gelegt.

 

Es sind jedoch auch größere bauliche Maßnahmen angedacht, die bauphasenbezogen auch temporäre Belastungen des Klimas beinhalten.

 

 

 

 


Anlage:

 

Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung