Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze sowie Bestimmung des/der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Vorlage
398/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Alternative 1:

 

1.    Die im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen einigen sich und

a.      bestätigen, dass die am 16.03.2021 getroffene und in der Begründung aufgeführte bisherige Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Besetzung (inkl. Stellvertreter) weiterhin Bestand hat.

b.      bestimmen für den neu gegründeten „Betriebsausschuss Stadtkultur Rheine“, dass
die ________________-Fraktion den Ausschussvorsitzenden,
die ________________-Fraktion den 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und
die ________________-Fraktion den 2. stellv. Ausschussvorsitzenden stellt.

2.    Die Ratsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass für den „Betriebsausschuss Stadtkultur Rheine“

Ratsmitglied __________________ zum/zur Ausschussvorsitzenden,

Ratsmitglied __________________ zum/zur 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und

Ratsmitglied __________________ zum/zur 2. stellv. Ausschussvorsitzenden bestimmt wird.

 

Alternative 2

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen, und bestimmen zugleich den Vorsitz (und Stellvertretung) wie folgt:

 

Nr.

Ausschuss

Vorsitz

1. Stellvertretung

2. Stellvertretung

1

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

 

 

2

SchulA

 

 

 

3

Bau- und MobilitätsA

 

 

 

4

SportA

 

 

 

5

SozialA

 

 

 

6

Betriebsausschuss TBR

 

 

 

7

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

8

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

9

Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum

 

 

 

10

Betriebsausschuss Stadtkultur Rheine

 

 

 

 

 


Begründung:

Durch die Gründung eines neuen Ausschusses (hier: Betriebsausschuss Stadtkultur Rheine) ist das Verfahren zur Besetzung aller Ausschussvorsitze (und Stellvertreter) zu wiederholen / neu durchzuführen (§ 58 Abs. 6 GO).

 

Aktuell sind die Ausschussvorsitze wie folgt verteilt:

 

Nr.

Ausschuss

Vorsitz

1. Stellvertretung

2. Stellvertretung

1

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

Andree Hachmann

(CDU)

Volker Brauer

(SPD)

Jürgen Gude

(CDU)

2

Schulausschuss

Stefan Gude

(CDU)

Andrè Schaper

(SPD)

Marlen Achterkamp

(CDU)

3

Bau- und Mobilitätsausschuss

Karl-Heinz Brauer

(SPD)

Manfred Konietzko

(CDU)

Christian Jansen

(Grüne)

4

Sportausschuss

Prof. Dr. Thorben Winter

(CDU)

Bernhard Kleene

(SPD)

José Azevedo

(CDU)

5

Sozialausschuss

Gertrud Hovestadt,

(Grüne)

José Azevedo

(CDU)

Murali Manoharan

(SPD)

6

Kulturausschuss *

Helena Willers

(CDU)

André Schaper

(SPD)

Til Beckers

(CDU)

7

Betriebsausschuss TBR

Bernhard Kleene

(SPD)

Martin Beckmann

(CDU)

Alexander Burmeister

(CDU)

8

Betriebsausschuss Kulturelle Begebnungsstätte Kloster Bentlage *

Helena Willers

(CDU)

Friedrich, Silke

(Grüne)

André Schaper

(SPD)

9

Rechnungsprüfungsausschuss

Markus Doerenkamp

(CDU)

Jansen, Christian

(Grüne)

Holger Wortmann

(CDU)

10

Wahlprüfungsausschuss

Silke Friedrich

(Grüne)

Jürgen Gude

(CDU)

Hewing, Udo

(Grüne)

11

Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum

Dr. Manfred

Konietzko

(CDU)

Karl-Heinz Brauer

(SPD)

Christian Jansen

(Grüne)

12

Betriebsausschuss Stadtkultur Rheine

 

 

 

* Auflösungsbeschluss am 05.12.2023 (siehe Vorlage: 389/23)

 

Die Besetzung der Ausschussvorsitze ist entweder – wie in der konstituierenden Ratssitzung am 10.11.2020 und durch Beschluss am 16.03.2021 - durch einen gemeinsamen Vorschlag oder alternativ im Rahmen der Verhältniswahl (sog. Zugreifverfahren) vorzunehmen.

 

Sollte kein gemeinsamer Vorschlag für den Vorsitz erfolgen bzw. (mindestens) ein Fünftel der Ratsmitglieder widersprechen diesem, dürften beim Zugreifverfahren die Fraktionen in folgender Reihenfolge einen Ausschussvorsitz (und anschließend den 1. und dann den 2. Stellvertreter) beanspruchen:

 

1

CDU

2

CDU

3

SPD

4

CDU

5

Grüne

6

CDU

7

CDU

8

SPD

9

CDU

10

Grüne

 

 

Andere Ausschüsse, wie etwa der Haupt-, Digital-  und Finanzausschuss, Wahlausschuss und Jugendhilfeausschuss sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen hiervon nicht betroffen.