Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt den Ankauf eines Mobilen Raumsystems für die Alexander von
Humboldt-Schule.
Begründung:
Beschlusslage:
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen beschlossen (Vorlage 216/19). Diese sieht eine 4- Zügigkeit der Alexander von Humboldt Schule vor.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Beschlüsse unter anderem bei der Schulaufsicht einzuholen. Voraussetzung bei der Antragstellung für eine Erhöhung der Zügigkeiten ist die Sicherstellung der räumlichen Kapazitäten.
In der Sitzung vom 19.05.2020 (Vorlage 180/20) hat der Schulausschuss das Musterraumprogramm der Sekundarschulen beschlossen. Aus dieser Vorlage geht das akute Raumdefizit der Alexander von Humboldt Schule deutlich hervor (Anlage 2 zur o. g. Vorlage).
Die Verwaltung wurde mit weiteren Umsetzungsschritten beauftragt. In der Sitzung am 13.06.2023 hat der Schulausschuss die aktuelle Schulentwicklung zur Kenntnis genommen (Vorlage 211/23) und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Beschlüsse einzuholen. Für die Genehmigung durch die Schulaufsicht müssen die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Demnach ist eine erneute Beschlussfassung durch den Schulausschuss zum Umfang der mobilen Raumeinheit nicht erforderlich, da die Anzahl der Klassenräume bereits durch die dargestellten Beschlüsse abgedeckt ist.
Erweiterungsmaßnahme:
Das im
Schulausschuss festgelegte Musterraumprogramm für die Sekundarschulen bildete
die Grundlage für einen Testentwurf, um den Umfang der Erweiterung auf dem
Grundstück der Alexander von Humboldt-Schule abschätzen zu können.
Für diese
eigentliche Erweiterungsmaßnahme sind laut derzeitiger Projektplanung die
Planungsphase ab dem 2. Quartal 2026 und die Bauphase ab dem 3. Quartal 2027
geplant. Es wird von einer ca. 2-jährigen Bauzeit ausgegangen.
Mobiles Raumsystem:
Die Aufstellung
eines Mobilen Raumsystems ist jedoch bereits für die Anzahl der Schülerinnen
und Schüler nach den Sommerferien 2024 erforderlich. Die Anlage wird
also von Mitte 2024 bis ca. Mitte 2029 bestehen. Für diese Zeitspanne von 6
Jahren ist eine Anmietung nicht wirtschaftlich. Daher soll die Anlage gekauft
werden.
Standorte:
Wie oben bereits
benannt wurde durch den Testentwurf für die eigentliche Erweiterungsmaßnahme ab
2026 die erforderliche Größe der Baufläche grob ermittelt.
Um sich durch das Aufstellen
des Mobilen Raumsystems in den Flächen für die eigentliche Erweiterung nicht
einzuschränken, soll das Mobile Raumsystem auf dem Grundstück zusammen mit dem
geplanten neuen Kindergarten und der bestehenden Flüchtlingsunterkunft
gegenüber der Schule, auf der anderen Seite des Hassenbrockwegs erstellt
werden.
Weiter liegt das
Mobile Raumsystem in einer Größenordnung, die auf dem Schulgrundstück nicht
untergebracht werden kann, ohne den Schulbetrieb und die Pausenflächen deutlich
einzuschränken.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme
„Neubau der Alexander-von-Humboldt-Schule (5202-951)“ sind im Haushaltsplan
2023 Mittel (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für 2024 f.) veranschlagt worden. Die
Verpflichtungsermächtigung für 2024 beläuft sich auf 3 Mio. EUR.
Anlage 1: Lageplan Mobilklassen AVH