Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Thema Wohnraum für Menschen mit Behinderung zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem LWL im Gespräch zu bleiben und im Anschluss die Politik über den aktualisierten Planungsstand zu informieren.

 


Begründung:

 

Im Sozialausschuss am 07.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Finanzierungslücke in Bezug auf die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung durch die Stadtverwaltung geschlossen werden kann. Hierzu hatte die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN einen Antrag (Antrag vom 25.10.2023: Wohnangebot für Menschen mit Behinderung: Finanzierungslücke schließen“) an den Sozialausschuss gestellt.  (Anlage1)

Aus diesem Grund fand am 08.12.2023 ein Termin mit dem LWL statt.

 

Ergebnis:

 

Der LWL befasst sich aktuell aktiv mit dem Thema Wohnraum für Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine u.a. auch aufgrund des Termins zwischen dem Verein „Leben und Wohnen“ und Minister Laumann (Aussage LWL: ggf. Schaffung einer besonderen Wohnform mit zusätzlichen 24 Plätzen in Rheine). Der Minister hat nach Aussage des LWL eine Rückmeldung der geplanten Maßnahmen für das erste Quartal 2024 angekündigt. Zudem gibt es auf Seiten des LWL intensive Gespräche/Spitzengespräche, die im ersten Quartal 2024 weitergeführt werden sollen. Der LWL wird die Stadt Rheine über die weiteren Maßnahmen und Ergebnisse informieren.

Zudem soll im Jahr 2024 eine Bestanderhebung durch den LWL für den gesamten Kreis Steinfurt erstellt werden.

 

Der LWL sieht weiterhin einen Bedarf, Wohnraum in Rheine zu schaffen und hat deutlich gemacht, dass es Investoren gibt, die dieses Vorhaben unterstützen würden. Die Verwaltung hat stets darauf hingewiesen, dass es in Rheine freie Grundstücke gebe, auf die sich die potentiellen Träger bewerben können. Aktuell fehle es allerdings an Trägern, die das Vorhaben zeitnah umsetzen könnten.

 

Deshalb hat die Verwaltung einen Fragenkatalog erarbeitet und am 4.12.2023 an die Träger gesendet, um die Ursache zu erfahren, aus welchen Gründen keine Wohnplätze in Rheine geschaffen werden – die Antworten stehen noch aus (Verlängerte Abgabefrist ist der 15.01.2024). (Anlage 2)

 

 

Parallel zu dem Auftrag der Politik an die Verwaltung hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung mit dem Thema Wohnraum für Menschen mit Behinderung befasst und in der Beiratssitzung am 13.12.2023 die Wohnungsgesellschaft und die Verwaltung eingeladen und folgende Fragestellungen besprochen:

 

-          Wie ist - nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung - der aktuelle Planungsstand bei den Trägern und welche Hindernisse gibt es bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen?

-          Kommt die Wohnungsgesellschaft als Investor für den Bau von Wohnplätzen in Frage?

-          Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Rheine diesen Prozess (mehr Wohnraum zu schaffen) voranzubringen (z.B. durch Grundstücke, Gebäude)?

-          Wie kann die Politik das Anliegen, ausreichend Wohnmöglichkeiten in Rheine zu schaffen, politisch unterstützen?

-          Was sind die nächsten Schritte der Stadtverwaltung in Bezug auf die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung?

 

Zudem hatten Bürger/-innen die Möglichkeit in der Einwohnerfragestunde zusätzliche Fragen zu stellen.

Hierzu hat sowohl die Verwaltung als auch die Wohnungsgesellschaft Stellung bezogen.

 

Ergebnis:

 

Die offizielle Zuständig liegt beim LWL in Kooperation mit den Trägern. Die Verwaltung kann dieses Vorhaben weiterhin unterstützen, indem beispielweise Gespräche mit den Trägern bezüglich geeigneter Grundstücke geführt werden und konkrete Baugrundstücke benannt werden, die für die Schaffung von sozialen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Zudem steht im Januar die Auswertung der Abfrage der Träger bezüglich der möglichen Hürden an. 

 

Ein weiterer Schwerpunkt in der Sitzung sind die Möglichkeiten der Wohnungsgesellschaft gewesen. Die Wohnungsgesellschaft käme grundsätzlich als Investor in Frage, jedoch  nicht als Betreiber. Zu berücksichtigen ist, die Dauer der Mietverhältnisse und die geschlossene Vermietung. Geklärt werden müsste die Möglichkeit Fördergelder zu beziehen.

 

Deutlich wurde, dass alle Parteien, die mit dem Thema „Wohnraum für Menschen mit Behinderung“ zu tun haben, bemüht sind Wohnraum zu schaffen, es bisher zu keinem konkreten Bauvorhaben gekommen ist. Aus diesem Grund sind die potentiellen Träger zu der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung im April 2024 eingeladen, um deren aktuellen Planungsstand zu erfragen. Der LWL wird bei der Sitzung neben den Trägern anwesend sein. 

 

Die Bürger/-innen haben den Bedarf von mehr Wohnraum in der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung erneut deutlich gemacht.

 

 

Fazit:

 

Insgesamt wird deutlich, dass es eine positive Entwicklung gibt (Platzzusicherung des LWL, Grundstücke, die in Rheine zur Verfügung stehen, der Termin zwischen Leben und Wohnen und Herrn Minister Laumann). An diese positive Entwicklung sollte angeknüpft werden.

 

Es stehen aktuell Entscheidungen auf Seiten des Landes aus, die aus Sicht der Verwaltung abgewartet werden sollten, bevor weitere Maßnahmen erarbeitet werden. Die Verwaltung schlägt zudem vor, die Beauftragung durch die Politik zu vertagen und im zweiten Quartal 2024 neu zu beraten. Bis dahin wird vermutet, dass es neue Entscheidungen seitens des LWL geben wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 25.10.2023: Wohnangebot für Menschen mit Behinderung: Finanzierungslücke schließen

 

Anlage 2: Fragenkatalog: Wohnraum für Menschen mit Behinderung