Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2024 - 2027 / Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
039/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung – mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 6,509 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 87,140 Mio. EUR bis zum Ende 2024 gerechnet. Das sind 25,01 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

  • Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
  • Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
  • Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 60.100 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Erträge:

Gemäß Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand vom 20.11.2023 sind im Produkt 323000 (Straßenverkehrsbehörde) im Bereich Überwachung ruhender Verkehr bei den Verwarn- und Bußgeldern Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 50.000 EUR in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Wie im Berichtswesen zum Stichtag 31.10. (siehe Vorlage 465/23) bereits dargelegt wurde, konnten durch zusätzliches Personal (zwei zusätzliche 0,50 Stellen im Stellenplan 2023) entsprechende Mehrerträge verzeichnet werden.

 

Sonstige ordentliche Erträge – BZ 7

(Konsolidierungsbeschluss                Verwaltungsvorstand)

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Verwarngelder/Bußgelder

alt

350.000

350.000

350.000

350.000

Überwachung ruhender Verkehr

neu

400.000

400.000

400.000

400.000

Verbesserung

 

50.000

50.000

50.000

50.000

 

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr / Rettungsdienst

Erträge:

Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Recke (11.345 Einwohner), sich anteilig an den jährlichen Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen (siehe Vorlage 474/23). Dadurch steigen die Kostenerstattungen im Produkt 331000 (Feuerwehr) um 2.609,35 EUR. 

 

Kostenerstattungen und

Kostenumlagen – BZ 6

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Kostenerstattung für Wasserrettung

alt

10.000

10.000

10.000

10.000

durch beteiligte Kommunen

neu

12.600

12.600

12.600

12.600

Verbesserung

 

2.600

2.600

2.600

2.600

 

 

Produktgruppe 34 – Bürgerservice

Erträge:

Gemäß Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand vom 20.11.2023 sind im Produkt 342000 (Personenstandswesen) durch geplante Gebührenerhöhungen insgesamt Mehrerträge in Höhe von jährlich 25.000 EUR in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Die Gebührenerhöhung erfolgt durch den Erlass einer neuen Satzung für die Erhebung von Gebühren des Standesamtes (siehe Vorlage 045/24).

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – BZ 7

(Konsolidierungsbeschluss               Verwaltungsvorstand)

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Gebühren Personenstandswesen

alt

145.000

145.000

145.000

145.000

(u.a. Eheschließungen, Sterbeurkunden)

neu

170.000

170.000

170.000

170.000

Verbesserung

 

25.000

25.000

25.000

25.000

 

 

Aufwendungen:

Zur Unterbringung von Fundtieren (gesetzliche Pflichtaufgabe) haben die Stadt Rheine sowie neun weitere Kommunen im Kreis Steinfurt mit dem Tierschutzverein Rheine und Umgebung e.V. als Träger des Tierheims in Neuenkirchen eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Die Unterbringungskosten wurden durch den Tierschutzverein in 2023 neu berechnet und an gestiegene Ausgaben angepasst. Somit erhöht sich der von der Stadt Rheine zu leistende Betrag von bisher 52.000 EUR auf 71.000 EUR.

 

Transferaufwendungen – BZ 15

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Zuschuss zum Betrieb des

alt

52.000

52.000

52.000

52.000

Tierheimes

neu

71.000

71.000

71.000

71.000

Verschlechterung

 

19.000

19.000

19.000

19.000

 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheine beschlossen. Öffentliche Bekanntmachungen werden künftig per Amtsblatt vollzogen. Dadurch können die Aufwendungen im Bereich Bürgerservice um jährlich 1.500 EUR reduziert werden.

 

Sonstige ordentliche

Aufwendungen – BZ 16

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Aufwendungen aus lfd.

alt

13.000

13.000

13.000

13.000

Verwaltungstätigkeit

neu

11.500

11.500

11.500

11.500

Verbesserung

 

1.500

1.500

1.500

1.500

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 185.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

 

Feuerschutzpauschale:

Die Stadt Rheine erhält aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer vom Land Nordrhein-Westfalen seit 2002 jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale für den Brandschutz, die ausschließlich für Investitionen im Bereich des Feuerschutzes verwendet werden darf. Hier erfolgte eine Anpassung der finanziellen Mittel an den Auszahlungsbetrag für 2023 in Höhe von 197.864,33 EUR. 

 

Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen – BZ 18

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

Feuerschutzpauschale

alt

158.000

158.000

158.000

158.000

 

neu

198.000

198.000

198.000

198.000

Verbesserung

 

40.000

40.000

40.000

40.000

 

 

Slipanlage Ems:

Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden zwei Slipanlagen zur Wasserrettung für den Bereich der Ems benötigt. Für das Projekt wurden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 160.000 EUR berücksichtigt. Die Ausschreibung zum Bau dieser Slipanlagen wird allerdings frühestens im Mai 2024 erfolgen können. Darüber hinaus werden die Kosten für den Bau höher ausfallen als bislang veranschlagt. Aus diesem Grund ist eine Neuveranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 EUR (Bentlage) und 150.000 EUR (Timmermanufer) für das Haushaltsjahr 2024 erforderlich.

 

Auszahlung für Baumaßnahmen – BZ 25

 

2024

2025

2026

2027

Projekt 3301-50                                                                                                                                                                                                                   

alt

160.000

0

0

0

33100080202001

neu

350.000

0

0

0

Verschlechterung

 

190.000

0

0

0

 

 

Atemschutzkompressor:

Zur bedarfsorientierten Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors für die Feuer- und Rettungswache Rheine wurden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 35.000 EUR berücksichtigt. Da ein Austausch in 2023 noch nicht erforderlich war, sollen die Mittel im Haushaltsjahr 2024 neu veranschlagt werden.

 

Für den Erwerb von beweglichem

Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2024

2025

2026

2027

Projekt 3301-58

alt

0

0

0

0

33100060202102

neu

35.000

0

0

0

Verschlechterung

 

35.000

0

0

0

 

 

Drehleiter:

Gemäß Brandschutzbedarfsplan ist für 2025 der Austausch der Drehleiter geplant. Dazu wurden Haushaltsmittel in Höhe von 850.000 EUR eingeplant und mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2023 versehen. Entgegen ursprünglicher Planungen kann die Maßnahme erst in 2024 ausgeschrieben werden. Die für die Beschaffung bereits angemeldeten Haushaltsmittel werden aufgrund von Preissteigerungen jedoch nicht mehr ausreichen. Deswegen wird das Projekt für 2025 mit 1.100.000 EUR veranschlagt und soll mit einer VE für 2024 versehen werden. Die tatsächlichen Beschaffungskosten für die Drehleiter können sich bis 2025 noch verändern, weswegen eine genaue Kostenkalkulation aktuell nicht möglich ist.

 

Für den Erwerb von beweglichem

Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2024

2025

2026

2027

Projekt 3301-66

Alt

0

850.000

0

0

33100020202401

Neu

0

1.100.000

0

0

Verschlechterung

 

0

250.000

0

0

 

 

Alarm für die Bevölkerung:

Hierbei handelt es sich um ein Projekt, bei dem zur Warnung der Bevölkerung ein stadtweites Sirenenwarnnetz installiert wird. Der Auftrag zur Umsetzung des Projektes wurde bereits in 2021 erteilt. Es sind bereits Leistungen erbracht worden, jedoch ist das Sirenenwarnnetz bisher noch nicht vollständig aufgebaut worden. Aus organisatorischen Gründen soll das Projekt im Haushaltsplan 2024 nicht mehr dem Produkt 331000 (Feuerwehr) zugeordnet werden, sondern dem Bereich Katastrophenschutz im Produkt 322000 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Die veranschlagten Haushaltsmittel für das Projekt bleiben davon unberührt.

 

Für Baumaßnahmen – BZ 25

 

2024

2025

2026

2027

Projekt 3301-36

Alt

372.541

0

0

0

33100080201501

Neu

0

0

0

0

Verbesserung

 

372.541

0

0

0

 

 

PG 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Es wird auf die o. g. Ausführungen zur Produktgruppe 33 verwiesen. Die Maßnahme „Alarm für die Bevölkerung“ wird nun der Produktgruppe 32 zugeordnet.

 

Für Baumaßnahmen – BZ 25

 

2024

2025

2026

2027

Projekt 3301-36

Alt

0

0

0

0

32200080201501

Neu

372.541

0

0

0

Verschlechterung

 

372.541

0

0

0

 

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.