Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung – mit den Werten aus dem
Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten
Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.
Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der
Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge
unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse
erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden
Änderungen enthalten und gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt
hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024
zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die
Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.
Diesem Ausschuss
obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine
Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung
hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte
Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 6,509 Mio. EUR aus. In den
Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird
jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer
Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 87,140 Mio. EUR bis zum Ende 2024
gerechnet. Das sind 25,01 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem
Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes
sichergestellt werden:
- Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
- Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
- Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen
an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die im
Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und
müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst
werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im
Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 60.100 EUR. Folgende Änderungen sind
vorgesehen:
Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Erträge:
Gemäß
Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand vom 20.11.2023 sind im Produkt
323000 (Straßenverkehrsbehörde) im Bereich Überwachung ruhender Verkehr bei den
Verwarn- und Bußgeldern Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 50.000 EUR in den
Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Wie im Berichtswesen zum Stichtag 31.10. (siehe
Vorlage 465/23) bereits dargelegt wurde, konnten durch zusätzliches Personal
(zwei zusätzliche 0,50 Stellen im Stellenplan 2023) entsprechende Mehrerträge
verzeichnet werden.
Sonstige
ordentliche Erträge – BZ 7
(Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Verwarngelder/Bußgelder |
alt |
350.000 |
350.000 |
350.000 |
350.000 |
Überwachung ruhender Verkehr |
neu |
400.000 |
400.000 |
400.000 |
400.000 |
Verbesserung |
|
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Produktgruppe 33 – Feuerwehr / Rettungsdienst
Erträge:
Durch den
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die
Gemeinde Recke (11.345 Einwohner), sich anteilig an den jährlichen
Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen (siehe Vorlage 474/23).
Dadurch steigen die Kostenerstattungen im Produkt 331000 (Feuerwehr) um
2.609,35 EUR.
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen –
BZ 6 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Kostenerstattung für Wasserrettung |
alt |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
durch beteiligte Kommunen |
neu |
12.600 |
12.600 |
12.600 |
12.600 |
Verbesserung |
|
2.600 |
2.600 |
2.600 |
2.600 |
Produktgruppe 34 – Bürgerservice
Erträge:
Gemäß
Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand vom 20.11.2023 sind im Produkt
342000 (Personenstandswesen) durch geplante Gebührenerhöhungen insgesamt
Mehrerträge in Höhe von jährlich 25.000 EUR in den Haushaltsplan 2024
aufzunehmen. Die Gebührenerhöhung erfolgt durch den Erlass einer neuen Satzung
für die Erhebung von Gebühren des Standesamtes (siehe Vorlage 045/24).
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte – BZ 7
(Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gebühren Personenstandswesen |
alt |
145.000 |
145.000 |
145.000 |
145.000 |
(u.a. Eheschließungen, Sterbeurkunden) |
neu |
170.000 |
170.000 |
170.000 |
170.000 |
Verbesserung |
|
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Aufwendungen:
Zur Unterbringung
von Fundtieren (gesetzliche Pflichtaufgabe) haben die Stadt Rheine sowie neun
weitere Kommunen im Kreis Steinfurt mit dem Tierschutzverein Rheine und
Umgebung e.V. als Träger des Tierheims in Neuenkirchen eine entsprechende
vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Die Unterbringungskosten wurden durch
den Tierschutzverein in 2023 neu berechnet und an gestiegene Ausgaben
angepasst. Somit erhöht sich der von der Stadt Rheine zu leistende Betrag von
bisher 52.000 EUR auf 71.000 EUR.
Transferaufwendungen
– BZ 15 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Zuschuss zum Betrieb des |
alt |
52.000 |
52.000 |
52.000 |
52.000 |
Tierheimes |
neu |
71.000 |
71.000 |
71.000 |
71.000 |
Verschlechterung |
|
19.000 |
19.000 |
19.000 |
19.000 |
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Rheine beschlossen. Öffentliche Bekanntmachungen werden künftig per
Amtsblatt vollzogen. Dadurch können die Aufwendungen im Bereich Bürgerservice
um jährlich 1.500 EUR reduziert werden.
Sonstige
ordentliche Aufwendungen –
BZ 16 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Aufwendungen aus lfd. |
alt |
13.000 |
13.000 |
13.000 |
13.000 |
Verwaltungstätigkeit |
neu |
11.500 |
11.500 |
11.500 |
11.500 |
Verbesserung |
|
1.500 |
1.500 |
1.500 |
1.500 |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im
Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 185.000 EUR. Folgende
Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Feuerschutzpauschale:
Die Stadt Rheine
erhält aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer vom Land Nordrhein-Westfalen seit
2002 jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale für den Brandschutz, die
ausschließlich für Investitionen im Bereich des Feuerschutzes verwendet werden
darf. Hier erfolgte eine Anpassung der finanziellen Mittel an den
Auszahlungsbetrag für 2023 in Höhe von 197.864,33 EUR.
Einzahlung aus
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen – BZ 18 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Feuerschutzpauschale |
alt |
158.000 |
158.000 |
158.000 |
158.000 |
|
neu |
198.000 |
198.000 |
198.000 |
198.000 |
Verbesserung |
|
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
Slipanlage Ems:
Gemäß
Rettungsdienstbedarfsplan werden zwei Slipanlagen zur Wasserrettung für den
Bereich der Ems benötigt. Für das Projekt wurden im Haushalt 2023 Mittel in
Höhe von 160.000 EUR berücksichtigt. Die Ausschreibung zum Bau dieser
Slipanlagen wird allerdings frühestens im Mai 2024 erfolgen können. Darüber
hinaus werden die Kosten für den Bau höher ausfallen als bislang veranschlagt.
Aus diesem Grund ist eine Neuveranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in
Höhe von 200.000 EUR (Bentlage) und 150.000 EUR (Timmermanufer) für das
Haushaltsjahr 2024 erforderlich.
Auszahlung für
Baumaßnahmen – BZ 25 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Projekt 3301-50
|
alt |
160.000 |
0 |
0 |
0 |
33100080202001 |
neu |
350.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
190.000 |
0 |
0 |
0 |
Atemschutzkompressor:
Zur
bedarfsorientierten Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors für die
Feuer- und Rettungswache Rheine wurden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von
35.000 EUR berücksichtigt. Da ein Austausch in 2023 noch nicht erforderlich
war, sollen die Mittel im Haushaltsjahr 2024 neu veranschlagt werden.
Für den Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen –
BZ 26
|
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Projekt 3301-58 |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
33100060202102 |
neu |
35.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
35.000 |
0 |
0 |
0 |
Drehleiter:
Gemäß
Brandschutzbedarfsplan ist für 2025 der Austausch der Drehleiter geplant. Dazu
wurden Haushaltsmittel in Höhe von 850.000 EUR eingeplant und mit einer
Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2023 versehen. Entgegen ursprünglicher
Planungen kann die Maßnahme erst in 2024 ausgeschrieben werden. Die für die
Beschaffung bereits angemeldeten Haushaltsmittel werden aufgrund von
Preissteigerungen jedoch nicht mehr ausreichen. Deswegen wird das Projekt für
2025 mit 1.100.000 EUR veranschlagt und soll mit einer VE für 2024 versehen
werden. Die tatsächlichen Beschaffungskosten für die Drehleiter können sich bis
2025 noch verändern, weswegen eine genaue Kostenkalkulation aktuell nicht
möglich ist.
Für den Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen –
BZ 26 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Projekt 3301-66 |
Alt |
0 |
850.000 |
0 |
0 |
33100020202401 |
Neu |
0 |
1.100.000 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
0 |
250.000 |
0 |
0 |
Alarm für die Bevölkerung:
Hierbei handelt es
sich um ein Projekt, bei dem zur Warnung der Bevölkerung ein stadtweites
Sirenenwarnnetz installiert wird. Der Auftrag zur Umsetzung des Projektes wurde
bereits in 2021 erteilt. Es sind bereits Leistungen erbracht worden, jedoch ist
das Sirenenwarnnetz bisher noch nicht vollständig aufgebaut worden. Aus
organisatorischen Gründen soll das Projekt im Haushaltsplan 2024 nicht mehr dem
Produkt 331000 (Feuerwehr) zugeordnet werden, sondern dem Bereich
Katastrophenschutz im Produkt 322000 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Die
veranschlagten Haushaltsmittel für das Projekt bleiben davon unberührt.
Für Baumaßnahmen
– BZ 25 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Projekt 3301-36 |
Alt |
372.541 |
0 |
0 |
0 |
33100080201501 |
Neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
372.541 |
0 |
0 |
0 |
PG 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Es wird auf die o.
g. Ausführungen zur Produktgruppe 33 verwiesen. Die Maßnahme „Alarm für die
Bevölkerung“ wird nun der Produktgruppe 32 zugeordnet.
Für Baumaßnahmen
– BZ 25 |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Projekt 3301-36 |
Alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
32200080201501 |
Neu |
372.541 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
372.541 |
0 |
0 |
0 |
In den
vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten
Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element
der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von
Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im
Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem
Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw.
nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.