Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage
beigefügten Stellenplan des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung in den
endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des
Gesamtstellenplans 2024 der Stadt Rheine wurde am 26.09.2023 mit der Vorlage
323/23 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den
Fachausschüssen zur Kenntnis
gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse
der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und
Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der
Sitzung am 27.02.2024 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf
Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat.
Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2024 in seiner Sitzung
am 19.03.2024 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf
gem. Rats-Vorlage 323/23 vom 26.09.2023
Der
Stellenplanentwurf des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vom 26.09.2023 enthält
alle Stellenplanänderungen des Jahres 2023 sowie die aus Sicht der Verwaltung
absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2024.
Verschiebungen
zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind
das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Rechtsberatung und Rechtsvertretung – juristische Sachbearbeitung |
0,25 |
EG13 |
2 |
Feuerwehr – IT-Support/Teiladministration |
1,00 |
EG9b |
|
Summe |
1,25 |
|
Begründungen zu
den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Im Rechtsamt der
Stadt Rheine besteht ein Zusatzbedarf von 0,25 VZÄ-Stellen für einen
Volljuristen, da sich im Laufe der letzten Jahre das Arbeitsumfeld der
beschäftigten Juristen quantitativ und qualitativ gewandelt hat. Gegenwärtig
weist der Stellenplan 2023 für das Rechtsamt 1,50 Stellen aus. Insbesondere die
Rechtsgebiete des Bau- und Vergaberechts zeichnen sich durch ein zunehmend
komplexeres Regelwerk aus, was sich auf Seiten der Anwaltschaft in der
Spezialisierung durch Fachanwälte auswirkt. Im Rechtsamt der Stadt mit seinem
breitgefächerten Aufgabenspektrum bestehen dagegen nicht die
Personalkapazitäten, sich eine ähnlich umfassende Rechtskenntnis in dieser
Materie anzueignen. Als Folge muss das Rechtsamt die Mandatierung teurer
Rechtsanwälte bereits in der Frühphase eines Rechtsstreits vornehmen, obwohl
diese tatsächlich erst für ein Gerichtsverfahren eingeschaltet werden
müssten. Dabei ist es das Bestreben des Rechtsamtes, diese Fachexpertise
selbst zu besitzen und Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, um
die Gewerke und Folgearbeiten nach Zeitplan ausführen zu können. Neben den
gestiegenen Anforderungen ist auch die Zahl der bau- und vergaberechtlichen
Fälle gestiegen. In der Vergangenheit bestand bei einzelnen Aufträgen
häufiger die Möglichkeit, entstandene Streitigkeiten durch Aufhebungsverträge
zu beenden. Dazu sind die Unternehmen jedoch zunehmend immer weniger bereit,
zumal die mit ihnen geschlossenen Verträge auch nicht einfach durch die Stadt
gekündigt werden können, wenn dadurch der Zeitplan für weitere Gewerke nicht
mehr eingehalten werden kann. Oftmals müssen aus diesem Grund mehr
Verhandlungen geführt werden, die manchmal zu für die Stadt kostenintensiven
Kompromissen führen. Auch im
Beitrags- und Erschließungsrecht steigt die Fallzahl, die hier ebenfalls mit
einer Zunahme der rechtlichen Komplexität und des damit verbundenen Aufwands
einhergeht. Wegen der geringen Stellenkapazität im Rechtsamt mussten bisher
externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Neben den
gestiegenen qualitativen Anforderungen ist nicht nur ein Anstieg der bau- und
vergaberechtlichen Fälle zu verzeichnen, sondern auch die Gesamtzahl der
außergerichtlichen Verfahren hat insgesamt deutlich zugenommen. Lag diese
Zahl im Jahr 2020 noch bei 267 Fällen, betrug sie im Jahr 2021 schon 276, im
Jahr 2022 dann 303 Verfahren und erreichte nach nur 6 Monaten im Jahr 2023
bereits 163. Auf das Gesamtjahr 2023 hochgerechnet wird mit mehr als 320
Fällen gerechnet, zu denen die bei Gericht anhängigen Verfahren noch
hinzuzurechnen sind. |
zu 2: |
Die Feuer- und
Rettungswache Rheine verfügt über eine autarke IT-Infrastruktur, die nicht an
das Netzwerk der Stadt Rheine angebunden ist.
Der Stellenbedarf für diese IT-Abteilung wurde 2022 bei einer
Organisationsuntersuchung ermittelt und ergab einen Bedarf von 5,2 Stellen.
Von zwei angemeldeten Stellen für den Stellenplan 2023 wurde nur eine bewilligt.
Die Stelle konnte ab 08/2023 besetzt werden. Aktuell sind somit zwei
IT-Stellen im Stellenplan der Feuer- und Rettungswache enthalten, d.h. nur
38% des ermittelten Stellenbedarfs ist besetzt. Die Aufgabenerfüllung im
breiten Spektrum der Feuerwehr-IT kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren
mit der derzeitigen zahlenmäßigen Besetzung nicht sichergestellt werden. Mit
einer wachsenden IT-Infrastruktur bei der Feuerwehr hat sich und wird sich
auch weiterhin der Betreuungsbedarf erhöhen. Help-Desk-Tätigkeiten und
First-level-Support verdrängen den originären Kernaufgabenbereich der
besetzten IT-Stelle und aktuell kann immer häufiger nicht mehr agiert,
sondern nur reagiert werden. Wichtige Projekte müssen verschoben werden,
Projektausarbeitungen können nicht ausreichend schnell getätigt werden. Die
Implementierung eines Risikomanagements für die IT-Belange der Feuerwehr ist
nach wie vor ausstehend. Die Nutzung von
Synergien mit der städtischen IT ist sowohl aus Sicht der Feuerwehr-IT
(Einarbeitung in der Anfangsphase, unvorhergesehene Projekte wie TK-Anlage)
als auch aufgrund der personellen Auslastung der städtischen IT-Abteilung
(u.a. fortschreitende Digitalisierung, steigende Mitarbeiterzahl in der
Stadtverwaltung, Corona-bedingte Erweiterungen externer PC-Arbeitsplätze,
Umstellung Citrix) nicht möglich. |
Stellenplanänderungen
in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2024 |
1 |
Personenstandswesen – Produktverantwortung – Stelle Nr. 3402 |
EG9b |
EG10 |
2 |
Personenstandswesen – Sachbearbeitung (Eheschließungen und Geburten mit
Auslandsbeteiligung) – Stellen Nr. 3401, 3401a, 3403 und 3405 |
EG9a bzw. A9 |
EG9b bzw. A10 |
3 |
Versicherungen – Sachbearbeitung Versicherungen & Schadensfälle –
Stelle Nr. 3502 |
EG8 |
EG9a |
Begründungen zu
den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Durch die
Neustrukturierung der Arbeitsabläufe im Personenstandswesen wurde eine
Neubewertung der jeweiligen Stellen notwendig, da sich durch die
Aufgabenverteilung auch die jeweiligen Anforderungen an die Stellen verändert
hatten. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine
höherwertige Tätigkeiten auf der Stelle 3402 festgestellt und eine
entsprechende Höherbewertung vorgenommen.
|
zu 2: |
Durch die
Neustrukturierung der Arbeitsabläufe im Personenstandswesen wurde eine
Neubewertung der jeweiligen Stellen notwendig, da sich durch die
Aufgabenverteilung auch die jeweiligen Anforderungen für diese Stellen
verändert hatten. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der
Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf den Stellen 3401, 3401a, 3403 sowie
3405 festgestellt und eine entsprechende Höherbewertung vorgenommen. |
zu 3: |
Durch die
Neuorganisation der Arbeitsabläufe in der Versicherungsabteilung sowie durch
einen Höhergruppierungsantrag wurde eine Neubewertung der Stelle 3502
notwendig. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt
Rheine höherwertige Tätigkeiten auf der vorgenannten Stelle festgestellt und
eine entsprechende Höherbewertung vorgenommen. |
3. Notwendige Stellenplanänderungen
gegenüber dem Stellenplanentwurf gemäß Vorlage 323/23 vom 26.09.2023
Im Rahmen der
Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem
Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom
26.09.2023 erforderlich:
Stellenplanänderungen
in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2023 |
1 |
Feuerwehr – IT-Systemadministrator/in Feuer- und Rettungswache – Stelle
Nr. 3788 |
EG10 |
EG11 |
Begründungen zu
den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Im Rahmen einer
Stellenbedarfsanalyse wurde festgestellt, dass sich die Aufgabeninhalte der
Stelle 3788 verändert hatten. Da hierbei höherwertige Tätigkeiten erkannt
wurden, war eine Neubewertung der Stelle notwendig. Am 28.10.2023 wurden
durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf
der vorgenannten Stelle festgestellt und es erfolgte eine entsprechende
Höherbewertung. |
Die finanziellen
Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in die Planung der
Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 eingeflossen. Es wird auf die
Vorlage 039/24, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2024 – 2027 des
Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung, verwiesen.
4. Endgültige
Version Fachbereichsstellenplan 2024
Unter
Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte
Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2024, der nach Zustimmung durch den
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2024 im Rahmen
der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am
19.03.2024 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
Anlagen:
Anlage 1: Stellenplan 2024, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung