Betreff
Beratung Stellenplan 2024, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
041/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2024 der Stadt Rheine wurde am 26.09.2023 mit der Vorlage 323/23 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 27.02.2024 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2024 in seiner Sitzung am 19.03.2024 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 323/23 vom 26.09.2023

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vom 26.09.2023 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2023 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2024.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Rechtsberatung und Rechtsvertretung –

juristische Sachbearbeitung

0,25

EG13

2

Feuerwehr – IT-Support/Teiladministration

1,00

EG9b

 

Summe

1,25

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Im Rechtsamt der Stadt Rheine besteht ein Zusatzbedarf von 0,25 VZÄ-Stellen für einen Volljuristen, da sich im Laufe der letzten Jahre das Arbeitsumfeld der beschäftigten Juristen quantitativ und qualitativ gewandelt hat. Gegenwärtig weist der Stellenplan 2023 für das Rechtsamt 1,50 Stellen aus.

 

Insbesondere die Rechtsgebiete des Bau- und Vergaberechts zeichnen sich durch ein zunehmend komplexeres Regelwerk aus, was sich auf Seiten der Anwaltschaft in der Spezialisierung durch Fachanwälte auswirkt. Im Rechtsamt der Stadt mit seinem breitgefächerten Aufgabenspektrum bestehen dagegen nicht die Personalkapazitäten, sich eine ähnlich umfassende Rechtskenntnis in dieser Materie anzueignen. Als Folge muss das Rechtsamt die Mandatierung teurer Rechtsanwälte bereits in der Frühphase eines Rechtsstreits vornehmen, obwohl diese tatsächlich erst für ein Gerichtsverfahren eingeschaltet werden müssten. Dabei ist es das Bestreben des Rechtsamtes, diese Fachexpertise selbst zu besitzen und Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, um die Gewerke und Folgearbeiten nach Zeitplan ausführen zu können.

Neben den gestiegenen Anforderungen ist auch die Zahl der bau- und vergaberechtlichen Fälle gestiegen. In der Vergangenheit bestand bei einzelnen Aufträgen häufiger die Möglichkeit, entstandene Streitigkeiten durch Aufhebungsverträge zu beenden. Dazu sind die Unternehmen jedoch zunehmend immer weniger bereit, zumal die mit ihnen geschlossenen Verträge auch nicht einfach durch die Stadt gekündigt werden können, wenn dadurch der Zeitplan für weitere Gewerke nicht mehr eingehalten werden kann. Oftmals müssen aus diesem Grund mehr Verhandlungen geführt werden, die manchmal zu für die Stadt kostenintensiven Kompromissen führen.

Auch im Beitrags- und Erschließungsrecht steigt die Fallzahl, die hier ebenfalls mit einer Zunahme der rechtlichen Komplexität und des damit verbundenen Aufwands einhergeht. Wegen der geringen Stellenkapazität im Rechtsamt mussten bisher externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden.

Neben den gestiegenen qualitativen Anforderungen ist nicht nur ein Anstieg der bau- und vergaberechtlichen Fälle zu verzeichnen, sondern auch die Gesamtzahl der außergerichtlichen Verfahren hat insgesamt deutlich zugenommen. Lag diese Zahl im Jahr 2020 noch bei 267 Fällen, betrug sie im Jahr 2021 schon 276, im Jahr 2022 dann 303 Verfahren und erreichte nach nur 6 Monaten im Jahr 2023 bereits 163. Auf das Gesamtjahr 2023 hochgerechnet wird mit mehr als 320 Fällen gerechnet, zu denen die bei Gericht anhängigen Verfahren noch hinzuzurechnen sind.

zu 2:

Die Feuer- und Rettungswache Rheine verfügt über eine autarke IT-Infrastruktur, die nicht an das Netzwerk der Stadt Rheine angebunden ist.  Der Stellenbedarf für diese IT-Abteilung wurde 2022 bei einer Organisationsuntersuchung ermittelt und ergab einen Bedarf von 5,2 Stellen. Von zwei angemeldeten Stellen für den Stellenplan 2023 wurde nur eine bewilligt. Die Stelle konnte ab 08/2023 besetzt werden. Aktuell sind somit zwei IT-Stellen im Stellenplan der Feuer- und Rettungswache enthalten, d.h. nur 38% des ermittelten Stellenbedarfs ist besetzt. Die Aufgabenerfüllung im breiten Spektrum der Feuerwehr-IT kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren mit der derzeitigen zahlenmäßigen Besetzung nicht sichergestellt werden. Mit einer wachsenden IT-Infrastruktur bei der Feuerwehr hat sich und wird sich auch weiterhin der Betreuungsbedarf erhöhen. Help-Desk-Tätigkeiten und First-level-Support verdrängen den originären Kernaufgabenbereich der besetzten IT-Stelle und aktuell kann immer häufiger nicht mehr agiert, sondern nur reagiert werden. Wichtige Projekte müssen verschoben werden, Projektausarbeitungen können nicht ausreichend schnell getätigt werden. Die Implementierung eines Risikomanagements für die IT-Belange der Feuerwehr ist nach wie vor ausstehend.

 

Die Nutzung von Synergien mit der städtischen IT ist sowohl aus Sicht der Feuerwehr-IT (Einarbeitung in der Anfangsphase, unvorhergesehene Projekte wie TK-Anlage) als auch aufgrund der personellen Auslastung der städtischen IT-Abteilung (u.a. fortschreitende Digitalisierung, steigende Mitarbeiterzahl in der Stadtverwaltung, Corona-bedingte Erweiterungen externer PC-Arbeitsplätze, Umstellung Citrix) nicht möglich.

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2024

1

Personenstandswesen – Produktverantwortung – Stelle Nr. 3402

EG9b

EG10

2

Personenstandswesen – Sachbearbeitung (Eheschließungen und Geburten mit Auslandsbeteiligung) – Stellen Nr. 3401, 3401a, 3403 und 3405

EG9a

bzw. A9

EG9b

bzw. A10

3

Versicherungen – Sachbearbeitung Versicherungen & Schadensfälle – Stelle Nr. 3502

EG8

EG9a

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Durch die Neustrukturierung der Arbeitsabläufe im Personenstandswesen wurde eine Neubewertung der jeweiligen Stellen notwendig, da sich durch die Aufgabenverteilung auch die jeweiligen Anforderungen an die Stellen verändert hatten. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf der Stelle 3402 festgestellt und eine entsprechende Höherbewertung vorgenommen. 

zu 2:

Durch die Neustrukturierung der Arbeitsabläufe im Personenstandswesen wurde eine Neubewertung der jeweiligen Stellen notwendig, da sich durch die Aufgabenverteilung auch die jeweiligen Anforderungen für diese Stellen verändert hatten. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf den Stellen 3401, 3401a, 3403 sowie 3405 festgestellt und eine entsprechende Höherbewertung vorgenommen. 

zu 3:

Durch die Neuorganisation der Arbeitsabläufe in der Versicherungsabteilung sowie durch einen Höhergruppierungsantrag wurde eine Neubewertung der Stelle 3502 notwendig. Am 18.04.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf der vorgenannten Stelle festgestellt und eine entsprechende Höherbewertung vorgenommen. 

 

 

3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf gemäß Vorlage 323/23 vom 26.09.2023

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 26.09.2023 erforderlich:

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2023

1

Feuerwehr – IT-Systemadministrator/in Feuer- und Rettungswache – Stelle Nr. 3788

EG10

EG11

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Im Rahmen einer Stellenbedarfsanalyse wurde festgestellt, dass sich die Aufgabeninhalte der Stelle 3788 verändert hatten. Da hierbei höherwertige Tätigkeiten erkannt wurden, war eine Neubewertung der Stelle notwendig. Am 28.10.2023 wurden durch die Bewertungskommission der Stadt Rheine höherwertige Tätigkeiten auf der vorgenannten Stelle festgestellt und es erfolgte eine entsprechende Höherbewertung.  

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in die Planung der Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 039/24, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2024 – 2027 des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung, verwiesen.

 

 

4.       Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2024

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2024, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2024 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 19.03.2024 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplan 2024, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung