Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sportausschuss nimmt das durchgeführte Verfahren zum Dringlichkeitsantrag des Vereins ETuS Rheine zur Kenntnis.

2.      Der Sportausschuss beschließt, den in der Übersicht unter 2 bis 6 genannten Vereinen die in der dazugehörigen Spalte aufgeführte maximale Fördersumme vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2024 zu gewähren.

3.      Der Sportausschuss beschließt, die in der Übersicht aufgeführten beantragten Maßnahmen 7 und 8 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu fördern. Eine Antragswiederholung für Folgejahre ist möglich.

 

 


Begründung:

 

Dringlichkeitsantrag ETuS Rheine

-          Beim Verein ETuS Rheine ist Mitte November die Heizungsanlage ausgefallen. Den konkreten Sachverhalt mit den Auswirkungen hat der Vorsitzende unmittelbar beschrieben und um Prüfung einer Förderung gebeten.

 

-          Eine durch den Verein veranlasste Überprüfung ergab, dass Bauteile der Steuerung bzw. des Brenners defekt waren. Auf Grund des Alters des Heizkessels hat die Ursprungsfirma die Ersatzteilversorgung schon vor längerer Zeit eingestellt. Auch bei anderen Händlern konnten keine Ersatzteile für den Heizkessel beschafft werden

 

-          Da eine Reparatur der Anlage somit nicht möglich war, war zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs in der ETuS-Halle dringlich die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage anzugehen. Eine erste Kostenschätzung betrug ca. 35.000 Euro.

 

-          Der Zuwendungsbetrag einer möglichen Förderung würde die Summe von 6.000 Euro übersteigen, sodass die Förderentscheidung beim Sportausschuss lag. Da für das Jahr 2023 keine Sitzung mehr angesetzt war, wurden die sportpolitischen Sprecher(innen) über die Sachlage informiert.

 

-          Aufgrund der Dringlichkeit wurde vorgeschlagen, verwaltungsseitig eine Förderung auszusprechen - über die dann der Sportausschuss in der Januarsitzung informiert wird. Alle Rückmeldenden haben den Verfahrensvorschlag befürwortet.

 

-          Der als Anlage beigefügte Antrag entsprach den Grundvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien. Das Einvernehmen des Stadtsportverbandes wurde eingeholt. Die Zuwendung berechnete sich wie folgt:

Gesamtkosten laut Angebot:                                                      34.720 €

./. sportfremder Vermietungsanteil                                              3.500 €

                                                                                                      31.220 €

 

Basisförderung i. H. v. 40 %                                                        12.488 €

Jugendförderung i. H. v. 30 % (Jgdquote=57,9 %)                                       9.366 €

Fördersumme                                                                               21.854 €

 

-          Für die Förderung konnten Mittel aus dem Sportbudget 2023 verwandet werden: Budget für unvorhergesehene Maßnahmen sowie Mittel aus dem Budget „Unterhaltung Sportanlagen“.

 

Förderanträge 2024

Da das für das Haushaltsjahr 2024 eingestellte Budget zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für Sportvereine i. H. v. 245.000 Euro nicht ausreicht, ist eine Priorisierung der von den Sportvereinen gemeldeten Vorhaben vorzunehmen.  Als Orientierung gilt dazu die folgende Kriterienrangfolge:

Die Maßnahme

-          ist zur Sportausübung zwingend notwendig,

-          stellt einen erheblichen Schaden/Missstand der Vereinsstätte ab,

-          trägt insbesondere durch Maßnahmen, die den Energieverbrauch minimieren, dazu bei, Betriebs- oder Folgekosten zu senken,

-          dient der Angebotsausweitung,

-          dient der allg. Modernisierung der Vereinsanlage.

 

Aktualisierte Antragsübersicht

Nachfolgend die aktualisierte Antragsübersicht mit einem Priorisierungs- und Verfahrensvorschlag.

 

Verein

Maßnahme

Einstufung

weiteres Vorgehen

Geplante

Kosten

mögliche max. Fördersumme

(Fördersatz)

1

SG Elte

Errichtung Spielfeldabgrenzung

-   ist zur Sportausübung zwingend notwendig

-   Förderunschädlicher Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.

-   Förderzusage verwaltungsseitig im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband (vorbehaltlich Beschlussfassung Haushalt)

6.724 €

4.559 €

(67,8 %)

2

TV Jahn-Rheine

Grundsanierung Football-Trainingsplatz

-   zur Sportausübung zwingend notwendig

-   stellt einen erheblichen Schaden/Missstand der Vereinsstätte ab

-   Beratung u. mögliche Beschlussfassung im SportA (23.1. o. 12.3.2024)

108.150 €

75.705 €

(70 %)

3

FC Eintracht Rheine

Sanierung Umkleide- und Toilettenanlagen

-   Abstellung eines erhebl. Schadens/Missstandes

-   Beratung u. mögliche Beschlussfassung im SportA (23.1. o. 12.3.2024)

64.585 €

45.210 €

(70 %)

4

LAV Rheine

Modernisierung / Erweiterung Lagerraum

-   stellt einen erheblichen Missstand der Vereinsstätte ab

-   Beratung u. mögliche Beschlussfassung im SportA (23.1. o. 12.3.2024)

21.300 €

14.910 €

(70 %)

5

SV Mesum

Modernisierung Trainerbänke/ Pflasterung / Drainage

-   stellt tlw. einen erheblichen Schaden/Missstand der Vereinsstätte ab

-   Beratung u. mögliche Beschlussfassung im SportA (23.1. o. 12.3.2024

21.332 €

14.933 €

(70 %)

6

TC Hauenhorst

Umwandlung Tennisplatz in einen „Ganzjahresplatz“ / LED-Flutlicht

-   Angebotsausweitung

-   Allgemeine Modernisierung der Vereinsanlage

-   Beratung u. mögliche Beschlussfassung im SportA (23.1. o. 12.3.2024)

73.706 €

42.529 €

(57,7 %)

7

FC Eintracht Rheine

Oberflächensanierung Sportplatz Delsen

-   dient der allg. Modernisierung der Vereinsanlage / kein erhebl. Missstand (Verkehrssicherheit ggf. mit weniger kostenintensiven Maßnahmen sicherstellen)

-   keine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt / Antragswiederholung für Folgejahre möglich

39.898 €

Nettoförderung

27.929 €

(70 %)

8

SG Elte

Schaffung PV-Anlage

-   trägt zur Minimierung des Energieverbrauchs bei

-   keine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt / Antragswiederholung für Folgejahre möglich

36.500 €

24.747 €

(67,8 %)

 

 

Überblick Budget 2024

Wie in der Sitzung des Sportausschusses am 31. Oktober abgestimmt, konnten aufgrund von Budgetminderausgaben zum Jahresende noch Zuwendungsauszahlungen vorgezogen werden. Dies hat den Förderspielraum in 2024 erhöht, sodass unter Zurückstellung der Maßnahmen 6 und 7 alle anderen Maßnahmen mit dem jeweils möglichen Fördersatz nach den Richtlinien bedacht werden könnten:

 

HH-Budget `24 „Förderung von Investitionen der Sportvereine“

245.000 €

Mögliche Zuwendungen zu den vorliegenden Anträgen 1 - 6

- 197.846 €

Vorgemerkte Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden

[RHTC (Kunstrasen), 26.400 € u. GW Amisia (Kunstrasen), 4.100 €)

-30.500 €

Rückstellung für unvorhergesehene, dringliche Maßnahmen

- 30.000 €

Restbudget für 2024

-          13.346 €

Ausgleich der Differenz:   Aufteilung der möglichen Zuwendung an den TV Jahn-Rheine auf das HH-Jahr ´24 (62.359 €) und auf das HH-Jahr ´25 (13.346 €) 

 

 

Weiteres Verfahren

-          Vorgeschlagen wird, in der heutigen Sitzung einen Sammelbeschluss zur Förderung der Maßnahmen zu fassen. Alternativ könnten in der nächsten geplanten Sitzung des Sportausschusses am 12. März Einzelbeschlüsse gefasst werden.

 

-          Alle Anträge (siehe Anlagen) entsprechen den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

-          Bei einigen Anträgen fehlen noch Vergleichsangebote. Diese sind noch im Zulauf und können ggf. noch zur Verringerung der in der Übersicht genannten maximalen Fördersumme führen. Beim Antrag des TV Jahn-Rheine sind darüber hinaus noch baufachliche Punkte zu prüfen und bewerten (Eignung des Platzes für Training und Spielbetrieb; Platzpflege in unmittelbarer Nähe zum Hemelter Bach (Naturschutz, Bewässerung, Düngung).    

 

-          Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahmen wird auf die Begründung der jeweiligen Anträge verwiesen. Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband werden sie aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

-          Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 veranschlagt worden. Der Beschluss der Haushaltsatzung 2024 ist in der Ratssitzung am 19.03.2024 vorgesehen. Anschließend wird die Satzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens wird die Haushaltssatzung durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Bis zum diesem Zeitpunkt dürfen die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden, da in dieser Zeit eine vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW besteht.
Aus diesem Grund werden die Zuwendungen nur vorbehaltlich der entsprechenden Rechtskraft der Haushaltssatzung 2024 gewährt. Die Vereine werden hierüber entsprechend informiert.

 

 


Anlagen:

 

Förderantrag ETuS Rheine

1Förderantrag SG Elte – Spielfeldabgrenzung

2Förderantrag TV Jahn-Rheine - Footballplatz

3Förderantrag FC Eintracht Rheine - Sanitäranlagen

4Förderantrag LAV Rheine - Lagerraum

5Förderantrag SV Mesum - Sanierung Trainerbänkeplatz

6Förderantrag TC Hauenhorst - Ganzjahrestennisplatz

7Förderantrag FC Eintracht Rheine - Oberflächensanierung

8Förderantrag SG Elte - Photovoltaik