Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Integrationsrat wählt gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates für den Rest der Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache in geheimer Abstimmung:
zur/zum Vorsitzenden: ________________________________
zur/zum 2. stellv. Vorsitzenden: ________________________________
Begründung:
Der bisherige
Vorsitzende Herr Nordine und die 2. stellvertretende Vorsitzende Frau Hodroj
haben ihren Mandatsverzicht für den Integrationsrat erklärt.
§ 7 Absatz 1
letzter Satz der Geschäftsordnung des Integrationsrates regelt dazu folgendes:
„Scheidet ein(e) Vorsitzende(r)
oder ein(e) Stellvertreter(in) während der Wahlzeit aus, ist der/die
Nachfolger(in) für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung
entsprechend § 50 Abs. 2 GO zu wählen.“
Dementsprechend
ist die/der Vorsitzende sowie die/der 2. stellv. Vorsitzende neu zu wählen.
Sofern die
bisherige 1. stellv. Vorsitzende für das Amt des Vorsitzenden kandidieren
sollte, leitet gem. § 7 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung der/die
Altersvorsitzende(r) die Wahl.
Gemäß § 50 Abs. 2
GO werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Aufgrund der Regelung in § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des
Integrationsrates wird in geheimer Abstimmung gewählt.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.