Betreff
Vertretung der Stadt Rheine in der Delegiertenversammlung 2007 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Vorlage
386/07
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Mitglieder des Rates der Stadt entsenden gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. den §§ 63 Abs. 2 GO und 113 GO folgende Vertreter/innen zur Delegiertenversammlung 2007 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 20. und 21. November 2007 in Dresden:

 

 

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Alternativ:

 

Der Rat der Stadt Rheine verzichtet auf die Entsendung von 3 Vertreter/innen zur Delegiertenversammlung 2007 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 20. und 21. November 2007 in Dresden und bevollmächtigt das Mitglied des Präsidiums, Herrn Günter Thum die 3 Stimmrechte zur Wahrung der Mitgliedschaftsrechte für die Stadt Rheine dort auszuüben.


Begründung:

 

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – hat mit Schreiben vom 24. Juli 2007 seine Mitglieder zur Delegiertenversammlung am 20. und 21. November 2007 nach Dresden eingeladen. Der Programmentwurf für diese Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Delegiertenversammlung ist erforderlich, weil das vierjährige Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums ausläuft und somit Neuwahlen anstehen.

 

Die Stadt Rheine kann als ordentliches Mitglied der RGRE 3 Delegierte entsenden, die je 1 Stimme haben.

Die Bestellung der Delegierten erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. §§ 63 Abs. 3 GO und § 113 GO. Das bedeutet, die Ratsmitglieder müssen einen einheitlichen Wahlvorschlag einstimmig beschließen oder es ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’hondtsches Höchstzahlverfahren) über entsprechende Listenvorschläge in einem Wahlgang abzustimmen.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Bestellung mehrerer Vertreter die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorzuschlagender Beamter oder Beschäftigter der Verwaltung dazu gehört.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, auf die Entsendung eigener Delegierter zu verzichten und die der Stadt Rheine zustehenden Stimmen auf bis zu einen Vertreter zu übertragen.

Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen alternativ vor, Herrn Günter Thum, der ohnehin als Mitglied des Präsidiums des RGRE an der Delegiertenversammlung teilnimmt, mit der Wahrnehmung des Stimmrechts der Stadt Rheine zu beauftragen.

 

Die Anmeldung zur Delegiertenversammlung bzw. die Mitteilung über die Übertragung des Stimmrechts hat bis spätestens zum 19. Oktober 2007 zu erfolgen. Da die nächste Ratssitzung auf den 6. November 2007 terminiert ist, ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 4. September 2007 erforderlich.


Anlagen:

 

Programmentwurf für die Delegiertenversammlung