Betreff
Jahresbericht der Ausländerbehörde 2023
Vorlage
069/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2023 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.

 


Begründung:

Als große kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.

 

Mit Stand vom 30.06.2023 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 77.887 (Quelle IT NRW). Hiervon hatten Ende 2023 12064 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht einem Ausländeranteil von 15,49 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Die deutliche Steigerung in 2022/23 ist im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu sehen.

 

Angaben jeweils zum 31.12.

2019

2020

2021

2022

2023

Einwohner der Stadt Rheine

76218

76123

76948

77893

77887      (Stand 30.06.2023)

Ausländer in der Stadt Rheine (Anzahl)

9139

9706

9977

11390

12064

Ausländeranteil (%)

11,99

12,75

13,09

14,63

15,49

EU-Ausländer (Anzahl)

3793

4153

4276

4506

4732

 

Die Top 10 der Herkunftsländer:

 

 

Zuwanderung Asylangelegenheiten

 

Aufenthaltsgestattungen

Verantwortlich für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW im vergangenen Jahr zunächst weiterhin zu einer reduzierten Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führte. Mit Schließung der ZUE erfolgte eine schrittweise Reduzierung der Anrechnungen, so dass ab Herbst wieder vermehrte Zuweisungen nach Rheine erfolgten.

 

Mit Stand 31.12.2023 waren 176 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Aufenthaltsgestattungen (31.12.)Quelle AZR

90

40

14

38

176 (133 m/43w)

 

 

Ein Asylverfahren umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist, erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Abschluss sind sie zur Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung.

 

Duldungen

Eine Duldung wird u.a. bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige Gründe vorliegen.

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR

147

175

188

139

120 (81 m/ 39 w)

 

 

 

Im Zeitraum 01.01.23-31.12.23 wurden insgesamt 489 Duldungen erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Chancenaufenthalt

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht hat der Gesetzgeber Ausländern, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebten, die Möglichkeit gegeben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht zu erwerben. In diesen 18 Monaten besteht dann die Möglichkeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen. In Rheine wurde insgesamt 41 Personen ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erteilt.

 

Freiwillige Ausreisen / Rückführungen

Ausreisepflichtige Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen. Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a. finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung) angeboten. 

Werden freiwillige Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden vor diesem Schritt zunächst alle anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft.

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Freiwillige Ausreisen

10

15

9

22

8

Abschiebungen

20

1

5

8

5

 

 

 

 

 

 

Aufenthalt Allgemeines Ausländerrecht

 

Aufenthaltstitel

Nicht EU-Bürger, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

In der Regel handelt es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung / Studium

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit

-          Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen auch ehemalige Asylbewerber)

-          Aufenthalt aus familiären Gründen

-          besondere Aufenthaltsrechte (z.B. aufgrund des Ukraine-Krieges)

 

Bei Erfüllung der Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Inhaber/innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Aufenthaltserlaubnisse  (Quelle AZR)

2675

2817

2855

3524

3819 (1905 m/1914 w)

Niederlassungserlaubnisse  (Quelle AZR)

1723

1776

1849

1923

1978 (981 m/ 997 w)

 

 

 

 

Der starke Anstieg in den Jahren 2022/2023 ist mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine zu erklären.

 

 

 

Verpflichtungserklärungen

Wer eine ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Verpflichtungserklärungen

557

175

145

318

402

 

 

Integration Einbürgerung

Für Personen, die bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind aktuell noch:

-          Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes

-          seit mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

-          Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          ausreichende Deutschkenntnisse

-          Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Einbürgerungen (eigene Statistik)

106

114

166

209

299

 

Im Bereich der Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 1,0 Stellen um eine verstärkte Integration zu fördern. Es ist im Bereich der Einbürgerung ersichtlich, dass die Antragszahlen in den letzten Jahren aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 stark zunehmen. So hat sich die Zahl der 2023 neu gestellten Einbürgerungsanträge um 17 % gegenüber dem Vorjahr auf nun 482 Neuanträge erhöht.

Im Rahmen der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ist mit einer massiven Steigerung der Antragszahlen zu rechnen. Eine der wesentlichen Änderungen, die Verkürzung der Regel-Wartezeit von 8 auf 5 Jahre, führt dazu, das innerhalb kurzer Zeit Personen die Voraussetzungen erfüllen, die sich sonst auf 3 Jahre verteilt hätten. Auch die Einführung der sogenannten doppelten Staatsbürgerschaft wird zu einer weiteren deutlichen Erhöhung der Antragszahlen führen.

 

 

Netzwerkarbeit

Die ABH Rheine versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration.

So ist die Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements „Kreis Steinfurt
  • Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland
  • Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt
  • Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine
  • Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF
  • Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
  • Dialog mit dem Integrationsrat der Stadt Rheine
  • Dialog mit Arbeitgebern und Behörden

 

 

Exkurs:

Mit Schließung der ZUE Rheine in der ehemaligen Damloup Kaserne erfolgte zum Ende des Jahres 2023 wieder eine verstärkte Zuweisung von Flüchtlingen nach Rheine. In der Folge ist auch die Anzahl der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestiegen, eine weitere Steigerung ist zu erwarten.

 

Jahr (jeweils 31.12.)

2019

2020

2021

2022

2023

Personen (eigene Statistik)

163

111

93

76

200 (131 m/ 69 w)