Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu.
2. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
3. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2024/25 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (375 Plätze
für U3-Kinder und 15 Plätze für Ü3-Kinder), die von 76 Kindertagespflegepersonen
angeboten werden, zu.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren zu belegen sind.
Begründung:
Die Feststellung
des Betreuungsbedarfes für das kommende Kitajahr 2024/25 wurde auf Grundlage
der elektronischen Anmeldesoftware STEP (Steinfurt Elternportal)
durchgeführt. Auf der vom Kreis
Steinfurt angebotenen Plattform STEP konnten die Eltern ihre Anmeldungen samt
Priorisierungswünschen abgeben. Nach Abschluss der Anmeldephase Mitte November
2023 haben die 48 Kindertageseinrichtungen in Rheine die ihnen vorliegenden
Anmeldungen mit den Aufnahmekriterien abgeglichen und unter Berücksichtigung
der Elternprioritäten eine Vorauswahl getroffen.
Nach der Vorauswahl durch die Kitas hat das Jugendamt mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine zur Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2024/2025 Budgetgespräche geführt. Ziel dieser Gespräche war, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst viele Elternwünsche zu berücksichtigen. Dieses ist in sehr vielen, aber nicht in allen Fällen gelungen. Zum anvisierten Stichtag 1. Februar 2024 haben rund 800 Kinder von den Kindertageseinrichtungen ein Platzangebot erhalten.
Die 17 Ü3-Kinder und 108 U3-Kinder, denen am 1. Februar 2024 kein Platzangebot in einer ihrer Wunschkitas gemacht werden konnte, haben vom Jugendamt Hinweise auf weitere Betreuungsmöglichkeiten erhalten.
In zahlreichen Fällen ist es zwischenzeitlich auch gelungen, diese Kinder auf die noch vorhandenen freien Plätze zu vermitteln. Auch konnten vereinzelt Plätze angeboten werden, wenn diese von anderen Eltern nicht angenommen worden waren. Diese nachgelagerten Vermittlungen sind ein sehr dynamischer Prozess. Auch musste in einigen Fällen der Betreuungsumfang dem zwischenzeitlich geänderten Bedarf angepasst werden. Alle bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung vorliegenden Änderungen sind in dem beiliegenden Budgetvorschlag eingearbeitet. Evtl. wird in der Sitzung noch die eine andere notwendige Anpassung mündlich berichtet.
Die Überbelegung der
Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:
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2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
Kitas mit
Überbelegung wegen Ü3-Kindern |
30 |
29 |
30 |
27 |
29 |
davon maximale
Überbelegung |
13 |
18 |
9 |
13 |
13 |
Ü3-Plätze durch
Überbelegung |
86 |
102 |
82 |
64 |
64 |
Während es bei den
Ü3-Kindern voraussichtlich gelingen wird, allen Kindern zumindest in zumutbarer
Entfernung einen Betreuungsplatz anzubieten, werden nicht alle U3-Kinder
einen Betreuungsplatz in einer Kita erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt erhalten
17 zweijährige Kinder und 63 einjährige Kinder keinen Kitaplatz.
|
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
Absagen für
U3-Kinder |
120 |
150 |
148 |
173 |
108 |
Auch wenn 108 Eltern für
ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen,
kann für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung
alternativ noch durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden.
Das Jugendamt hat die betroffenen Eltern schon auf diese alternative
Betreuungsform hingewiesen.
Obwohl in den letzten 6
Jahren insgesamt 12 Gruppen des Typs II neu geschaffen wurden, reichen diese
120 zusätzlichen Plätze offensichtlich nicht aus. Dennoch kann festgestellt
werden, dass die Zahl der unversorgten U3-Kinder im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich zurückgegangen ist.
Neben den Kindern, die
keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei
der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 375
Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzukommen 15
Betreuungsplätze für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus
unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen. Die Betreuung in der
Kindertagespflege wird derzeit von 76 Kindertagespflegepersonen wahrgenommen
(vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).
Entwicklung der
Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre
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|
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
U3 |
25 Std. |
77 |
120 |
123 |
96 |
80 |
|
35 Std. |
403 |
354 |
391 |
438 |
473 |
|
45 Std. |
200 |
190 |
223 |
222 |
203 |
|
Summe |
680 |
664 |
737 |
756 |
756 |
|
|
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
Ü3 |
25 Std. |
189 |
209 |
194 |
172 |
143 |
|
35 Std. |
1019 |
1048 |
1019 |
1119 |
1149 |
|
45 Std. |
1055 |
1075 |
1178 |
1166 |
1154 |
|
Summe |
2263 |
2332 |
2391 |
2457 |
2446 |
Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten
zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.
|
|
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
U3 |
25 Std. |
11,3 % |
18,1 % |
16,7 % |
12,8 % |
10,6 % |
|
35 Std. |
59,3 % |
53,3 % |
53,0 % |
57,8 % |
62,6 % |
|
45 Std. |
29,4 % |
28,6 % |
30,3 % |
29,4 % |
26,8 % |
|
Summe |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
2024/25 |
Ü3 |
25 Std. |
10,8 % |
8,4 % |
8,1 % |
7,0 % |
5,8 % |
|
35 Std. |
45,7 % |
45,0 % |
42,6 % |
45,4 % |
47,0 % |
|
45 Std. |
43,5 % |
46,6 % |
49,3 % |
47,6 % |
47,2 % |
|
Summe |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Die Zahl der 45 Std.-Buchungen im Ü3-Bereich ist zum zweiten Mal nacheinander geringer als im Vorjahr. Damit ist die gesetzliche Obergrenze der maximal zulässigen Steigerung von 4 % bei den 45 Std.-Betreuungsverträgen auf jeden Fall eingehalten.
Verteilung der Betreuungsplätze auf die
einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen monatliche Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.
Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind
vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen
In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.
Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung jährlich neu entschieden wird, dass sie grundsätzlich vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2024/25 betragen insgesamt 40.834.000 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 3.557.000 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 37.276.900 €
die im Haushalts-/ Finanzplan berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 10,3 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 7,8 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 3,4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise
von der Stadt Rheine übernommen.
Für das Kindergartenjahr 2024/25 werden sie mit 2.561.200 €
kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2024/25 wird mit 18.217.100 €
kalkuliert.
Für die elternbeitragsfreien Kitajahre erstattet das Land für den
Beitragsausfall der Stadt Rheine 2.137.000 €
Die Elternbeiträge wurden im Rahmen der Haushaltsplanung
mit dieser Summe veranschlagt: 2.820.700 €
Anlage:
Verteilung der Betreuungsplätze auf die Kindertageseinrichtungen