Betreff
Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes
Vorlage
084/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für die Stadt Rheine zur Kenntnis.

 


Begründung:

Angesichts zunehmender Herausforderungen durch den Klimawandel ist es von entscheidender Bedeutung, dass proaktiv gehandelt wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die Stadt Rheine auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

 

Bereits im Jahr 2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschlossen, die Ergebnisse und Aspekte des European Climate Award (ECA) Prozesses sowie die der Stadtklimaanalyse in einem Klimafolgenanpassungskonzept zusammenzuführen. Die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse wurden im vergangenen Jahr dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. Der ECA-Prozess wird im Laufe dieses Jahres durch eine externe Auditierung abgeschlossen werden. Das Ergebnis dieser Auditierung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

Ziel des Klimafolgenanpassungskonzeptes ist es, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt Rheine zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Anpassung an diese Veränderungen zu entwickeln. Das Konzept dient als Leitfaden, um Risiken zu minimieren, Ressourcen effizient zu nutzen und die Resilienz der Stadt zu stärken.

 

Die Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes umfasst folgende Schritte:

 

1.      Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse:

·         Beschreibung der aktuellen Klimasituation und der zu erwartenden Veränderungen im Stadtgebiet. Wie oben beschrieben, werden hierbei vorhandene Daten, wie zum Beispiel die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse, des ECA-Prozesses sowie bereits vorliegende Informationen und Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz herangezogen.

·         Identifikation der Hauptrisiken und Gefährdungen, denen die Stadt Rheine durch den Klimawandel ausgesetzt ist. Dies umfasst sowohl physische als auch sozioökonomische Aspekte in verschiedenen Aktionsfeldern.

 

2.      Maßnahmenentwicklung, Bürgerbeteiligung und Umsetzungsstrategie:

·         Auf Basis der Risikoanalyse werden geeignete Maßnahmen zur Anpassung an die Klimafolgen entwickelt. Hierbei werden sowohl kurzfristige als auch langfristige Lösungen berücksichtigt, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.

·         Im Rahmen der Maßnahmenentwicklung sowie zur Vorbereitung des zu erstellenden Umsetzungsleitfadens wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

·         Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, der die Priorisierung der Maßnahmen, die Zuständigkeiten, den Zeitrahmen und die finanziellen Ressourcen festlegt.

An dieser Stelle ist – unter Beteiligung des Ausschusses - bereits der Umsetzungsstart erster einzelner Maßnahmen als Pilotprojekte denkbar.

 

3.      Controlling und Verstetigung:

·         Entwicklung einer Strategie um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Eine regelmäßige Evaluierung stellt sicher, dass das Klimafolgenanpassungskonzept kontinuierlich verbessert und hinsichtlich neuer Gegebenheiten aktualisiert wird. So kann eine langfristige Wirkung sichergestellt werden.

 

Die Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Es ist wichtig, dass sowohl die verschiedenen Fachbereiche als auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Expertise, Erfahrungen und Wünsche einbringen, um ein umfassendes und effektives Konzept zu entwickeln. Um dies zu gewährleisten, werden im Laufe der Konzepterstellung zum Punkt 2 Maßnahmenentwicklung die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Formate an dem Prozess beteiligt.

 

Die Ergebnisse und entwickelten Maßnahmen des Konzeptes werden zu gegebener Zeit erneut dem Ausschuss präsentiert. Eine Fertigstellung im ersten Quartal 2025 wird angestrebt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erstellung des Klimafolgeanpassungskonzeptes hat keine Auswirkungen. Für erste, noch zu beschließende Maßnahmen sind Mittel im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt worden.