Betreff
Nachhaltiges Bauen mit recycelten Baustoffen - Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
085/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragstellerin:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz möge beschließen:

 

1.      Die Einführung von Vergabekriterien bei der Flächenvermarktung für Baugrundstücke und Wohnungsbauprojekte, um die Verwendung von recycelten Baustoffen zu begünstigen.

2.      Die Stadt Rheine wird beauftragt, private Bauträger aktiv über die Vorteile und Möglichkeiten der Verwendung von recycelten Baustoffen zu informieren und sie zu ermutigen, diese in ihren Bauprojekten zu integrieren.

3.      Die stadteigene Wohnungsgesellschaft wird dazu angehalten, verstärkt nachhaltige Bauprojekte mit recycelten Baustoffen zu realisieren und als Vorbild für ökologisch und ökonomisch sinnvolles Bauen in der Stadt Rheine zu agieren.

4.      Bei städtischen Bauvorhaben wie Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden soll verstärkt auf den Einsatz von recycelten Baustoffen geachtet werden. Die Stadt Rheine wird beauftragt, entsprechende Richtlinien und Standards für solche Projekte zu entwickeln und umzusetzen

 

 

der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine

 

1.      beschließt, bei Konzeptvergaben im Rahmen von Flächenvermarktungen auch zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte wie bspw. die Verwendung recycelter Baustoffe als Vergabekriterien einfließen zu lassen.

2.      beauftragt die Verwaltung, Informationsmaterialien zum Themenkomplex nachhaltiges Bauen zur Verfügung zu stellen.

3.      nimmt das unter Punkt 4. (siehe Beschlussvorschlag der Antragstellerin) beschriebene Vorgehen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, über die Ergebnisse dem Bau- und Mobilitätsausschuss zu berichten.

 


Begründung:

 

der Antragstellerin:

Auf den Antrag der Fraktion SPD (siehe Anlage 1) wird verwiesen.

 

der Verwaltung:

Da die Zuständigkeit zu Beschlussvorschlag Nr. 3 der Antragstellerin nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz fällt, wird dieser Punkt hier nicht behandelt.

 

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Förderung nachhaltigen Bauens z. B. mit recycelten Baustoffen. Zu den einzelnen Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.)  In den aktuellen Vergabekriterien für den Bereich Laugestraße sowie für die Grundstücke im zukünftigen Europaviertel am Waldhügel ist das Thema Nachhaltigkeit/nachhaltige Rohstoffe bereits berücksichtigt. Hierzu wird auf die Bewertungskriterien in den Vorlagen 289/23/1 und 459/23 verwiesen. Auch bei zukünftigen Grundstücksvermarktungen werden Nachhaltigkeitsaspekte Teil der Vergabekriterien sein.

 

Zu 2.)  Zur Unterstützung privater Bauträger können entsprechende Infoblätter, Flyer und digitale Medien (wie z. B. Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) ausgelegt sowie über die stadteigene Homepage zu den entsprechenden Themen informiert werden. Eine persönliche, individuelle Beratung durch die Stadtverwaltung ist mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht darstellbar.

 

Zu 4.)  Die Verwaltung beachtet im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bereits seit längerer Zeit den Nachhaltigkeitsaspekt. So erhielt das Wohngebiet „Eschendorfer Aue“ den Bodenschutzpreis NRW 2021. Die Jury lobte das „aufwändig entwickelte, fachlich gut abgestimmte und zeitlich zügig umgesetzte Gesamtkonzept baulicher Umnutzung unter besonderer Berücksichtigung von Natur- und Bodenschutz mit größtmöglichen Erhalt an Bodenfunktionen und altem Baumbestand. Besonders hervorgehoben wurde der ressourcenschonende Umgang mit aufbereitungsbedingt anfallendem Bodenmaterial und die Gewinnung von hochwertigem Recyclingmaterial.“ (Zitat aus der Urkunde des Bodenschutzpreises). Grundlage für diese Auszeichnung war ein kleingliedriges Bodenmanagement. Die Erfahrungen, die anhand dieses Projektes gemacht wurden, fließen selbstverständlich in neue Maßnahmen ein. So findet auch im Bereich der ehemaligen Damloupkaserne ein möglichst sortenreiner Abbruch/Rückbau statt. Dies ist Basis für eine möglichst hohe Wiederverwertungsquote des Baumaterials (z. B. Recyclingschotter aus Hochbauten/Straßen) sowie der Böden. Schließlich sollte das Hauptaugenmerk nicht auf Entsorgung, sondern auf das Potential der Materialien als Wertstoffe gelegt werden. Bundeseinheitliche Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe hat die am 01.08.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geschaffen.

Weiterhin werden beim Rückbau/Umbau städtischer Bauvorhaben gezielt Bauprodukte oder sogar Gebäudeteile, die nachgenutzt werden können, für den eigenen Bedarf gelagert oder an Dritte veräußert. Beispielhaft können hier der Bodenaushub für die Elsa-Brändström-Realschule (Boden wird zwischengelagert und wieder eingebaut) sowie der Verkauf einzelner Bauteile aus dem Gebiet der ehemaligen Damloup-Kaserne (Sektionaltore, Wendeltreppe usw.) genannt werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 15.03.2023 wurde das Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“ beschlossen (siehe Vorlage 105/23). Unter Punkt 1.1.3.1 der Anlage 2 „Aktivitätenprogramm Klimaschutz 2023“ wird die beispielhafte Erprobung nachhaltigen Bauens an einem Neubauprojekt gelistet. Die Stadtverwaltung wird die Planung und Umsetzung der Marienschule Hauenhorst unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Bauens durchführen. Über die im Planungs- und Bauverlauf gemachten Erfahrungen wird der Bau- und Mobilitätsausschuss entsprechend informiert.


Anlage:

Antrag der SPD