Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum
Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2024 zur Kenntnis.
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der
städtischen Gebäude 2024 zur Kenntnis.
Begründung:
1. Erhaltungsaufwand
Der
Erhaltungsaufwand soll sich im Hinblick auf die Sicherung einer dauerhaften
Substanzerhaltung an den Gebäudeneubauwerten der städtischen Gebäude
orientieren.
Die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln, empfiehlt einen
Richtwert für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von 1,2 Prozent vom
Gebäudeneubauwert (sog. „Substanzerhaltungsschwelle“).
2.1 Grundlagen
für die Ermittlung und Verwendung
Der
Erhaltungsaufwand stellt die Aufwendungen für die Erneuerung von bereits
vorhandenen Teilen (Gebäuden), Einrichtungen oder Anlagen dar. Im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wird der Erhaltungsaufwand in den
nachfolgenden Haushaltspositionen abgebildet:
·
allgemeine
Bauunterhaltungsmittel
·
Sonderbudget
EDV-Verkabelung
·
Leistungen
der Technischen Betriebe
Der
Gebäudeneubauwert ermittelt sich aus den jeweiligen Gebäudewerten 1913
(Entnommen aus den Versicherungsverträgen) multipliziert mit dem Baupreisindex
des laufenden Jahres.
2.2 Ermittlung
des Erhaltungsaufwandes
In der
Haushaltsplanung für das Jahr 2024 sind die nachstehenden Mittel für den
Erhaltungsaufwand vorgesehen:
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel 4.250.000
Euro
Sonderbudget EDV-Verkabelung 50.000
Euro
Summe Erhaltungsaufwand 4.300.000
Euro
Handwerkerleistungen der TBR 728.700
Euro
Gesamtsumme 5.028.700
Euro
Bezieht man die
vorgenannte Gesamtsumme der Bauunterhaltung auf den Gebäudeneubauwert von
rd. 586 Mio. Euro, so wird der Richtwert der KGSt von 1,2 Prozent im Jahr
2024 mit 0,8581 Prozent unterschritten. Diese Unterschreitung ist dem im
Jahr 2024 geringeren Haushaltsansatz der Gebäudeunterhaltung sowie den seit dem
Jahr 2021 stark gestiegenen Baupreisen geschuldet, die sich in einem steigenden
Gebäudeneubauwert widerspiegeln.
Durch die auch im
Jahr 2024 durchzuführenden Umbaumaßnahmen im Rahmen des laufenden
Förderprojekts „Gute Schule - Grundschuloffensive“ (Michaelschule,
Canisiusschule) sowie der Sanierung der Kopernikus-Sporthalle, dem Umbau des
Rathauszentrums und der Sanierung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium
Dionysianum werden im laufenden und kommenden Jahr weitere Maßnahmen zum Erhalt
der Gebäudesubstanz und der technischen Anlagen in erheblichem Umfang durchgeführt.
Diese Aufwendungen sind in der Bauunterhaltung nicht berücksichtigt.
2.3 Maßnahmenplanung
Erhaltungsaufwand 2024
Die seitens der
Zentralen Gebäudewirtschaft für das Jahr 2024 geplanten Maßnahmen sind in der Anlage
1 differenziert nach
·
Allgemeine
Bauunterhaltungsmaßnahmen (4.250.000 Euro)
·
Sondermaßnahmen
(2.300.000 Euro)
dargestellt. Die
Maßnahmen für das Sonderprogramm EDV-Verkabelung (50.000 Euro) werden im
Zusammenhang mit den geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
2.3.1
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel
Aufgrund der
derzeitigen Personalsituation in der Zentralen Gebäudewirtschaft wurden die
Mittel für die allgemeine Bauunterhaltung für das Jahr 2024 im Einvernehmen mit
dem Kämmerer auf den Betrag i. H. v. 4.250.000 Euro reduziert.
Der Großteil der
Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung wird durch größere (geplante)
Unterhaltungsmaßnahmen gebunden. Für insgesamt 14 größere
Unterhaltungsmaßnahmen sind im Jahr 2024 insgesamt 2.190.000 Euro veranschlagt.
Für kleinere (ungeplante) Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen (inkl. der
Unterhaltung der Übergangswohnheime und der Sanierung von Fußbodenbelägen)
sowie für Wartungen und Prüfungen der technischen Anlagen (Kücheneinrichtungen,
Heizungen, Alarmierungsanlagen, Aufzüge, Notlicht, Batterieanlagen,
Feuerlöscher, etc.) ist ein Betrag in Höhe von 2.060.000 Euro vorgesehen (siehe
Anlage 1).
Folgende größere
Maßnahmen werden im Jahr 2024 umgesetzt:
Aufgrund der
Zügigkeitserhöhung der Alexander-von-Humboldt-Schule ist für den
Schulbetrieb die Herstellung eines weiteren naturwissenschaftlichen Fachraums
notwendig. Dieser wird multifunktional für die Fächer Biologie, Chemie und
Physik ausgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 185.000 Euro.
Im Rahmen der
Vorbereitungen zur Sanierung der Dachausbauten am Gymnasium Dionysianum
(Maßnahme aus dem Jahr 2023) wurde festgestellt, dass sich die
Schiefereindeckung des Daches am Franke-Bau zur Anton-Führer-Straße in einem
sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Ein hinzugezogener Sachverständiger hat
dies bestätigt und eine notwendige Sanierung in spätestens zwei bis drei Jahren
empfohlen. Weiterhin kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass die
Sanierung der Dachausbauten und des Daches aus fachlicher und wirtschaftlicher
Betrachtung in einer Maßnahme durchgeführt werden sollte. Die Mehrkosten für
die Dachsanierung belaufen sich auf rd. 350.000 Euro.
Die Verkabelungen
der Sicherheitsbeleuchtung und der Alarmierungs- und Pausenrufanlagen in den
Decken im Emsland-Gymnasium sind durch die Einziehung von
Brandschutzdecken zu schotten. Im Rahmen dieser notwendigen Maßnahme werden
auch die vorhandenen schadstoffbelasteten Brandschutzklappen erneuert. In den
Jahren 2021 bis 2023 wurden bereits drei Bauabschnitte durchgeführt. Insofern
handelt es sich hier um den vierten Bauabschnitt. Für die Durchführung der
Maßnahme sind im Jahr 2024 260.000 Euro eingeplant. Mit der Durchführung des 4.
Bauabschnitts wird diese Maßnahme abgeschlossen.
Das Dach der
Sporthalle und der Umkleiden an der Gertrudenschule weist
Undichtigkeiten auf, was insbesondere bei Starkregenereignissen zu teilweise
massiven Wassereinbrüchen in das Gebäude führt. Die Kosten für die Sanierung
der Dächer belaufen sich auf ca. 300.000 Euro. Das Dach der Umkleiden wird als
extensives Gründach ausgeführt. Für diese Maßnahme wird eine BAFA-Förderung (15
% der zuwendungsfähigen Kosten) beantragt.
Im Rahmen eines
Austauschs des Trennvorhangs in der Sporthalle der Michaelschule wurde
festgestellt, dass die Unterkonstruktion der Decke statisch bedenklich und die
Dämmung KMF-belastet ist. Die Unterkonstruktion der Decke, die Dämmung der
Decke sowie die Decke sind zu erneuern. In diesem Zusammenhang wird die
Beleuchtung und die Notbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung
umgestellt, die Elektroverkabelung sowie die Unterverteilung erneuert. Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 265.000 Euro.
Medienentwicklungsplan
Im Jahr 2024 wird
im Bestand der Medienentwicklungsplan an der Johannesschule Mesum umgesetzt.
Die Maßnahme war bereits für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen, konnte jedoch
mangels Angeboten nicht durchgeführt werden.
Die Maßnahme wurde
im November 2023 nochmals ausgeschrieben. Der Auftrag konnte vergeben werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplans werden zur Nutzung von
Synergieeffekten notwendige Sanierungsmaßnahmen an den elektrischen Anlagen
(Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlagen, Umstellung auf LED-Beleuchtung)
durchgeführt. Weiterhin werden in den betroffenen Bereichen schallmindernde
Rasterdecken installiert, sofern diese noch nicht vorhanden sind.
2.3.2 Sonderprogramm
EDV-Verkabelung
Im Rahmen der
zunehmenden Digitalisierung der Fach-, Klassen- und Verwaltungsräume an den
Schulen (Internet, Netzwerke, digitale Tafeln, Beamer etc.) ist auch die
elektrische Infrastruktur der Fach-, Klassen- und Verwaltungsräume an die
zunehmenden Anforderungen anzupassen. Zur Nutzung von Synergieeffekten ist
daher im Rahmen von geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen auch jeweils die
elektrische Infrastruktur zu überprüfen und an die technischen Erfordernisse
anzupassen. Weiterhin können über dieses Sonderprogramm bei Bedarf auch
zusätzliche Maßnahmen in Absprache zwischen der Schulverwaltung und der
Zentralen Gebäudewirtschaft durchgeführt werden.
2.3.3 Sondermaßnahmen
Mit der Erneuerung
des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) am Gymnasium Dionysianum wurde im
Sommer 2023 begonnen. Hier wurde zunächst die Westfassade am Kleihues-Bau (zur
Petrikirche) saniert, um den zeitlichen Aufwand für die weiteren
Sanierungsabschnitte einschätzen zu können. Im Jahr 2024 folgen dann die
weiteren Fassaden (Innenhof und Sporthalle). Nach dem derzeitigen Bauzeitenplan
werden die Arbeiten im 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Die Kosten für die
Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rd. 1,935 Mio. Euro. Die finanziellen Mittel
sind über eine Rückstellung sowie Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) gedeckt.
Die Sanierung der
Sporthalle des Kopernikus-Gymnasiums geht in die finale Phase. Im Jahr
2024 werden der Sportboden, der Prallwandschutz und die Tribünenanlage
eingebaut sowie letzte Arbeiten an den lüftungs- und heizungstechnischen
Anlagen durchgeführt. Nach derzeitigem Stand werden die Arbeiten Anfang Mai
2024 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf
rd. 2,7 Mio. Euro, von denen noch rd. 1,3 Mio. Euro im Jahr 2024
zahlungswirksam werden.
Die Maßnahme wird
im Jahr 2024 mit bis zu 1,17 Mio. Euro (90 % der förderfähigen Kosten) aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) finanziert.
2.3.4
Maßnahmen aus Vorjahren (Rückstellungen)
Für die in der
Anlage 1 unter Buchstabe D. aufgeführten Maßnahmen aus Vorjahren wurden
Rückstellungen gebildet. Da die Durchführung dieser Maßnahmen nicht das
laufende Haushaltsjahr 2024 belasten, können diese Maßnahmen auch während der
vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung des Haushalts ausgeschrieben
und im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt werden.
2.4 Maßnahmen
2025
Die für das Jahr
2025 geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen können der beigefügten Anlage
entnommen werden.
Anlage:
Erhaltungsmaßnahmen 2024 und geplante Maßnahmen 2025