Betreff
Leistungsorientierte Bezahlung der Bediensteten der Stadt Rheine - Einbeziehung der Beamten und Beamtinnen
Vorlage
345/07/1
Aktenzeichen
FB 7-her
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rheine in das System der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) einzubeziehen.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die zur Umsetzung des Beschlussvorschlages zu 1 notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 72.000,00 €/Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2009, zusätzlich bereitzustellen.

 


Begründung:

 

1     Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) im Wege des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)

 

Auf die umfangreiche Sachdarstellung in der Vorlage 345/07 des Haupt- und Finanzausschusses vom 07. Aug. 2007 wird verwiesen. Ergänzend zu den Beratungen in der Sitzung werden folgende Informationen gegeben:

 

Um einen Vergleich des Nettoentgeltes für tariflich Beschäftigte und Beamte zu erreichen, ist bei der Berechnung von einem 34 jährigen Mitarbeiter/in verh. 1 Kind ausgegangen worden. Auf dieser Grundlage ist über alle Bereiche (mittlerer Dienst / gehobener Dienst / höherer Dienst) und für alle Gehaltsgruppen gerechnet worden. Für den Beamtenbereich ist ein Beitrag zur privaten Krankenversicherung berücksichtigt worden. Der Krankenkassenbeitrag wurde bei einer großen privaten Krankenkasse für den/die „Mustermitarbeiter/in“ abgefragt.

 

                   Vergleich Netto-Gehälter Beschäftigte / Beamte

 

 

tarifl. Beschäftigte/r

 

Beamtin/ Beamter

 

Stunden/Monat

167,40

 

 

Stunden/ Monat

178,27

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Monat

pro Stunde

 

 

pro Monat

pro Stunde

EG 5

1.770,91

10,58

 

A 06

1.811,27

10,16

EG 6

1.819,02

10,87

 

A 07

1.895,16

10,63

EG 8

1.936,21

11,57

 

A 08

1.988,66

11,16

EG 9

2.181,86

13,03

 

A 09mD

2.112,57

11,85

 

 

 

 

 

 

 

EG 9

2.181,86

13,03

 

A 09gD

2.118,10

11,88

EG 9

2.181,86

13,03

 

A 10

2.313,13

12,98

EG 10

2.412,34

14,41

 

A 11

2.496,17

14,00

EG 11

2.563,19

15,31

 

A 12

2.680,79

15,04

EG 12

2.776,33

16,59

 

A 13gD

2.939,64

16,49

 

 

 

 

 

 

 

EG 13

2.786,55

16,65

 

A 13hD

2.939,64

16,49

EG 14

2.938,88

17,56

 

A 14

3.089,52

17,33

EG 15

3.169,07

18,93

 

A 15

3.345,53

18,77

 

 

 

Die Abfrage bei 11 vergleichbaren Städten in Nordrhein-Westfalen hat im Ergebnis ergeben, dass die Einbeziehung der Beamten bei der Einführung des leistungsbezogenen Entgeltes unterschiedlich gehandhabt wird. So haben insgesamt 4 Städte die Beamten in ein entsprechendes System mit eingebunden; bei den restlichen 6 Städten ist eine entsprechende politische Entscheidung noch nicht getroffen worden, wobei diese aber zum Teil erwartet wird. In einer Stadt wird für Beamte nach der Leistungsprämien- und Zulagenverordnung LPZVO sowie nach der Leistungsstufenverordnung LStuVO verfahren. ( Anlage 1)

 

Im Kreis Steinfurt haben neben der Kreisverwaltung 6 Kommunen das Leistungsbezogene Entgelt für Beamte eingeführt; 2 Kommunen haben mit einem eingeschränkten „ja“ geantwortet – hier wird auf die rechtliche Möglichkeit gewartet –. Von den restlichen 16 Kommunen ist in 9 Kommunen noch keine Entscheidung bzw. Regelung getroffen worden; die restlichen 7 Kommunen haben mit einem eindeutigen „nein“ geantwortet. (Anlage 2)

 

Bei den Umfragen ist deutlich geworden, dass in vielen Fällen für einheitliches Verfahren hinsichtlich der Leistungsbeurteilung für die Beschäftigten und Beamten plädiert wird.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Vergleichsstädte NRW

Anlage 2: Vergleich Kreis Steinfurt