Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zur Kenntnis und stimmt der befristeten Einstellung von zwei Vollzeitkräften in der Ausländerbehörde - Bereich Einbürgerung - zu.
Begründung:
Am 19.01.2024 wurde das Gesetz zur Modernisierung
des Staatsangehörigkeitsrechts vom Bundestag und am 02.02.2024 vom Bundesrat
verabschiedet. Mit einem Inkrafttreten ist in kürze zu rechnen (3 Monate nach
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
Die Gesetzesänderung umfasst folgende Kernpunkte:
-
Mehrstaatigkeit
wird bei Einbürgerungen künftig hingenommen
-
Einbürgerung
nach 5 statt bisher 8 Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen
nach 3 Jahren
-
Aufenthaltsdauer
eines im Inland lebenden, ausländischen Elternteils bei Geburt im Inland wird
auf 5 Jahre verkürzt
Die Einwicklung der Antrags- bzw.
Einbürgerungszahlen im Bereich Ausländerbehörde Rheine werden in der folgenden
Übersicht dargestellt:
Jahr |
Neuanträge |
Einbürgerungen |
2018 |
97 |
81 |
2019 |
131 |
106 |
2020 |
197 |
114 |
2021 |
256 |
166 |
2022 |
424 |
209 |
2023 |
482 |
299 |
20.02.24 |
79 |
31 |
Aktuell sind aufgrund der steigenden Antragszahlen
und laufenden Fälle ca. 600 Anträge in Bearbeitung. Mit Bekanntwerden der
geplanten Gesetzesänderung ist die Anzahl der Anfragen von potentiell
Begünstigten sprunghaft gestiegen (ca. 40-60 Anfragen pro Woche). Die
Bearbeitungszeit im Einbürgerungsbereich beträgt derzeit bereits 10-12 Monate.
Der Bereich Einbürgerung der ABH Rheine ist aktuell
personell wie folgt ausgestattet:
2,0
VZÄ A 9 mD bzw. EG 9a
-
davon 1 Stelle mit Anteilsfinanzierung
Kommunales Integrationsmanage-ment NRW (50.000 € Pauschale pro Jahr)
1,0
VZÄ A9/10 m.D. bzw. EG 9c (seit Oktober 2023 besetzt)
Personelle
Auswirkungen der Gesetzesänderung
In der Begründung zum Änderungsgesetz wird davon
ausgegangen, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge durch die Änderungen um
den Faktor 2,3 steigen werden. Die Einbürgerungszahlen werden sich
kurz-/mittelfristig deutlich erhöhen.
Rein rechnerisch ergibt sich anhand der bisherigen
Zahlen bei dieser Annahme ein Stellenbedarf von über 4 VZÄ, wobei der
erwartbare, zunächst sprunghafte Anstieg der Anfragen sowie die Reduzierung von
Bearbeitungsrückständen im Bestand durch den Zugang der 1,0 VZÄ seit Oktober
2023 berücksichtigt werden muss.
Die Verwaltung wird daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei auf 24 Monate befristete VZ-Stellen im Bereich Einbürgerung der Ausländerbehörde Rheine schaffen. Die Entwicklung der Fallzahlen und Bearbeitungszeiten ist zu beobachten.