Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage
in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“,
Biergbrede) befindet sich teilweise, ebenso wie die Stichwege Gemarkung Rheine
Stadt, Flur 179, Flurstücke 15 und 162 im Bebauungsplan T2 „Sandhövelstraße“,
der Rest der Sandhövelstraße ist unbeplant.
Der Stichweg Gem. Rheine-Stadt, Flur 179, Flurstück 374 befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. D 96 "Feldkamp".
Die Sandhövelstraße und die
auszubauenden Stichwege sind in diesem Bereich als Wohnstraßen anzusehen, bei
denen bis auf ein Teilgebiet alle bebaubaren Parzellen bereits bebaut sind.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Sandhövelstraße und die auszubauenden Stichwege sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als Anliegerstraßen einzustufen.
Die
Einstufung der Sandhövelstraße in eine Tempo-30-Zone ist bereits erfolgt. Der
Ausbau des Bereiches B 475 Elter Straße bis zur
Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede) soll in der
Charakteristik der bereits ausgebauten Einmündung B 475 Elter Straße /
Sandhövelstraße erfolgen.
3. Beurteilung der vorhandenen
Straßenbefestigung:
Die
Sandhövelstraße ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor
Errichtung der Wohnbebauung von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wurde.
Auch heute wird die Sandhövelstraße noch intensiv landwirtschaftlich
(mehrfache Ernten in Jahr mit Großmaschinen) genutzt.
Die Straße besitzt eine Asphaltierung in wechselnder Breite von ca. 3,10
m (Bereich des Wirtschaftsweges, außerhalb des Bebauungsplangebietes T2 „Sandhövelstraße“)
bis ca. 8,00 m (im den beidseitig bebauten Bereichen), die sich in zum Teil in
einem schlechten Zustand befindet.
Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf ihre Qualität
bezüglich der Einstufung als endgültige Herstellung und auf die Möglichkeit der
Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung
bleibt abzuwarten.
Ein einheitlicher Ausbauzustand ist nicht festzustellen. Gehwege sind
zum Teil ausgebaut, zum Teil unbefestigt und zum Teil auch gar nicht vorhanden.
Gleiches gilt auch für die Entwässerungseinrichtungen.
Die Fahrbahnen der drei Stichwege sind als unbefestigt anzusehen. Sie
bestehen größtenteils aus Schotter, teilweise sind Reparaturen mit Asphalt
durchgeführt worden.
Auch hier wird die heutige Befestigung auf Beschaffenheit und
Wiederverwendbarkeit untersucht.
4. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Sandhövelstraße
(von der B 475 Elter Straße bis
zur Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“,
Biergbrede):
Fahrbahn:
Aufgrund der
Einfügung ins Straßennetz ist auf der Sandhövelstraße mit Anlie-
gerverkehr und
landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen.
Es ist eine
Fahrbahn in einer Breite von 6,00 m vorgesehen, die
durch eine Rinne
und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst
wird
und in einem
Asphaltbelag der Bauklasse IV ausgeführt wird.
Der Rundbord wird in den
Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Die Übergänge von Rundbord auf den
Hochbord in den Einmündungen der
bereits ausgebauten Straßen erfolgt
durch eine Absenkung mit Betonstein
pflaster 16/16/14.
Die Absenkungen in den Zufahrten und
die Übergänge können von Rollstuhl-
fahrern bei der Querung der Straße
mitbenutzt werden.
Parkstreifen:
Es wird im Bereich
der Mehrfamilienhausbebauung nahe der Einmündung in
die Elter Straße ein 2,00 m breiter
Parkstreifen angelegt.
Hierdurch erfolgt
die Reduzierung der Fahrbahnfläche auf 6,00 m in diesem
Bereich .
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Verkehrsgrün:
Auf der gesamten
Länge der auszubauenden Sandhövelstraße sind zusätzlich
zu dem bereits
vorhandenen Grünbeet (im Einmündungsbereich B 475 Elter
Straße /
Sandhövelstraße) der Einbau von wechselseitigen Grünbeeten mit
Straßenbaumbepflanzung
mit einer Breite von 2,0 m und einer Länge von
7,80 m bis ca.
9,00 m zur Einengung der Fahrbahnfläche auf eine Breite von
4,00 m geplant,
die der Verkehrsberuhigung dient.
Gehwege:
An der Südseite
der Sandhövelstraße wird ein Gehweg in einer Breite von
2,00 m angelegt.
Der Gehweg an der Nordseite weißt unterschiedliche Brei-
ten von ca. 1,90 m bis ca. 2,23 m auf.
Ausgeführt werden
die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179,
Flurstücke 374, 15 und 162 :
Fahrbahn:
Aufgrund der
Einfügung ins Straßennetz sind alle Stichwege als reine Anlie-
gerstraßen
einzustufen.
Die Stichstraßen werden in Breiten
von 4,90 m, 5,50 m und 5,60 m im Misch-
prinzip in grauem Betonsteinpflaster
d=8 cm angelegt.
Aufgrund der geringen Länge und der
geringen Breite der Stichwege ist eine
gesonderte Verkehrsberuhigung nicht
erforderlich.
5. Beleuchtung:
Sandhövelstraße
(von der B 475 Elter Straße bis
zur Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“,
Biergbrede ):
Die Beleuchtung wird zur Zeit durch Pilzleuchten
gewährleistet. Da die Beleuchtung der Sandhövelstraße nach ca. 40 Jahren
abgänig ist, werden die Leuchten durch Rautenleuchten, QSS 151/2*50 W mit einer
Lichtpunkthöhe von 6,0 m, ersetzt.
Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur
179, Flurstücke 374, 15 und 162 :
Die Errichtung der Beleuchtung in den
Stichwegen erfolgt erstmalig. In den
Stichwegen befindet sich zur Zeit
keine Leuchten.
Aufgrund der geringeren
Parzellenbreite werden Rautenleuchten, 151-2,
2*11 W mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00m aufgestellt.
6. Entwässerung:
Sandhövelstraße
(von der B 475 Elter Straße bis
zur Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“,
Biergbrede ) und Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke
374, 15 und 162 :
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß
an die Kanalisation.
7. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere
zu den Baumstandorten, zu geben.
8. Finanzierung:
Für die erstmalige Herstellung der
Sandhövelstraße von der B 475 Elter Straße
bis zur Grenze des
Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede und der Stichwege Gem. Rheine-Stadt,
Flur 179, Flurstücke 302, 377, 316, 374, 370, 422, 421, 15 und 162 werden
Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben.
Anlagen:
1. Lageplanverkleinerung ohne Maßstab