Betreff
Antrag B90/Die Grünen vom 11.03.24 Prüfung von Fördermaßnahmen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Vorlage
132/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragstellerin:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat ein Aktionsprogramm für Natürlichen Klimaschutz veröffentlicht. Zentraler Baustein dieses Förderprogramms im kommunalen Raum ist die Nutzung der „Synergien zwischen Klimaschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt“. Klimaschutzförderliche Maßnahmen, wie Entsiegelungen oder die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement ließen sich auf diese Weise im Stadtgebiete realisieren.

So soll die Verwaltung

1) prüfen, inwiefern eine Förderung über das Bundesprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen für Rheine möglich ist.

2) auflisten, an welchen städteplanerischen Projekten sich weitere klimaschutzwirksame Maßnahmen umsetzen lassen.

3) prüfen, welche städtischen Flächen im Rahmen des Förderprogramms entsiegelt werden könnten. Dabei soll insbesondere die Entsiegelung der städtischen Schulhofflächen priorisiert werden.

 

der Verwaltung:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Klimaschutz nimmt das Vorgehen der Verwaltung zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

der Antragstellerin:

Auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage 1) wird verwiesen.

 

der Verwaltung:

Mit der Erstellung des Masterplans Grün hat die Stadt Rheine ein Konzept entwickelt, welches die Grundlage zur Schaffung/Entwicklung/Pflege städtischer Grünflächen bildet. Dieses Konzept gewährleistet eine gezielte Gesamtentwicklung „Grün“. Einzelmaßnahmen außerhalb des Masterplans Grün stören die Entwicklung und sind zu vermeiden.

 

Die Verwaltung nimmt grundsätzlich gerne Hinweise zu (neuen) Förderprogrammen entgegen. Das im Antrag genannte Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ ist der Verwaltung bekannt. Das städtische Fördermanagement hat, gemeinsam mit dem Produktbereich Grünplanung, Umwelt und Klimaschutz, bereits an einem Online-Seminar zu diesem Förderprogramm teilgenommen. Diese Teilnahme erfolgte vor dem Hintergrund eines Abgleichs dieser Förderung mit den derzeit in Planung befindlichen bzw. in Kürze anstehenden städtischen Projekten. Die Fachwerkstatt „Fördermittelmanagement“ der Kommunalagentur empfiehlt dringend, das „(Er-)Finden“ neuer Projekte, die bisher nicht in der Arbeitsplanung enthalten sind, zu vermeiden. Dieser Empfehlung folgt die Verwaltung, da ein solches Vorgehen nicht zielführend ist.

 

Für die anstehenden Projekte, die in das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ passen, wird die Verwaltung entsprechende Förderanträge stellen und über Ergebnisse im STUK berichten.

 


Anlage:

 

Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.03.2024