Betreff
Gewährung von Sonderbeihilfen 2007
Vorlage
397/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Gewährung von Sonderbeihilfen für Veranstaltungen im Jahr 2007 in folgender Höhe zur Kenntnis

 

Antragsteller

Sonderbeihilfe

Frauensingkreis Rheine e. V.

276,85 €

MC Sängerlust

1.240,00 €

Verein zur Förderung des künstl. Tanzes u. Bewegung e.V.

1.840,80 €

Jungend- und Familiendienst e.V.

4.760,00 €

MGV Constantia

1.340,00 €

Stadtorchester Rheine

860,00 €

Kultur- und Kleinkunstring e. V.

12.000,00 €

Ancora do Mar

3.016,00 €

Heimatverein Hauenhorst

48,00 €

Textilmuseum

2.600,00 €

Ev. Kirchengemeinde Johannes

600,00 €

KFD Kath. Frauengem. St. Josef Rodde

306,74 €

Gesamtsumme:

28.888,39 €

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine fördert diejenigen Gruppen und Vereine, die mit ihrer kulturellen und heimatpflegerischen Arbeit in der Öffentlichkeit durch eigene Veranstaltungen oder durch Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam werden.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2007 ist ein Betrag in Höhe von 29.000,00 Euro für Zwecke der Kulturförderung vorgesehen. Die beantragten Fördermittel für insgesamt 12 Projekte (siehe Anlage) übersteigen diesen Betrag deutlich. Dies bedeutet, dass Zuwendungen nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden können.

 

Der Kulturausschuss der Stadt Rheine hat am 17. April 2007 kulturpolitische Leitlinien mit folgenden Zielen beschlossen:

 

1.   Die kulturelle Position von Rheine in der Region ausbauen.

2.   Die kulturellen Einrichtungen zum Glänzen bringen (Qualität! Qualität! Qualität!).

3.   Kultur für Familien erfahrbar machen (gemeinsam lernen, genießen,
erleben …).

4.   Kinder und Jugendliche bilden mit Kunst und Kultur.

5.   Vernetzung, Koordination und Vermarktung der Einrichtungen und Spielstätten optimieren.

6.   Angemessene Unterstützung der ehrenamtlichen Kulturszene

Ausschlaggebend für die Gewährung einer Zuwendung war deshalb die Prüfung, in welchem Umfang die Veranstaltungen die einzelnen Ziele der Kulturpolitischen Leitlinien erfüllen. Hierfür wurde folgende Differenzierung angewendet:

 

Erfüllt das Ziel nicht.                               0 Punkte

Erfüllt das Ziel.                                       1 Punkt

Erfüllt das Ziel in besonderem Maße.       2 Punkte

 

An der Gesamtsumme der erreichten Punkte orientiert sich die bewilligte Zuwendung, wobei mindestens ein Punktwert von 2 erreicht werden muss. Im Weiteren ergibt sich die folgende Staffelung:

 

bis 3 Punkte ð 40 % der beantragten Zuwendung

bis 5 Punkte ð 52 % der beantragten Zuwendung

über 5 Punkte ð 80 % der beantragten Zuwendung

 


Die Beurteilung der Veranstaltungen an Hand der kulturpolitischen Leitlinien führte zu folgendem Ergebnis:

 

Antragsteller

Ziel

Nr. 1

Ziel

Nr. 2

Ziel

Nr. 3

Ziel

Nr. 4

Ziel

Nr. 5

Ziel

Nr. 6

Gesamt

Frauensingkreis Rheine e. V.

1

0

1

0

0

1

3

MC Sängerlust

1

0

0

0

0

1

2

Verein zur Förderung des künstl. Tanzes u. Bewegung e.V.

0

1

1

1

0

1

4

Jungend- und Familiendienst e.V.

1

1

1

2

0

1

6

MGV Constantia

1

0

0

0

1

1

3

Stadtorchester Rheine

1

1

0

0

0

1

3

Kultur- und Kleinkunstring e. V.

1

2

1

1

1

1

7

Ancora do Mar

1

0

1

1

0

1

4

Heimatverein Hauenhorst

0

0

1

0

0

1

2

Textilmuseum

1

1

1

1

0

1

5

Ev. Kirchengemeinde Johannes

1

1

0

0

0

1

3

KFD Kath. Frauengem. St. Josef Rodde

1

1

0

0

0

1

3

 

Die Antragssteller haben inzwischen alle entsprechende Bewilligungsbescheide erhalten. Nach dem Versand der Bescheide wurden Gespräche mit einigen Vereinen geführt, um eine Resonanz auf diese Verfahrensweise zu erhalten. Es gab durchweg positive Antworten.

 


Anlagen:

 

In der Anlage ist eine Tabelle mit den Kosten der bezuschussten Veranstaltungen beigefügt.