Betreff
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Südhoek" I. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 14. Dezember 2005 II. Erneuter Offenlegungsbeschluss
Vorlage
107/06
Aktenzeichen
PG 5.1-gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:

 

Die erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 6. Oktober 2005 bis einschließlich 07. November 2005 statt.

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, wurde am 30. November 2005 im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" und am 14. Dezember 2005 im Rat der Stadt Rheine der Feststellungsbeschluss gefasst.

 

Danach wurde bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung beantragt.

Nach eingehender Prüfung der Verfahrensunterlagen seitens der Bezirksregierung Münster wurde die Stadt Rheine darauf hingewiesen, dass aufgrund unzureichender städtebaulicher Begründungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Ablehnung der Genehmigung erfolgen müsste.

Deshalb hat die Stadt Rheine den Antrag zur Genehmigung zurückgezogen.

Die Bezirksregierung Münster empfiehlt, zur Korrektur des aufgezeigten Mangels eine erneute jedoch verkürzte Offenlage (2 Wochen) durchzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Aufhebung des Feststellungsbeschlusses

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Südhoek" vom 14. Dezember 2005.

 

 

II.     Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Südhoek" nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen ist.

 

Während der verkürzten  Auslegungsfrist (2 Wochen) können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 256-258 in der Flur 16, Gemarkung Elte.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan zur 3. Flächennutzungsplanänderung

Anlage 2:     Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes