Betreff
Ausbau des südlichen Gehweges am "Robberskamp" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
Vorlage
422/07
Aktenzeichen
I-5/66-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass während der Offenlage keine Änderungswünsche vorgetragen wurden.

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des südlichen Gehweges am Robberskamp:

 

a)                    Gehweg:

 

Zur Herstellung des 1,50 m breiten Gehwegbelages werden graue Betonsteinplatten 25/25/8 cm verwendet. Im Bereich privater Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster 20/10/8 cm eingebaut.

 

Im Zuge der Herstellung des Gehweges werden reparaturbedürftige Hochbordsteine ausgetauscht. An den Zufahrten werden abgesenkte Bordsteine eingesetzt.

 

Private Befestigungen auf der öffentlichen Fläche sind vorab zurückzubauen.

 

 

b)                    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über die bereits vorhandene 16 cm breite Entwässerungsrinne. Die Rinnenabläufe sind an die bestehende Mischwasserkanalisation angeschlossen.

 

 

c)                    Beleuchtung:

 

Entlang des vorhandenen nördlichen Gehweges sind bei dessen Herstellung Pilzleuchten (3x40 Watt) mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5,00 m aufgestellt worden.

Der herzustellende südliche Gehweg wird durch die vorhandenen Leuchtenstandorte ausreichend ausgeleuchtet.

 

 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des südlichen Gehweges am Robberskamp fand in der Zeit vom 3. September bis 18. September 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 statt.

 

Während der Offenlage sind keine Änderungswünsche seitens der Anlieger eingegangen.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Ausbau des südlichen Gehweges am Robberskamp mit grauen Betonsteinplatten  und Unterbau wie auch die Absenkung der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster  entsprechen der Ausbauform des vorhandenen, gegenüberliegenden Gehweges und dem Standartausbau von  Tempo-30-Zonen.

 

Hochbordsteine und ggf. Rinnensteine entlang des südlichen Gehweges sind nur zu erneuern, falls Reparaturbedürftigkeit vorliegt. Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über die bereits vorhandene 16 cm breite Entwässerungsrinne. Die Rinnenabläufe sind an die bestehende Mischwasserkanalisation angeschlossen.

 

Die Einrichtung einer neuen Beleuchtung ist nicht erforderlich, da der herzustellende südliche Gehweg durch die vorhandenen Leuchtenstandorte am nördlichen Gehweg ausreichend ausgeleuchtet wird.

 

Die Herstellungsmerkmale der Straße „Robberskamp“ entsprechen der Standartbauweise  gem. der Erschließungsbeitragssatzung (§9) der Stadt Rheine. Deshalb ist ein Satzungsbeschluss nicht erforderlich.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan Blatt 1 und 2