Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis-
und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:
- Für die
Realsteuern gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A = 192 v.H.
Grundsteuer B = 401 v.H.
Gewerbesteuer = 403 v.H.
- Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale
Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1
zur Kenntnis genommen.
- Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. €
festgesetzt.
- Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche
unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie-
und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten
Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt
(Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei
bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von
Sonderposten).
- Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten,
dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die
Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des
Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.
Begründung
Die
Eckdaten zur Haushalts- und Finanzplanung 2008 – 2011 wurden unter folgenden
Zielsetzungen entwickelt:
1.
Keine Veränderung der augenblicklich
geltenden Hebesätze für die Realsteuern
2.
Einarbeitung der Empfehlungen der
Strategie- und Finanzkommission
3.
Budgetausweitungen im Ergebnisplan
nur bei unabweisbarem Bedarf
4.
langfristig: Abbau der Verschuldung
– kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
Auf
dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die
Ergebnisse sind mit den Fachbereichen abgestimmt worden. Sie waren die Grundlage
für die Beratung des Verwaltungsvorstandes über die Festlegung der Eckdaten zum
Haushalt 2008.
I. Ergebnisplan
1.
Die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen
sind unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet und
für ein weiteres Jahr (2011) fortgeschrieben worden. Die Ergebnisse sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran erläutert.
Anm.: Die Daten in der
Spalte „Ergebnis 2006“ entsprechen den Ansätzen des Haushaltsplans 2006
Für
2008 ist gegenüber der bisherigen Finanzplanung mit 4,7 Mio. € oder 9,01 % eine
deutliche Verbesserung des Ordentlichen
Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das
Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen sogar um 6 Mio.
€ oder 11,7 %. Ursächlich hierfür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung, die
sich in deutlich höheren Erträgen aus Steuern widerspiegelt. Die weitergehenden
Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der aktuellen
Orientierungsdaten des Landes, denen die Ergebnisse der regionalisierten
Mai-Steuerschätzung zugrunde lagen.
Erträge
Bei
den Realsteuern wurden für die gesamte Planungsperiode bis 2011 die aktuellen Hebesätze
·
Grundsteuer A 192 v.H.
·
Grundsteuer B 401 v.H.
·
Gewerbesteuer 403 v.H.
zugrundegelegt.
Die Hebesätze liegen damit weiterhin deutlich unter den bisherigen Hebesätzen
vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Steinfurt
wurden bereits 2006 vermehrt höhere Hebesätze festgesetzt (vgl. HFA-Vorlage Nr.
407/07 – Steuerkraftstatistik 2006).
Bei
der Grundsteuer A entspricht der
Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre. Die Grundsteuer B ist entsprechend ihrer bisherigen Entwicklung
gegenüber dem Vorjahr um 145 T€ geringfügig erhöht worden.
Ausgehend
vom Ansatz des laufenden Jahres sind die Erträge aus der Gewerbesteuer um rd. 1,3 Mio. € reduziert worden. Dabei ist eine
allgemein erwartete Abschwächung der Aufkommensdynamik als auch eine Ertragsreduzierung
aus der Unternehmenssteuerreform 2008 einkalkuliert worden.
Der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 5,975 Mrd. €
errechnet. Dies führt zu deutlich höheren Erträgen, als bisher angenommen (+
1,7 Mio. €). Auch im laufenden Jahr sind deutlich höhere Erträge zu erwarten,
als veranschlagt wurden (+ 1,5 Mio. €).
Auch
der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 856 Mio. €
errechnet. Daraus ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 130 T€
höhere Erträge. Die bereits seit Jahren geplante Umstellung des Verteilerschlüssels
ist wiederum verschoben worden und frühestens 2009 zu erwarten.
Der
Ansatz für die Vergnügungssteuer musste
mit Rücksicht auf die Erträge der vergangenen zwei Jahre gegenüber den
bisherigen Planungsannahmen um 11 T€ reduziert werden.
Der
Ansatz für die Hundesteuer ist auf
der Basis der augenblicklichen Ertragsentwicklung mit 250 T€ angesetzt und
damit um 10 T€ erhöht worden. Hierbei konnten die Auswirkungen der zur Zeit
noch laufenden Hundebestandsaufnahme noch nicht berücksichtigt werden.
Die
Kompensationszahlung für Verluste durch
die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im
Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden
weitergegeben. Für 2008 hat das Land rd. 575 Mio. € vorgesehen. Unter Anwendung
der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde der
Betrag von 1,936 Mio. € ermittelt. Das ist ein Plus gegenüber der bisherigen
Finanzplanung von 72 T€.
Die
Schlüsselzuweisung wurde auf der
Basis der vorliegenden 1. Modellrechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung
und Statistik (LDS) zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 angesetzt.
Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen hat sich der Betrag um rd. 2,7 Mio. €
erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr sind sogar rd. 4 Mio. € höhere Erträge zu
erwarten. Diese Entwicklung ist zum einen auf die ebenfalls deutlich
gestiegenen Steuereinnahmen des Landes und die damit einhergehende Zunahme der
Schlüsselmasse zurückzuführen. Zum anderen bleibt die Entwicklung der
Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine mit + 9,9 % deutlich hinter der landesweiten
Entwicklung von + 12,3 % zurück. Dies führt zu weitergehenden positiven Effekten.
Anzumerken ist, dass der Steuerverbund 2008 endgültig auf der Basis der
tatsächlichen Steuereinnahmen eines abgeschlossenen Referenzzeitraumes
ermittelt wird, der zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs ins
Parlament noch nicht abgeschlossen war. Der eingebrachte Gesetzentwurf basiert
insoweit noch auf dem bereits feststehenden Ist-Ergebnis vom 01.10.2006 bis
31.03.2007 sowie einer Schätzung für den Zeitraum 01.04.2007 bis 30.09.2007.
Die Landesregierung wird nach Feststellung des Ist-Ergebnisses für den gesamten
Referenzzeitraum den Gesetzentwurf mit einer Ergänzungsvorlage anpassen, was
wahrscheinlich durch eine 2. Modellrechnung begleitet wird. Insofern handelt es
sich bei diesem Ansatz noch um vorläufige Daten.
Die
Konzessionsabgabe ist der
Unternehmensplanung 2007-2010 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
entnommen worden und entspricht den bisherigen Planungsansätzen.
Die
Erträge aus Zinsen für gestundete
Steuern, aus Verspätungszuschlägen und aus der Auflösung von Pensions- und
Beihilferückstellungen sind unverändert aus den bisherigen Planungsannahmen
übernommen worden. Im weiteren Planungsprozess wird sich mit aller
Wahrscheinlichkeit der Ansatz für die Auflösung von Pensions- und
Beihilferückstellungen noch verändern.
Die Planwerte basieren noch auf den Daten für 2006. Neuere Berechnungen
der Westfälisch Lippischen Versorgungskasse liegen noch nicht vor.
Die
allgemeine Investitionspauschale ist
als sogenannter Sonderposten zu aktivieren. Dieser wird am Ende des Jahres
aufgelöst und findet so Eingang in die Ergebnisrechnung. Der Ansatz für 2008
basiert ebenfalls auf der 1. Modellrechnung des LDS zum GFG 2008. Das sind gegenüber
den bisherigen Planungsannahmen 45 T€ weniger. Hier hat im Entwurf des GFG eine
Aufstockung der zu einer Bildungspauschale fortentwickelten Schulpauschale in
Höhe von 80 Mio. € zu Lasten der allgemeinen Investitionspauschale
stattgefunden.
Zwischenergebnis
Insgesamt
sind die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um rd.
3,3 Mio. € oder 3,6 % gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verbesserung
von rd. 5,5 Mio. € oder 6,2 % zu verzeichnen.
Aufwendungen
Bei
den in 2007 ausgewiesenen Personalaufwendungen
handelte es sich zum einen um Aufstockungsbeträge für bereits bewilligte Altersteilzeitfälle
und zum anderen um gegengerechnete Auflösungen von Altersteilzeitrückstellungen.
Da zwar die voraussichtlichen Gesamtpersonalaufwendungen für 2008 ermittet
wurden (siehe weiter unten), augenblicklich aber noch nicht produktscharf
zugeordnet werden können, sind hier keine Beträge eingesetzt worden.
Im
Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die Vervielfältigerpunkte für die
Gewerbesteuerumlage für 2008 um 8
Punkte abgesenkt. Hierdurch und ergänzt durch den geringeren Ansatz für die Gewerbesteuer
ergibt sich eine deutliche Ansatzreduzierung gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio.
€.
Die
Umlagegrundlagen für die Kreisumlage
(Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisung der Städte und Gemeinden des Kreises)
sind gegenüber dem Vorjahr um 40,3 Mio. € oder 10,1 % gestiegen. Bei gleich
bleibendem Hebesatz von 34,1 v.H. würde dies beim Kreis zu Mehreinnahmen in
Höhe von 13,7 Mio. € führen. Der Kreis erhält im Vergleich zum Vorjahr außerdem
6,4 Mio. € höhere Schlüsselzuweisungen. Nach Gegenrechnung der von ihm
abzuführenden Landschaftsverbandsumlage verbliebe dem Kreis (bei unverändertem
Hebesatz für die Landschaftsverbandsumlage) gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung
von 12,8 Mio. € oder 12,4 %. Wie bereits den Presseveröffentlichungen zu
entnehmen war, wird von der Verwaltung ein deutliches Senkungspotential für den
Kreisumlagehebesatz gesehen. Dies vor allem auch weil durch die ebenfalls
deutlich gestiegenen Umlagegrundlagen für die Landschaftsverbandsumlage (145
Mio. € Mehreinnahmen) auch dort ein hohes Senkungspotential für den Hebesatz gegeben ist. Selbst wenn es
zu der vom Landrat durch Satzung angestrebten neuen Beteiligung der Gemeinden
an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II
kommt (33 % statt 50 %), besteht unter den vorgenannten Rahmenbedingungen immer
noch ein deutliches Senkungspotential für den Hebesatz der Kreisumlage. Deshalb
wurde der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in der Prognose um 2 Punkte auf
32,1 v.H. gesenkt (Anm.: Auswirkungen für
Rheine: 1 Punkt = 831 T€). Durch die Presseveröffentlichungen ist deutlich
geworden, dass dies kreisseitig wohl nicht so gesehen wird. Das es auch anders
geht, hat der Kreis Warendorf vorgemacht: Er senkt seinen Hebesatz für die
Kreisumlage um vier Punkte! Die Kalkulation der Kreisumlage ist zunächst auf
der abgesenkten Basis vorgenommen worden, wohlwissend, dass sich hier möglicherweise
ein nicht in der Hand der Stadt Rheine liegender erheblicher negativer Korrekturbedarf
ergeben kann. Für die Jahre ab 2009 ist eine weitere leichte Reduzierung des
Hebesatzes (0,5 ab 2009 und weitere 0,5 Punkte ab 2011) wegen der im
Fachbereich 2 eingeplanten höheren Kostenbeteiligung an den Unterkunftskosten
im Bereich SGB II eingeplant.
Die
Krankenhausinvestitionsumlage ist
auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen eingeplant. Dies führt gegenüber
den bisherigen Planungsannahmen zu Mehraufwendungen in Höhe von 21 T€ p.a.
Zwischenergebnis
Insgesamt
haben sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen
um rd. 1,4 Mio. € oder 3,9 % reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ist noch eine
leichte Verbesserung von rd. 0,4 Mio. € oder 1,1 % zu verzeichnen.
Die
Zinserträge und Zinsaufwendungen
sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus
dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach
endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan (neben den
Auswirkungen aus der Ausgliederung der Technischen Betriebe) noch Korrekturen
erforderlich.
2.
Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht
zu entnehmen.
Es
ist eine Budgeterhöhung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von rd. 1,0
Mio. € oder 1,63 % zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg
allerdings nur 0,3 Mio. € oder 0,4 %.
Die
Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden
Einzelübersichten (Anlage 2) zu entnehmen.
Ergänzende Anmerkungen:
Bei den
Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation und
Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen
für 2008 wurden auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden
Jahres und unter Berücksichtigung der jetzt bereits feststehenden oder
absehbaren Personalzu- und –abgänge ermittelt. Danach werden unter den augenblicklichen
Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 33,245 Mio. € benötigt; das
sind 629 T€ weniger als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen sind (33,874 Mio.
€). Allerdings ist die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindliche Besoldungserhöhung
für die Beamtinnen und Beamten um 2,9 % zum 01.07.2008 zu berücksichtigen.
Außerdem steht zum 01.01.2008 eine Tarifanpassung für die Tariflich
Beschäftigten an. Entsprechend der bereits für die Länder vereinbarten
Tarifanpassung ist dafür eine Erhöhung von 2,9 % angenommen worden. Insgesamt
führt dies zu einer notwendigen Erhöhung der Gesamtpersonalaufwendungen von 850
T€. Zusätzlich müssen für mögliche weitere Altersteilzeitanträge (ca. 10
Beschäftigte) Rückstellungen in Höhe von 600 T€ eingeplant werden. Damit werden
2008 die Gesamtpersonalaufwendungen mit 34,695 Mio. € angesetzt. Das sind 821
T€ mehr, als derzeit im Finanzplan ausgewiesen. Ab 2009 sind keine tariflichen
Steigerungen und auch keine Rückstellungen für Altersteilzeit eingeplant.
Die
Aktualisierung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten kann erst im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresrechnung
für 2006 erfolgen. Die Ergebnisse werden im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens
eingebracht.
Die
durch die angestrebte Ausgliederung der
Technischen Betriebe in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sich
ergebenden Veränderungen in Form der Darstellung der monetären
Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und AöR können zum derzeitigen Stand in
ihrer Feinstruktur noch nicht beziffert werden. Auf der Basis des vorliegenden
Gutachtens werden sie sich voraussichtlich im Rahmen des bisher für die
Technischen Betriebe ausgewiesenen Budgets bewegen. Deshalb wird kalkulatorisch
das sich aus dem Finanzplan ergebende Budget für die Technischen Betriebe
(noch) mitgeführt. Je nach Stand des Planverfahrens zum Haushalt einerseits und
der Wirtschaftsplanungen der AöR andererseits müssten die Daten in ihrer Feinstruktur
angepasst werden.
3.
Das
Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan
stellt sich wie folgt dar:
Der Fehlbedarf wird
sich bedingt durch die höheren Erträge aus Steuern gegenüber den bisherigen
Planungsannahmen von 9 Mio. € um insgesamt 3,7 Mio. € oder 41,2 % deutlich auf
nunmehr -5,3 Mio. € verringern.
II.
Investitionsplan
1.
Im
Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale Finanzleistungen ist nur eine Einzahlung aus
Investititonstätigkeit zu verzeichnen. Die Entwicklung der Investitionspauschale
ist bereits oben erläutert worden. Hierauf wird Bezug genommen.
2.
Die Invesitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden
Gesamtübersicht zu entnehmen.
Hier ist zunächst
anzumerken, dass einerseits das Investitionsbudget
für den Fachbereich 6 – Technische Betriebe wegen der anstehenden Ausgliederung
nicht mehr ausgewiesen ist. Außerdem sind bei den Sonderprojekten „Bahnflächen“ und „Kaserne Gellendorf“ die Entwässerungsmaßnahmen nicht mehr
Gegenstand der städtischen Investitionsplanung. Hieraus erklärt sich die zu
verzeichnende deutliche Reduzierung des Gesamtinvestitionsbudgets.
Andere
Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den
anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.
Folgende
Veränderungen sind in den Eckdaten nicht berücksichtigt:
a)
Neubau einer Zweifachsporthalle an
der Euregio-Gesamtschule
Die
geschätzten Investitionskosten für den Neubau einer Zweifachsporthalle an der
Euregio-Gesamtschule in Höhe von insgesamt 3.680.000 € - 2008 = 2.000.000 € und
2009 = 1.680.000 € - und für die Einrichtung der Sporthalle in 2009 in Höhe von
113.050 € sind nicht berücksichtigt worden. Sie sollen erst dann in den
Haushalt eingestellt werden, wenn die entsprechenden Umsetzungsentscheidungen
des Rates der Stadt Rheine vorliegen.
b)
Neubau Feuerwehrgerätehaus Mesum
Investitionskosten
für ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehr Mesum sind nicht in den
Haushalt eingestellt worden. Für das mit der Feuerwehr und dem Fachbereich 3
abgestimmte Raumprogramm werden die voraussichtlichen Investitionenkosten, beim
Verbleib am alten Standort, auf insgesamt 2.246.000 € geschätzt. Zunächst ist
aber noch abzuklären, welche der verschiedenen Planungsvarianten realisiert
werden soll. Die tatsächlichen Investitionskosten sind allerdings auch von der
Wahl des Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses abhängig.
Auch
hier sollten die Investitionskosten erst in den Haushalt eingestellt werden,
wenn die entsprechenden Umsetzungsentscheidungen des Rates der Stadt Rheine vorliegen.
c)
Weitere Platzgestaltung „Neue Mitte
Dorenkamp“
Die
Bereitstellung von weiteren Investitionskosten in Höhe von 300.000 € für die
weitere Platzgestaltung der „Neue Mitte Dorenkamp“ soll erst nach Vorstellung
der Maßnahme im Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt und einem sich
daran anschliessenden Ratsbeschluss erfolgen.
d)
Querspange Rheine „R“
Die
für den notwendigen Neubau einer Verbindungsstraße (Querstange) im Bereich des
geplanten Erschließungsgebietes Rheine „R“ erforderlichen Auszahlungen sollen
erst nach Vorstellung der Maßnahme im Bau- und Betriebsausschuss und nach einem
Grundsatzbeschluß des Haupt- und Finanzausschusses in den Haushaltsplan
eingestellt werden. Für nähere Erläuterungen wird auf die HFA-Vorlage 440/07
verwiesen.
3.
Die Finanzierung der Investitionen
kann die Stadt auch zukünftig nur unter Inanspruchnahme von Krediten
sicherstellen. Der Kreditbedarf
ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
4.
Die Tilgungsleistungen sind noch auf der aktuellen Basis und unter
Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan
fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den
Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.
Bei der
zugrundegelegten aktuellen Investitionsplanung könnte in allen Planungsperioden
nicht nur eine Netto-Neuverschuldung
vermieden, sondern ein leichter Schuldenabbau
ermöglicht werden. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass dies
Ergebnis maßgeblich durch die Verlagerung von Investitionen in die AöR beeinflusst
worden ist. Bei den Investitionen der AöR handelt es sich aber hauptsächlich um
sogenannte rentierliche Investitionen, z.B. im Abwasserbereich.
III.
Fazit
Mit den vorgeschlagenen Eckdaten könnte es
der Stadt gelingen, in ein bis zwei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen. Damit könnte der Verzehr des Eigenkapitals im Wege einer Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage verhindert und damit die
dringend notwendige Liquidität für in der Zukunft anstehende
Zahlungsverpflichtungen (z.B. für unterlassene Instandhaltung oder Pensions-
und Beihilfeverpflichtungen) gewonnen werden. Im übrigen liegen die Eckdaten
auch auf der vom Innenministerium eingeforderten Linie, wonach die Gemeinden
die auf die augenblicklich guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beruhende
positive Entwicklung der steuerlichen Erträge nutzen sollten, „Vorsorge für
schlechtere Zeiten zu treffen, in dem sie konsequent Schulden bzw. Verbindlichkeiten
abbauen“ und entsprechend den Vorgaben des Finanzplanungsrates sie „nicht zur
Grundlage für zusätzliche langfristige Ausgabeverpflichtungen“ machen. Die Chance zur (weiteren) dauerhaften Verbesserung
der städtischen Finanzlage sollte genutzt werden! Das hat allerdings auch
zur Konsequenz, dass manche wünschenswerte Projekte und Maßnahmen zumindest „in
die Zeit gesetzt“ werden müssen.
Anlagen:
Eckdaten HFA – Anlage 1
Eckdaten HFA – Anlage 2
Eckdaten HFA – Anlage 3