Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ beschließt:

  1. Weitere Optimierungsmöglichkeiten bezüglich der Gestaltung der Grünflächen im Umfeld der Hünenborg zu realisieren.
  2. Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen am Ehrenmal Hünenborg umzusetzen.

Begründung:

 

Im Westen des Stadtgebietes von Rheine erhebt sich innerhalb des stark besiedelten Raumes der Höhenzug des Thiebergs. Der markante innerstädtische Freiraum ist aufgrund seiner Größe und Lage im Stadtgebiet, seines Naturpotentiales und seiner Eignung für die Erholung zu sichern und zu entwickeln.

 

Der Freiraum des Thiebergs ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage) ausgewiesen.

 

Die Freiflächen liegen zudem innerhalb der Abgrenzungen des Landschaftsplanes VII Rheine West / Emsdetten West. Der Kreis Steinfurt hat für den Landschaftsplan den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Arbeiten an diesem sind zum momentanen Zeitpunkt zurückgestellt worden.

 

Die CDU - Fraktion hat die Stadtverwaltung beauftragt, die gegenwärtigen Planungen im Bereich des Umfeldes Hünenborg darzustellen, bestehende Probleme aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu benennen.

In den nachfolgenden Ausführungen werden folgende Areale dabei näher betrachtet (siehe Anlage 1):

 

1.   Die Grünflächen im Umfeld des Ehrenmals Hünenborg

2.   Das Ehrenmal Hünenborg

3.   Die Freifläche an der Hünenborgstraße/Ohner Straße

 

1       Die Grünflächen im Umfeld des Ehrenmals Hünenborg

1.1    Der Pflege- und Entwicklungsplan Ehrenmal Hünenborg (siehe Anlage 2)

Der Höhenzug des Thieberges wird im zentralen Bereich durch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche mit dem Ehrenmal Hünenborg geprägt. Diese Areale sind im Eigentum der Stadt Rheine, die westlich und östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Privateigentum.

 

Für das Umfeld des Ehrenmals Hünenborg hat die Stadtverwaltung Rheine ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt, welches in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 3. Mai 2000 vorgestellt und beschlossen worden ist. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte durch die Technischen Betriebe der Stadt Rheine, die wie folgt Stellung beziehen (in kursiver Schrift):

 

 

Maßnahme 1:    Anpflanzung von Einzelbäumen

Die Anpflanzung der Bäume ist erfolgt. Sie sind zum Teil nicht angewachsen und werden in der nächsten Saison nachgepflanzt.

 

Maßnahme 2:    Herunterschneiden der Beberitze (Berberis thunbergii) auf eine Höhe von ca. 0,5 m zur Betonung der Sichtachse auf das Ehrendenkmal

Die Beberitze wurde entfernt. Als Ersatz wurde eine Ligusterhecke gepflanzt.

 

Maßnahme 3:      Pflege des Gehölzstreifens durch Entnahme nicht bodenständiger sowie kranker Gehölze (Durchführungszeitraum 1. November bis 28. Februar)

                             Die Pflege des Gehölzstreifens ist erfolgt.

 

Maßnahme 4:      Verstärkung des Frühjahrsaspektes durch Anpflanzen eines ca. 2 m breiten Streifens mit Frühjahrsblühern (Narzissen)

                             Das Anpflanzen ist erfolgt.

 

Maßnahme 5:      Pflege des Gehölzringes

        Freischneiden der Aufgänge am Ehrendenkmal, Wiederher- stellung der Sichtbeziehungen in die Landschaft durch Rückschnitt der Gehölze im Bereich der Sichtachsen

Die Pflege des Gehölzringes ist erfolgt. Hier muss noch entschieden werden, wie dieser Bereich neu gestaltet werden kann.

 

Maßnahme 6:      Schaffung eines Fußweges zwischen Gronauer Straße und Ehrendenkmal auf dem vorhandenen Wall sowie Anbindung des Gronauer Weges an die Berbomstiege

Die Schaffung des Fußweges war bisher nicht möglich. Durch die allgemeine Umgestaltung ist jedoch ein ungehinderter Zugang auf die Freifläche möglich.

 

Maßnahme 7:      Entfernung des Walles, der eine Barriere beim Schlitten fahren darstellt

                             Die Umsetzung der Maßnahme war bisher nicht möglich.

 

Maßnahme 8:      Errichtung einer Durchfahrtssperre in Form eines Absperrpfostens

Der Einbau eines Sperrpfostens ist nicht möglich, da der Weg von Landwirten genutzt werden muss. Eine Schranke ist vorhanden.

 

Maßnahme 9:      Anlage von Sitzbänken (2 Stück)

Die Sitzbänke wurden bis auf eine wieder entfernt, da sie ständig zerstört oder verschmutzt waren.

Anmerkung: Der Stadtteilbeirat versucht über Sponsoring zusätzliche Ruhbänke zu finanzieren.

 

Maßnahme 10:    Erhalt des Magergrünlandes durch jährliche Mahd im Herbst

Die Fläche ist gemäht worden

Anmerkung: Diese Maßnahme wurde bis zum letzten Jahr durch den Naturschutzbund, Kreisstelle Steinfurt, durchgeführt. Hierfür wurden von der Bezirksregierung Fördermittel bewilligt. Die Förderung für die Umsetzung der Maßnahme ist im letzten Jahr ausgelaufen. Neue Fördermittel sind nicht bewilligt worden. Der Fachbereich 6 hat seit 2007 somit die Pflege der Fläche übernommen.

 

 

Fazit: Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind von dem Fachbereich Technische Betriebe wie oben beschrieben durchgeführt worden. Insgesamt konnten die Sichtbeziehungen durch das Entfernen der Gehölze auf das Ehrendenkmal Hünenborg gestärkt werden. Die dabei neu angelegten Wälle aus Erde und Holz an der westlichen und östlichen Grundstücksgrenze stören dabei das optische Erscheinungsbild erheblich (siehe Anlage 3).

 

Als weitere bzw. noch erforderliche Optimierungsmöglichkeiten sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

1.   Entfernen der seitlich aufgeschobenen Wälle aus Gehölzresten und Boden, Auftrag von Oberboden und Einsaat der Flächen mit Rasen 

2.   Säubern der neu eingesäten Flächen von aufliegenden Steinen und
Holzresten

3.   Pflege-/Formschnitt an dem das Ehrenmal umgebenden Wacholder-Ring

4.   qualifizierte Beurteilung und Pflege des Baumbestandes, Entnahme von geschädigten und schlecht entwickelten oder schwachen Einzelbäumen, Förderung und Betonung von vitalen und gut entwickelten Baumexemplaren

Die Umsetzung der Maßnahmen 2-4 ist im Rahmen der jährlichen Unterhaltungspflege möglich. Die Realisierung der Maßnahme 1 ist aufgrund ihres Arbeitsaufwandes an eine Fachfirma zu vergeben.

 

1.2  Die Jährliche Unterhaltungspflege

Neben der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes gehören folgende Aufgaben zur jährlichen Unterhaltungspflege:

 

·    zweimal wöchentlich Müll- und Glasscherben aufsammeln; Reinigung von Farbe und Vandalismusschäden nach Bedarf

·    einmal wöchentlich Rasen mähen vor dem Denkmal (in der Vegetationsperiode)

·    viermal jährlich neu angelegte Extensivflächen mähen

·    einmal jährlich Mahd des Magergrünlandes

·    zweimal jährlich Aufbereiten der Wegeflächen

·    zweimal jährlich Wildkrautbeseitigung auf Wegen und am Denkmal

·    zweimal jährlich Heckenschnitt

 

 

Für die jährliche Unterhaltungspflege stehen dem Fachbereich 6 Haushaltsmittel von 711,00 € zur Verfügung.

 

Fazit: Im Rahmen der jährlichen Unterhaltung wird eine Grundpflege für die städtischen Grünflächen gewährleistet. Im Jahr 2007 sind über die festgelegte Unterhaltungspflege hinaus, zusätzliche umfangreiche Arbeiten geleistet worden, um das optische Erscheinungsbild zu verbessern.

 

In jüngster Vergangenheit halten sich des Öfteren Personen am Ehrenmal auf, die Trinkgelage veranstalten und die entleerten Alkoholflaschen am Denkmal zertrümmern. Die Polizeistelle Rheine ist bereits Anfang Juni 2007 gebeten worden, vermehrt im Bereich der Hünenborg Präsenz zu zeigen um den Vandalismus einzudämmen. Zur Zeit liegen noch keine Erfahrungswerte vor.

 

 

2     Das Ehrenmal Hünenborg

Das Ehrenmal wird als Baudenkmal in der Denkmalliste der Stadt Rheine geführt. In dem Erläuterungstext hierzu heißt es: “Bemerkenswert ist die auf großartig bedachte Einbindung in die Landschaft und die schutzwürdige Freianlage im Bereich der Thiebergschanze des 30- jährigen Krieges.

 

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Rheine nimmt wie folgt Stellung zu dem baulichen Zustand des Denkmals Hünenborg:

 

Die Architrav-Blöcke waren ursprünglich als frei liegende Quader errichtet. Die nachträglich eingebrachten Fugen sind nicht erforderlich und fallen auch bereits teilweise wieder heraus. Ein Schließen der Fugen ist nicht erforderlich. Es muss lediglich stehendes Wasser vermieden werden (Gefahr der Frostsprengung).

 

Die Oberflächen der Stützen und der Architrav-Blöcke sind bautechnisch in gutem Zustand; entfernt werden sollten die Farbspuren (Graffiti).

 

Die Schrifttafeln sollten gereinigt werden. Da die Tafeln zum Teil aus weichem und zum Teil aus hartem Sandstein erstellt wurden, sind die Witterungsspuren unterschiedlich stark. Ein Nachmeißeln der Inschrift sollte nur bei drohendem vollkommenen Verlust der Lesbarkeit erfolgen.

 

Der Boden besteht aus bruchrauen, z.T. sehr großformatigen Sandsteinplatten (siehe Anlage 4). Diese scheinen im Sandbett verlegt zu sein. Partiell sind diese abgesackt. Diese Stellen sollten aufgenommen und die Platten neu im Sandbett verlegt werden. Die Fugen sollten mit Sand eingefegt werden. Ein Verlegen in Mörtel würde auf Dauer größere Schäden verursachen, da Wasser nicht abfließen kann und Frostschäden verursachen wird. Auch ein Schließen der Fugen mit Mörtel ist nicht sinnvoll, da es zum gleichen Schadensbild kommen würde.

 

Die Fugen der umlaufenden Stufenanlage (siehe Anlage 5) wurden ebenfalls mit Mörtel verschlossen. Dieser löst sich aufgrund von Witterung und Frost. Die Fugen sollten nachgearbeitet werden, aber nicht mit einem Zementputz, der zu hart für den Sandstein ist und zwangsläufig wieder abplatzt, sondern mit einem weicheren Traßkalkmörtel ohne Zementzusatz.

 

Gleiches gilt für die umlaufende niedrige Mauer (siehe Anlage 6), aus der sich einige Sandsteinblöcke lösen. Diese sind ebenfalls partiell zu sichern und mit einem Traßkalkmörtel neu zu setzen.

 

Seitlich des Hauptaufganges ist jeweils eine Aufmauerung mit einem Pflanzbeet angelegt (siehe Anlage 7). Eine Anpflanzung scheint schwierig zu halten zu sein, da die Pflanzflächen sehr schmal sind. Entweder sollte hier mit einem sehr langsam wachsenden Gewächs bepflanzt werden oder die Flächen könnten mit etwas gröberem Kies gefüllt, bzw. flächig abgedeckt werden.

Für die Pflanzbeete wird eine Bepflanzung mit dem immergrünen Geißblattgewächs (Lonicera nitida ´Maigrün´) vorgeschlagen. Der Kleinstrauch ist langsamwüchsig und stadtklimaverträglich.

 

Die Blöcke seitlich der Zuwegung, die die Bronzeschalen getragen haben, weisen eine Vertiefung in der oberen Fläche auf. Es ist zu gewährleisten, dass Wasser abgeleitet wird, die Öffnungen können mit Kies verfüllt werden. Herausgeschobene Quader sind hier wieder zu richten und die Fugen zu schließen (Material wie oben).

 

Kosten:

Für die Realisierung der vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Grünflächen (siehe Punkt 1.1) und der Sanierungsmaßnahmen am Ehrenmal Hünenborg (siehe Punkt 2) fallen Bruttokosten in Höhe von ca. 15.000 € an. Die Haushaltsmittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung und sollen im Rahmen von Budgetumschichtungen in 2008 bereitgestellt werden.

 

 

3     Die Freifläche an der Ohner Straße / Hünenborgstraße

Der Landschaftswächter für den Bezirk I hat den Zustand einer unbebauten Fläche an der Ohner Straße / Hünenborgstraße bemängelt (siehe Anlage 8). Die Fläche ist im Privateigentum. Der Fachbereich Recht und Ordnung hat die Eingabe bearbeitet. Der Vermerk ist als Anlage 9 beigefügt.

 

Der Eigentümer der Fläche ist zusätzlich von der Stadt Rheine angeschrieben worden. Er wurde über die Eingabe des Landschaftswächters informiert. Zudem wurde er aufgefordert mitzuteilen, welche künftigen Pläne er mit dem Grundstück verfolgt.

 

Die Fläche wird im Verzeichnis der Stadt Rheine nicht als Altlastenverdachtsfläche geführt. Bei einem begründeten Verdacht ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Steinfurt einzuschalten.

 

Der Landschaftswächter ist über den Sachstand informiert worden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Umfeld Hünenborg - Abgrenzung der Areale

Anlage 2: Pflege und Entwicklungsmaßnahmen

Anlage 3: Wall an der östlichen Grundstücksgrenze

Anlage 4: Boden mit Sandsteinplatten

Anlage 5: Umlaufende Sandsteinplatten

Anlage 6: Umlaufende Mauer

Anlage 7: Aufmauerung Pflanzbeete

Anlage 8: Eingabe Landschaftschaftswächter v. 29.07.07

Anlage 9: Vermerk FB Recht und Ordnung v. 24.09.07