Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ beschließt:
- Weitere Optimierungsmöglichkeiten bezüglich der Gestaltung der Grünflächen im Umfeld der Hünenborg zu realisieren.
- Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen am Ehrenmal Hünenborg umzusetzen.
Begründung:
Im Westen des Stadtgebietes von Rheine erhebt sich innerhalb des stark besiedelten Raumes der Höhenzug des Thiebergs. Der markante innerstädtische Freiraum ist aufgrund seiner Größe und Lage im Stadtgebiet, seines Naturpotentiales und seiner Eignung für die Erholung zu sichern und zu entwickeln.
Der Freiraum des Thiebergs ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage) ausgewiesen.
Die Freiflächen liegen zudem innerhalb der Abgrenzungen des Landschaftsplanes VII Rheine West / Emsdetten West. Der Kreis Steinfurt hat für den Landschaftsplan den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Arbeiten an diesem sind zum momentanen Zeitpunkt zurückgestellt worden.
Die CDU - Fraktion hat die Stadtverwaltung beauftragt, die gegenwärtigen Planungen im Bereich des Umfeldes Hünenborg darzustellen, bestehende Probleme aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu benennen.
In den nachfolgenden Ausführungen werden folgende Areale dabei näher betrachtet (siehe Anlage 1):
1. Die Grünflächen im Umfeld des Ehrenmals Hünenborg
2. Das Ehrenmal Hünenborg
3.
Die
Freifläche an der Hünenborgstraße/Ohner Straße
1 Die Grünflächen im Umfeld
des Ehrenmals Hünenborg
1.1 Der Pflege- und Entwicklungsplan Ehrenmal Hünenborg (siehe Anlage
2)
Der Höhenzug des Thieberges wird im zentralen Bereich durch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche mit dem Ehrenmal Hünenborg geprägt. Diese Areale sind im Eigentum der Stadt Rheine, die westlich und östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Privateigentum.
Für das Umfeld des Ehrenmals Hünenborg hat die Stadtverwaltung Rheine ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt, welches in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 3. Mai 2000 vorgestellt und beschlossen worden ist. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte durch die Technischen Betriebe der Stadt Rheine, die wie folgt Stellung beziehen (in kursiver Schrift):
Maßnahme 1: Anpflanzung von Einzelbäumen
Die Anpflanzung der Bäume
ist erfolgt. Sie sind zum Teil nicht angewachsen und werden in der nächsten
Saison nachgepflanzt.
Maßnahme 2: Herunterschneiden der Beberitze (Berberis thunbergii) auf eine Höhe von ca. 0,5 m zur Betonung der Sichtachse auf das Ehrendenkmal
Die Beberitze wurde entfernt. Als
Ersatz wurde eine Ligusterhecke gepflanzt.
Maßnahme 3: Pflege des Gehölzstreifens durch Entnahme nicht bodenständiger sowie kranker Gehölze (Durchführungszeitraum 1. November bis 28. Februar)
Die Pflege des Gehölzstreifens ist erfolgt.
Maßnahme 4: Verstärkung des Frühjahrsaspektes durch
Anpflanzen eines ca. 2 m breiten Streifens mit Frühjahrsblühern (Narzissen)
Das Anpflanzen ist erfolgt.
Maßnahme 5: Pflege des Gehölzringes
Freischneiden der Aufgänge am Ehrendenkmal, Wiederher- stellung der Sichtbeziehungen in die Landschaft durch Rückschnitt der Gehölze im Bereich der Sichtachsen
Die Pflege des Gehölzringes ist
erfolgt. Hier muss noch entschieden werden, wie dieser Bereich neu gestaltet
werden kann.
Maßnahme 6: Schaffung eines Fußweges zwischen Gronauer
Straße und Ehrendenkmal auf dem vorhandenen Wall sowie Anbindung des Gronauer Weges
an die Berbomstiege
Die Schaffung des Fußweges war
bisher nicht möglich. Durch die allgemeine Umgestaltung ist jedoch ein
ungehinderter Zugang auf die Freifläche möglich.
Maßnahme 7: Entfernung des Walles, der eine Barriere beim Schlitten fahren darstellt
Die Umsetzung der Maßnahme war bisher nicht möglich.
Maßnahme 8: Errichtung einer Durchfahrtssperre in Form eines Absperrpfostens
Der Einbau eines Sperrpfostens ist nicht möglich, da der Weg von Landwirten genutzt werden muss. Eine Schranke ist vorhanden.
Maßnahme 9: Anlage
von Sitzbänken (2 Stück)
Die Sitzbänke wurden bis auf eine
wieder entfernt, da sie ständig zerstört oder verschmutzt waren.
Anmerkung: Der Stadtteilbeirat versucht über Sponsoring zusätzliche Ruhbänke zu finanzieren.
Maßnahme 10: Erhalt des Magergrünlandes durch jährliche Mahd im Herbst
Die Fläche ist gemäht worden
Anmerkung: Diese Maßnahme wurde bis zum letzten Jahr durch den
Naturschutzbund, Kreisstelle Steinfurt, durchgeführt. Hierfür wurden von der
Bezirksregierung Fördermittel bewilligt. Die Förderung für die Umsetzung der
Maßnahme ist im letzten Jahr ausgelaufen. Neue Fördermittel sind nicht bewilligt
worden. Der Fachbereich 6 hat seit 2007 somit die Pflege der Fläche übernommen.
Fazit: Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
sind von dem Fachbereich Technische Betriebe wie oben beschrieben durchgeführt
worden. Insgesamt konnten die Sichtbeziehungen durch das Entfernen der Gehölze
auf das Ehrendenkmal Hünenborg gestärkt werden. Die dabei neu angelegten Wälle
aus Erde und Holz an der westlichen und östlichen Grundstücksgrenze stören
dabei das optische Erscheinungsbild erheblich (siehe Anlage 3).
Als weitere bzw. noch erforderliche Optimierungsmöglichkeiten
sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
1.
Entfernen der seitlich aufgeschobenen Wälle aus
Gehölzresten und Boden, Auftrag von Oberboden und Einsaat der
Flächen mit Rasen
2.
Säubern der neu eingesäten Flächen von aufliegenden
Steinen und
Holzresten
3.
Pflege-/Formschnitt an dem das Ehrenmal umgebenden
Wacholder-Ring
4. qualifizierte Beurteilung und Pflege des Baumbestandes, Entnahme von geschädigten und schlecht entwickelten oder schwachen Einzelbäumen, Förderung und Betonung von vitalen und gut entwickelten Baumexemplaren
Die Umsetzung der Maßnahmen 2-4 ist im Rahmen der jährlichen Unterhaltungspflege möglich. Die Realisierung der Maßnahme 1 ist aufgrund ihres Arbeitsaufwandes an eine Fachfirma zu vergeben.
1.2 Die
Jährliche Unterhaltungspflege
Neben der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes gehören folgende Aufgaben zur jährlichen Unterhaltungspflege:
· zweimal wöchentlich Müll- und Glasscherben aufsammeln; Reinigung von Farbe und Vandalismusschäden nach Bedarf
· einmal wöchentlich Rasen mähen vor dem Denkmal (in der Vegetationsperiode)
· viermal jährlich neu angelegte Extensivflächen mähen
· einmal jährlich Mahd des Magergrünlandes
· zweimal jährlich Aufbereiten der Wegeflächen
· zweimal jährlich Wildkrautbeseitigung auf Wegen und am Denkmal
· zweimal jährlich Heckenschnitt
Für die jährliche Unterhaltungspflege stehen dem Fachbereich 6 Haushaltsmittel von 711,00 € zur Verfügung.
Fazit: Im Rahmen der jährlichen Unterhaltung wird eine Grundpflege für die städtischen Grünflächen gewährleistet. Im Jahr 2007 sind über die festgelegte Unterhaltungspflege hinaus, zusätzliche umfangreiche Arbeiten geleistet worden, um das optische Erscheinungsbild zu verbessern.
In jüngster Vergangenheit halten sich des Öfteren Personen am Ehrenmal auf, die Trinkgelage veranstalten und die entleerten Alkoholflaschen am Denkmal zertrümmern. Die Polizeistelle Rheine ist bereits Anfang Juni 2007 gebeten worden, vermehrt im Bereich der Hünenborg Präsenz zu zeigen um den Vandalismus einzudämmen. Zur Zeit liegen noch keine Erfahrungswerte vor.
2 Das
Ehrenmal Hünenborg
Das Ehrenmal wird als Baudenkmal
in der Denkmalliste der Stadt Rheine geführt. In dem Erläuterungstext hierzu
heißt es: “Bemerkenswert ist die auf
großartig bedachte Einbindung in die Landschaft und die schutzwürdige Freianlage
im Bereich der Thiebergschanze des 30- jährigen Krieges.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Rheine nimmt wie folgt Stellung zu
dem baulichen Zustand des Denkmals Hünenborg:
Die Architrav-Blöcke waren ursprünglich als frei liegende Quader
errichtet. Die nachträglich eingebrachten Fugen sind nicht erforderlich und
fallen auch bereits teilweise wieder heraus. Ein Schließen der Fugen ist nicht
erforderlich. Es muss lediglich stehendes Wasser vermieden werden (Gefahr der
Frostsprengung).
Die Oberflächen der Stützen und der
Architrav-Blöcke sind bautechnisch in gutem Zustand; entfernt werden sollten
die Farbspuren (Graffiti).
Die Schrifttafeln sollten gereinigt werden.
Da die Tafeln zum Teil aus weichem und zum Teil aus hartem Sandstein erstellt
wurden, sind die Witterungsspuren unterschiedlich stark. Ein Nachmeißeln der
Inschrift sollte nur bei drohendem vollkommenen Verlust der Lesbarkeit
erfolgen.
Der Boden besteht aus bruchrauen, z.T. sehr
großformatigen Sandsteinplatten (siehe
Anlage 4). Diese scheinen im Sandbett verlegt zu sein. Partiell sind diese
abgesackt. Diese Stellen sollten aufgenommen und die Platten neu im Sandbett verlegt
werden. Die Fugen sollten mit Sand eingefegt werden. Ein Verlegen in Mörtel würde
auf Dauer größere Schäden verursachen, da Wasser nicht abfließen kann und
Frostschäden verursachen wird. Auch ein Schließen der Fugen mit Mörtel ist
nicht sinnvoll, da es zum gleichen Schadensbild kommen würde.
Die Fugen der umlaufenden Stufenanlage (siehe Anlage 5) wurden ebenfalls mit
Mörtel verschlossen. Dieser löst sich aufgrund von Witterung und Frost. Die
Fugen sollten nachgearbeitet werden, aber nicht mit einem Zementputz, der zu
hart für den Sandstein ist und zwangsläufig wieder abplatzt, sondern mit einem
weicheren Traßkalkmörtel ohne Zementzusatz.
Gleiches gilt für die umlaufende niedrige
Mauer (siehe Anlage 6), aus der sich
einige Sandsteinblöcke lösen. Diese sind ebenfalls partiell zu sichern und mit
einem Traßkalkmörtel neu zu setzen.
Seitlich des Hauptaufganges ist jeweils eine
Aufmauerung mit einem Pflanzbeet angelegt (siehe
Anlage 7). Eine Anpflanzung scheint schwierig zu halten zu sein, da die
Pflanzflächen sehr schmal sind. Entweder sollte hier mit einem sehr langsam
wachsenden Gewächs bepflanzt werden oder die Flächen könnten mit etwas gröberem
Kies gefüllt, bzw. flächig abgedeckt werden.
Für die Pflanzbeete wird eine Bepflanzung mit
dem immergrünen Geißblattgewächs (Lonicera
nitida ´Maigrün´) vorgeschlagen. Der Kleinstrauch ist langsamwüchsig und
stadtklimaverträglich.
Die Blöcke seitlich der Zuwegung, die die
Bronzeschalen getragen haben, weisen eine Vertiefung in der oberen Fläche auf.
Es ist zu gewährleisten, dass Wasser abgeleitet wird, die Öffnungen können mit
Kies verfüllt werden. Herausgeschobene Quader sind hier wieder zu richten und
die Fugen zu schließen (Material wie oben).
Kosten:
Für die Realisierung der vorgeschlagenen
Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Grünflächen (siehe Punkt 1.1) und der
Sanierungsmaßnahmen am Ehrenmal Hünenborg (siehe Punkt 2) fallen Bruttokosten
in Höhe von ca. 15.000 € an. Die Haushaltsmittel stehen zurzeit nicht zur
Verfügung und sollen im Rahmen von Budgetumschichtungen in 2008 bereitgestellt
werden.
3 Die
Freifläche an der Ohner Straße / Hünenborgstraße
Der Landschaftswächter für den Bezirk I hat den Zustand einer unbebauten Fläche an der Ohner Straße / Hünenborgstraße bemängelt (siehe Anlage 8). Die Fläche ist im Privateigentum. Der Fachbereich Recht und Ordnung hat die Eingabe bearbeitet. Der Vermerk ist als Anlage 9 beigefügt.
Der Eigentümer der Fläche ist zusätzlich von der Stadt Rheine angeschrieben worden. Er wurde über die Eingabe des Landschaftswächters informiert. Zudem wurde er aufgefordert mitzuteilen, welche künftigen Pläne er mit dem Grundstück verfolgt.
Die Fläche wird im Verzeichnis der Stadt Rheine nicht als Altlastenverdachtsfläche geführt. Bei einem begründeten Verdacht ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Steinfurt einzuschalten.
Der Landschaftswächter ist über den Sachstand informiert worden.
Anlagen:
Anlage 1: Umfeld Hünenborg - Abgrenzung der Areale
Anlage 2: Pflege und Entwicklungsmaßnahmen
Anlage 3: Wall an der östlichen Grundstücksgrenze
Anlage 4: Boden mit Sandsteinplatten
Anlage 5: Umlaufende Sandsteinplatten
Anlage 6: Umlaufende Mauer
Anlage 7: Aufmauerung Pflanzbeete
Anlage 8: Eingabe Landschaftschaftswächter v. 29.07.07
Anlage 9: Vermerk FB Recht und Ordnung v. 24.09.07