Betreff
Planungs- und Bauvereinbarung, Querspange Rheine "R"
Vorlage
435/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planungs- und Bauvereinbarung über den Neubau einer Verbindungsstraße (Querspange) im Bereich des geplanten Erschließungsgebietes Rheine „R“ abzuschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss (Sitzung am 16.10.2007).


Begründung:

 

Hintergrund und Anliegen:

 

Die Stadt Rheine hat beim Kreis Steinfurt die Übernahme der Planungs- und Baulastträgerschaft für die Kreisstraße K 66n beantragt. Der Verkehrsausschuss und der Kreisausschuss des Kreises Steinfurt haben diesem Antrag zugestimmt.

 

Die K 66n stellt eine Straßenverbindung (sog. Querspange) zwischen der Hauptstraße (K 77) und dem Münsterlanddamm (B 481) im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Rheine „R“ dar. Diese ist erforderlich, um die Erschließung des Gebietes Rheine „R“ aus südlicher Richtung gemäß dem Strukturkonzept sicherzustellen, welches den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Bau- und Betrieb am 21.09.2006 zur Kenntnisnahme sowie dem Rat am 07.11.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Über die K 66n soll der überörtliche Quell- und Zielverkehr des Plangebietes auf kurzem Wege nach Westen der B 70 und nach Osten der B 481 zugeführt werden.

 

 

Geplante Lage:

 

Die geplante Kreisstraße verläuft nördlich der vorhandenen Bebauung auf Rheine „R“ in Ost-West-Richtung auf einer Länge von ca. 450 m zwischen der K 77 und der B 481. Die Anschlusspunkte an diese klassifizierten Straßen werden jeweils in Form von Einmündungen hergestellt. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie von Rheine nach Münster soll in Form einer Unterführung gekreuzt werden.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die Straßenplanung der Baumaßnahme wird von der Stadt Rheine beauftragt; die Vergabe des Planungsauftrages wurde durch den Bau- und Betriebsausschuss am 01.08.2007 bereits beschlossen. Dieser Beschluss war vorab erforderlich, da die Planung der Erschließungsstraße im Gebiet Rheine „R“ von der Höhenlage der K 66n abhängig ist. Die weitergehenden Planungen der Unterführung der Bahnanlage (Ingenieur- und Trogbauwerk) werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben (geschätzte Kosten ca. 300.000 €). Die Stadt Rheine wird das weitere Verfahren eigenständig betreiben; der Kreis wird das Planungsverfahren jedoch inhaltlich begleiten.

 

 

Grunderwerb:

 

Die Stadt Rheine hat die Flächen der DB Holding AG (BEG) in Rheine „R“ bereits erworben. Des Weiteren steht sie in Verhandlung mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zum Erwerb des Nordteils der BEV-Fläche, welcher für den Bau der K 66n erforderlich ist. Der Grunderwerb der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt durch den Kreis Steinfurt; die diesbezüglichen Verhandlungen werden in Zusammenarbeit mit der Stadt Rheine durchgeführt.

 

 

Kostenteilung:

 

Die Baukosten betragen nach Schätzungen der Stadt ca. 5.370.000 €. Zusätzlich entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 350.000 €. Daneben entfallen noch ca. 35.000 € auf den Grunderwerb. Es ist beabsichtigt, eine Zuschussbeantragung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG durchzuführen, wonach sich eine Förderung von 70 % ergibt.

 

Für die restlichen 30 % der Kosten gilt, dass sich die Städte und Gemeinden nach dem KA-Beschluss vom 03. Dezember 1991 zu 50 % an den Planungskosten und an den nach Abzug von Zuweisungen verbleibenden Bau- und Finanzierungskosten zu beteiligen haben. Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Rheine beträgt somit 875.500 €. Der Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses über die Planungs- und Bauvereinbarung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Maßnahme in die Haushaltsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 ff.

 

Seitens der Kreisverwaltung kann die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel nur vorbehaltlich der haushaltstechnischen Möglichkeiten der Jahre 2008 ff erfolgen. Näheres wird in der abzuschließenden Vereinbarung geregelt.


Anlagen:

 

  1. Entwurf Haushaltsplanung zur Querspange
  2. Nutzungskonzept Rheine „R“