Betreff
Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teile E und F", der Stadt Rheine Aufstellungsbeschluss
Vorlage
449/07
Aktenzeichen
PG 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ im September d. J. informiert wurde, soll nunmehr mit der Bauleitplanung für den 2. Bauabschnitt Wohnpark Dutum begonnen werden.

 

Das Bauleitplanverfahren ist für das Jahr 2008 vorgesehen; die Kanalisierung dieses Bereiches ist für das Jahr 2009 projektiert.

 

Wie berichtet, fand die Eigentümerbeteiligung im Januar 2007 statt; als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich nunmehr mehrere Eigentümer an die Stadt Rheine wenden zwecks Übernahme ihrer Grundstücke zum Residualwert.

 

Bedingt durch diese „neue“ Problematik ist die Haushaltsmittelbereitstellung abzuklären sowie noch anstehende Untersuchungen bezüglich der Topografie in diesem Bereich durchzuführen, soll nunmehr lediglich der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile E und F“, empfohlen werden.

 

Ebenfalls werden parallel die Verhandlungen bezüglich der städtebaulichen Verträge mit den Grundstückseigentümern entsprechend dem Wohnbaulandkonzept weitergeführt.

 

Es ist beabsichtigt, eine Bürgerversammlung mit anschließender Anhörungsgelegenheit im Mai 2008 durchzuführen; der entsprechende Beschluss sowie die dann fertigen Bebauungsplanentwürfe werden im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ zu gegebener Zeit vorgestellt werden.

 

Der Übersichtsplan (Anlage 1) sowie die vorläufigen Bebauungsplanentwürfe Teile E und F (Anlagen 2 und 3) sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile E und F“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die südliche Grenze der Neuenkirchener Straße von der Westgrenze Flurstück 666, Flur 120, bis zur Westgrenze der Zeppelinstraße,

im Osten:        durch die Westgrenze der Zeppelinstraße von der Südseite der Neuenkirchener Straße bis zur Nordseite der Dutumer Straße (gleichzeitig Westgrenze des Flurstückes 684, Flur 120),

im Süden:       durch die Nordseite der Dutumer Straße von der Westgrenze Zeppelinstraße bis zur Ostgrenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil C“,

im Westen:     durch die Ostgrenze der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile C und D (tlw.)“, von der Nordseite der Dutumer Straße bis zur Nordseite der Sutrumer Straße und durch die Westseite der Flurstücke 667 und 666, Flur 120, von der Nordseite der Sutrumer Straße bis zur Südseite der Neuenkirchener Straße.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 120, Gemarkung Rheine Stadt, bzw. in der Flur 11, Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Bebauungsplanentwurf ‑ Teil E

Anlage 3:     Bebauungsplanentwurf ‑ Teil F