Betreff
Offenlage Königseschstraße mit Stichweg von Hünenborgstraße bis zur Bahn
Vorlage
450/07
Aktenzeichen
FB 5.3 -meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 

 


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Königseschstraße und ihr Stichweg (Flurstück 538) befinden sich nicht in einem Bebauungsplangebiet.

 

Die Königseschstraße ist als Wohnstraße anzusehen und ist zum Teil als T-30-Zone ausgewiesen. Die Straßenparzelle hat im betrachteten Bereich wechselnde Breiten. Begonnen von der Hünenborgstraße steht auf einer Länge von etwa 65 m eine Breite von ca. 12,25 m zur Verfügung. Daran anschließend reduziert sich die Breite für etwa 100 m auf 10 m. Hiernach stehen bis zur Bahn Parzellenbreiten bis zu 25 m zur Verfügung.

 

Der Stichweg ist ein reiner Wohnweg und hat eine Breite von etwa 4,50 m. Im hinteren Bereich verbreitert sich die Parzelle auf 10 m.

 

Die anliegenden Parzellen sind bebaut. Die Königseschstraße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Königseschstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Wohnstraße einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

Der Stichweg ist als Wohnweg zu bewerten und wird deshalb als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Königseschstraße (T-30-Zone):

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 1,75 bis 2,25 m Breite vorgesehen.

Parkflächen von 2,25 m Breite werden lediglich im 12,25 m breiten Bereich (Hünenborgstraße bis Haus Nr. 19) zwischen Fahrbahn und hier 2,75 m breitem Gehweg ausgewiesen.

 

Im weiteren Verlauf sind Fahrbahneinengungen durch die Anordnung von Grünbeeten auf 3,50 m Breite vorgesehen, wobei Fahrbahnversätze entstehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Grünbeete bieten Lebensraum für vorhandene Platanen und für neue Straßenbäume, die ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

 

Unmittelbar vor der Bahnüberführung erfolgt eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,0 m, da der zur Verfügung stehende Querschnitt keine größere Breite zulässt. Auch die Gehwege sind im Bereich von Beckeringstraße bis zur Unterführung in einer Breite von lediglich 1,75 m vorgesehen, da diese im Unterführungsbereich nicht fortgeführt werden können.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt, die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

Die im überbreiten Bereich von Kreuzungsbereich mit Stoverner und Beckeringstraße bis zur Unterführung entstehenden Grünflächen werden zu Rasenflächen.

 

 

Stichweg (Verkehrsberuhigter Berich):

 

Es ist ein Ausbau im Mischprinzip vorgesehen. Die Befestigung erfolgt abschnittsweise mit grauem oder rotem Betonsteinpflaster.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Königseschstraße:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

Stichweg:

 

Hier ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Königseschstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2008.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2008 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen