Betreff
Ausbau der Paschenaustraße (Elsenweg bis OD-Grenze) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: "Lambertiring/Paschenaustaße" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
003/08
Aktenzeichen
I- FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


 

Begründung:           

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Paschenaustraße (vom Elsenweg bis zur OD-Grenze) befindet sich in den Grenzen des  Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/ Paschenaustraße“. Der Bebauungsplan ist seit dem 5. Februar 1998 rechtskräftig. Der angrenzende Entwässerungsgraben liegt außerhalb der Bebauungsplangrenze. Die Straßenparzelle ist im B-Plan mit einer Breite von 8,00 m festgesetzt. Innerhalb der Straßenparzelle können jedoch nur etwa 7,50 m bis 7,75 m bebaut werden, damit die Standsicherheit des oberen Böschungsrandes am Graben nicht gefährdet wird. Die unter Baumerhaltungsschutz stehenden Bäume (1 Birke und 1 Erle) vor Haus Nr. 37 (Paschenaustr.) müssen leider gefällt werden (siehe 5.3).

Im nord-südlich-verlaufenden Straßenabschnitt (zwischen den beiden Kurvenbereichen) beträgt die festgesetzte Verkehrsflächenbreite 10,00 m und im Anschluss daran 12,50 m.

Um im nördlichen Bereich (Höhe Elsenweg) den Straßenausbau ausführen zu können, ist auf südwestlicher Straßenseite noch Grunderwerb zu tätigen.

Auf vielfachem Wunsch soll die Paschenaustraße nun mit seitlichen Gehwegen ausgebaut werden.

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

Der  auszubauende Bereich der Paschenaustraße / K 68, seit 1994 in der Baulast der Stadt Rheine, befindet sich im Ortsteil Altenrheine am Rande eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Der vorgesehene Ausbaubereich der Kreisstraße K 68 liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt. Da auf klassifizierten Straßen keine Tempo-30-Zonen errichtet werden dürfen (gem. StVO §45), wird für die Fahrbahn eine Entwurfsgeschwindigkeit von 50km/h zugrunde gelegt.

 

Die Paschenaustraße, die den Hopstener Damm mit der Bergstraße verbindet, ist im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine als Hauptsammelstraße eingestuft. Im Lkw-Vorzugsnetz ist sie als weitere für den Schwerlastverkehr wichtige Sammelstraße dargestellt. Die Paschenaustraße hat eine maßgebende Verbindungsfunktion und dient ebenfalls der innerörtlichen Erschließung (Barbarastraße, Elsenweg, nahegelegene Sportplätze ua). Die Straße liegt zwischen den Gewerbegebieten GVZ und Kanalhafen mit Anschluss zur Autobahn A 30.

         

Eine im September 2007 durchgeführte Verkehrszählung an dem auszubauenden Teilstück (Höhe Haus Nr. 38) ergab eine Kfz-Belastung von 1.032 Kfz/Tag. Die Belastung pro Spitzenstunde lag bei 110 Kfz/hsp. Die Fahrradfahrer und Fußgänger wurden nicht erfasst. Aufgrund des angrenzenden Baugebietes ist die Anzahl der Fußgänger und Radfahrer nicht unerheblich.

Die Zahl der Omnibusse betrug 10 Fz/Tag und die Anzahl der Lastkraftwagen lag bei 42 Fz/Tag. Die Paschenaustraße befindet sich nicht im Busliniennetz der VSR und der RVM. Im näheren Umfeld befinden sich ein Reitplatz und ein Sportplatzanlage.

 

 

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Paschenaustraße ist eine seit langem bestehende Kreisstraße, die sowohl den Durchgangsverkehr als auch den Erschließungsverkehr aufnimmt. Etwa um 1979 ließ der Kreis Steinfurt die ehemals 4,00 m breite asphaltierte Fahrbahn erneuern und auf ca. 5,00 m verbreitern. Im Jahre 1998 wurde zur Erschließung des Baugebietes „Barbarastraße“ ein neuer Kanal erstellt. Während dieser Baumaßnahme wurde die Fahrbahndecke zwischen dem nördlichen Kurvenbereich und OD-Grenze erneuert.

          Aufgrund der insgesamt geringen Fahrbahnbreite (ca. 4,30m bis 5,00m) ist die Paschenaustraße für den Schwerlastverkehr aus Richtung Hopstener Damm in Richtung Bergstraße für Lkw-Verkehr gesperrt (Anlieger frei). In gegensätzlicher Richtung besteht ein Lkw-Verbot ab 1,5t (Landwirtschaftlicher Verkehr frei).

                  

          Entlang der Wohnbebauung in Höhe des Grabens befindet sich ein 1,50 m breiter gepflasterter Gehweg, der sich ohne Bordstein und Rinne ebenerdig an die Fahrbahn (5,00 m) anfügt. Die Beläge variieren zwischen grauem und anthrazitfarbenem Pflaster, sowie Platten. Lediglich in den Kurvenbereichen der Paschenaustraße liegt eine Rinnenführung vor.

 

          Im Bereich südlich der ersten Kurve sind die Seitenstreifen unbefestigt oder z.T. geschottert. Die Fahrbahnbreite verschmälert sich von 5,00 m auf 4,30 m.

 

          Die Seitenräume und die Rinnenführung der Straße weisen insgesamt eine uneinheitliche Bausubstanz auf. Die Breite der asphaltierten Fahrbahn (4,30 m bis 5,00 m) reicht nicht aus, um die auftretenden Begegnungsfälle des Verkehres aufzunehmen.

          Der Fußgängerverkehr wird nicht im erforderlichen Maße vor dem Kfz-Verkehr geschützt, da der Gehweg nicht durch Bordsteine höhenmäßig abgesetzt ist und da nur in Teilbereichen ein einseitiger, schmaler Gehwegbereich (1,50 m) existiert.

          In den Kurvenbereichen und im südlichen Straßenabschnitt bestehen keine Gehwege. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger und Radfahrer. Entwässerungseinrichtungen sind ebenfalls nur in Teilabschnitten vorhanden.

          Ein Gutachten über den derzeitigen Zustand des Fahrbahnoberbaues hat ergeben, dass der Oberbau für eine Fahrbahn der Bauklasse III (und IV) nicht mächtig genug ist. Die Stärke des vorh. Aufbaues variiert zwischen 10 und 40 cm. Die Tragfähigkeit und die Frostbeständigkeit sind damit nicht gegeben.

        

        

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

4.1       Elsenweg bis Stichweg Paschenaustraße:

 

Da die Paschenaustraße als Hauptsammelstraße einzustufen ist und sie eine Verkehrsbelastung von ca. 1.000 bis 1.500 Kfz/Tag, sowie einen geringen Teil an Schwerlastverkehr abwickeln muss, ist eine Mindestbreite von 6,35 m (nach RASt 06) erforderlich. Aufgrund der in diesem Straßenabschnitt beengten Verhältnisse kann hier in einer Mindestbreite von 5,75 m bis 6,00 m ausgebaut werden. In Kurvenbereichen ist z. T. eine Fahrbahnbreite von 9,50 m notwendig (lt. Fahrgeometrie / Schleppkurven). Dadurch lässt sich der Begegnungsfall Lkw/Pkw und ggf. Lkw /Lkw realisieren. Die zusätzliche Verbreiterung wird in Pflasterbauweise erstellt. Der Materialwechsel trägt durch die optische Wirkung  zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

Da von der Verkehrsflächenbreite im Bebauungsplan ca. 7,50 m bis 7,75 m bebaubar sind,  verbleibt eine Breite von 1,75 m Metern für einen einseitigen Gehweg. Ein ca. 0,25 m bis 0,50 m breiter Streifen entlang des Grabens ist aus Gründen der Standsicherheit der Böschung anzugliedern.

 

Die Einplanung eines zweiseitigen Geh-/bzw. Radweges ist nicht möglich, da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Wasserlauf „Paschenau“  befindet. Dieser Graben zweiter Ordnung kann in seiner starken Breite nicht verrohrt werden, weil die damit verbundenen Baukosten unverhältnismäßig sind. Außerdem ist dieser Graben derart prägend, dass eine Genehmigung zur Verrohrung nicht zu erwarten und ökologisch nicht vertretbar ist.

Die Einplanung separater Parkstreifen ist aufgrund der beengten Verhältnisse ebenfalls nicht durchführbar, sowie die Errichtung eines einseitigen kombinierten Geh- und Radweges (erforderl. Breite 2,50 m bis 3,00 m lt. ERA 95).

 

          Zur Geschwindigkeitsreduzierung im Eingangsbereich der Wohnbebauung am Elsenweg und zur Sicherung des Wurzelwuchses der unter Erhaltungsschutz stehenden Erlen ist ein Grünbeet vorgesehen. Hier wird die Fahrbahn auf 5,00 m Breite eingeengt.

 

 

 

 

 

 

 

4.2       Stichweg Paschenaustraße bis Einmündung Barbarastraße:

 

In Höhe des Stichweges Paschenaustraße wird die Fahrbahn in kurzem Stück auf 7,00 m aufgeweitet als Übergang zum ca. 7,00 bis 9,50 m breiten Kurvenbereich.

Gegenüber dem Haus Nr. 36 ist eine weitere Grünbeeteinengung mit Über-schreitmöglichkeit für Fußgänger vorgesehen. Hier wird die Fahrbahn punktuell auf 5,00 m verengt um eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhindern.

Der westliche Gehweg (evtl. mit Radfahrer frei) wird mit 2,00 m Breite fortgeführt. Auf östlicher Straßenseite wird der Gehweg mit ca. 1,65 m Breite eingeplant. Eine Freigabe für den Radverkehr (Hopstener Damm Richtung Bergstr.) ist hier aufgrund der beengten Verhältnisse nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird südlich der Einengung in einer Breite von 6,35 m eingeplant.

 

 

4.3       Einmündung Barbarastraße bis Bauende /OD-Grenze:

 

In diesem Abschnitt wurde auf der 12,50 m breiten Straßenparzelle im Zuge des Ausbaues der Barbarastraße bereits ein 2,00 m breiter Grünstreifen und ein 2,50 m breiter kombinierter Geh- und Radweg erstellt. Hier verbleiben noch 6,35 m für die Fahrbahn und ca. 1.65 m für den Gehweg.

Am Bauende ist wiederum eine Einengung auf 5,00 m Fahrbahnbreite mittels Grünbeet und Überschreitmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Dadurch soll der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr, der die Ortsdurchfahrt passiert, abgebremst werden. Dem Fußgänger/Radfahrer soll ermöglicht werden, die Straße mit erhöhter Sicherheit überqueren zu können.

 

5.      Ausbaumerkmale:

         

5.1       Fahrbahn:

 

Die Paschenaustraße wird im Separationsprinzip hergestellt. Die Asphaltfahrbahn mit ihren wechselnden Breiten (5,00m bis 9,50m) soll mit beidseitig 30cm breiten Rinnen und Rundbordsteinen r=9cm eingefasst werden. Im Bereich entlang dem Entwässerungsgraben (Elsenweg bis erster Kurvenbereich) existiert kein Regenwasserkanal, daher ist das Oberflächenwasser in den Graben einzuleiten. Dort wird die Fahrbahn ohne Bordeinfassung und Rinnenführung auf östlicher Seite gebaut. An der westlichen Straßenseite wird ein Rundbord mit einer 16cm bzw. 30cm breiten Rinne eingesetzt.

          Der Rundbordstein wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

Zur Fahrbahnaufweitung an den Kurvenbereichen wird Pflaster verwendet.

Für den Oberbau der Straße ist die Bauklasse III nach RStO 01 anzusetzen.

 

 

         5.2    Gehwege:

 

          Die Gehwege werden in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8cm erstellt. Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Rechteckpflaster d=8cm.

 

          5.3    Verkehrsgrün:

 

Auf der gesamten Länge der auszubauenden Paschenaustraße sind zusätzlich zu den als Einengung geplanten Grünbeeten noch Grünflächen im Zufahrtsbereich der Häuser Nr. 35 und 37 vorgesehen.

Die unter Baumerhaltungsschutz stehenden Bäume (1 Birke und 1 Erle) vor Haus Nr. 37 (Paschenaustr.) müssen leider gefällt werden. Die Erle ist kopflastig. Beide Bäume sind vorgeschädigt und weisen Rissbildungen auf. Im Stamm und Starkastbereich ist Holzfäule zu erkennen.

    

          5.4    Beleuchtung:

 

Im Bereich vom Elsenweg bis zum Stichweg Paschenaustraße sind Pilzleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5,50 m vorhanden. Die Abstände betragen ca. 50 m. Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sind veraltet und entsprechen hinsichtlich ihrer Abstände nicht den geltenden Richtlinien. Zwischen den kurvigen Bereichen existiert keine Beleuchtung. An den Einmündungsbereichen der Barbarastraße befinden sich Seitenaufsatzleuchten mit einer LPH = 4m. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die vorhandenen Beleuchtungskörper auszutauschen und durch energiesparendere Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2x50 Watt mit einer LPH = 6 m  in Abständen von ca. 35 m zu ersetzen.

 

          5.5    Entwässerung:

 

Entlang des Grabens (Elsenweg bis erster Kurvenbereich) besteht keine Regenwasserkanalisation. Hier wird das Oberflächenwasser der Verkehrsfläche in den Entwässerungsgraben eingeleitet. Dazu wird westlich der Fahrbahn eine 30cm breite Rinne mit Einläufen eingesetzt, von der aus das anfallende Wasser in Rohrleitungen abgeführt wird.

Eine Kamerabefahrung ergab, dass sich die erste Kanalhaltung (SW-Leitung) im Ausbauabschnitt der Paschenaustraße (Höhe Elsenweg) in so schlechtem Zustand befindet, dass sie erneuert werden muss.

          Die Entwässerung des verbleibenden Straßenabschnittes erfolgt über 30cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

         

6.      Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu dem notwendigen Grunderwerb und zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

 

7.      Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau soll – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Herbst 2008 erfolgen.

 

8.      Finanzierung/Anliegerbeiträge:

 

Beim geplanten Ausbau handelt es sich um die erstmalige endgültige Herstellung der Paschenaustraße vom Elsenweg bis zur OD-Grenze. Die Paschenaustraße ist eine klassifizierte Straße (Kreisstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt). Der Ausbauaufwand für die „normale Breite“ der Fahrbahn einer klassifizierten Straße innerhalb der Ortsdurchfahrt gehört nicht zum beitragfähigen Erschließungsaufwand. Für die übrigen Teileinrichtungen (Gehwege, Beleuchtung, ant. Entwässerung) werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90% der beitragsfähigen Kosten erhoben.


Anlagen:

 

1. Lagepläne Blatt 1 und 2

2. Grunderwerbsplan