Betreff
jfd-Beratungszentrum für Erwerbslose
Vorlage
460/07
Aktenzeichen
II-2-schö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verteter des Jugend- und Familiendienstes zum jfd-Beratungszentrum (Beratungsstelle und Arbeitslosenzentrum) zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

Das jfd-Beratungszentrum für Erwerbslose bietet seit 1986 im Arbeitslosenzentrum  Unterstützung bei der Wiedereingliederung in das Beschäftigungssystem und der Bewältigung der Arbeitslosigkeit. 1995 wurde das Angebot ergänzt um eine Arbeitslosenberatungsstelle

 

Ende des Jahres 2006 hat das jfd-Beratungszentrum Räumlichkeiten im Gebäude Humboldtplatz 4 auf der selben Etage bezogen, wo auch die Leistungsabteilung des SGB II der Stadt Rheine und die GAB untergebracht sind.

 

Die Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle sowie des Arbeitslosenzentrums ist nach vorliegenden Informationen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht über den 30.09.2008 hinaus gesichert. Die derzeitige Finanzierung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen begründet den Ausstieg aus der Förderung mit mit zurückgehenden ESF-Mitteln gegenüber der alten Förderphase um 40 % (Zeitraum 2007 – 2013 statt 157 Mio. € nur noch 97 Mio. €) und die zukünftige Konzentration  der Mittel. Darüber hinaus müsse auch den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.

 

Das Land weist darauf hin, dass mit Einführung des SGB II im Jahre 2005 sich die gesetzlichen Zuständigkeiten und damit auch die arbeitsmarktpolitischen Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene verschoben haben. Nach Auffassung des Landes sind die ARGEN und Optionskommunen wichtige Partner für die Träger der Einrichtungen. Die SGB II-Träger könnten für die Beratungsleistungen zur beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen auf geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter zurückgreifen. Im Ergebnis wird damit die Entscheidung über die Einbindung von Leistungsangeboten der Arbeitslosenberatungsstellen und der Arbeitslosenzentren in die Hände der kommunalen Entscheidungsträger (hier Kreis Steinfurt) gelegt.

 

Vertreter des jfd-Beratungszentrums für Erwerbslose werden die Einrichtung in der Sitzung des Sozialausschusses vorstellen und stehen für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Finanzierungsübersicht