Betreff
Radwegeausbau Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
463/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Offenlage der Planunterlagen zum Radwegeausbau der Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege


Begründung:

 

Die Radwegesituation an der Bergstraße zwischen dem Friedrich-Ebert-Ring und der Einmündung Lange Riege wird seit vielen Jahren in verschiedenen Gremien diskutiert. Aufgrund der beengten Verhältnisse war zunächst der Bau eines einseitigen kombinierten Geh- und Radweges entlang der Bergstraße vorgesehen. Da die Stadt Rheine den Bau des Radweges aus finanziellen Gründen nicht ohne Zuschussmittel durchführen konnte, wurden Gespräche mit dem Zuschussgeber über eine mögliche Förderung geführt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat eine Förderung nach dem GVFG abgelehnt, da der Radweg sich innerhalb der Ortsdurchfahrt befindet und dieser Radweg im Gegenverkehr befahren würde, was nicht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen würde.

 

Eine Förderung des Umbaus der Bergstraße zur Anlegung von Radwegen war nur bei gleichzeitiger Sicherstellung der Verkehrswichtigkeit zu erzielen. Hierzu müssen nach den Regelwerken Mindestradien und notwendige Sichtweiten eingehalten werden. Im Bereich der Bergstraße Nr. 11 und Nr. 13 ist eine Abknickung vorhanden, die dieser Verkehrsbedeutung der Bergstraße nicht gerecht wird. Nachdem die Planung den geforderten Bedingungen angepasst wurde, hat die Stadt Rheine im Jahr 2004 einen entsprechenden Zuschussantrag gestellt. Der nachfolgende Erläuterungsbericht beschreibt die vorgesehenen Maßnahmen:

 

 

1.             Allgemeines

 

Die Bergstraße verbindet den Stadtkern Rheine mit dem Ortsteil Altenrheine. Sie ist im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße als verkehrswichtige Sammelstraße und im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur K 68 als Hauptsammelstraße eingestuft. Im Lkw-Vorzugsnetz ist die Bergstraße gleichzeitig als für den Schwerverkehr wichtige Sammelstraße dargestellt.

 

Ein Ausbau der Bergstraße von der ehemaligen Stadtgrenze in Höhe Sandweg bis zur Straßeneinmündung Lange Riege ist vor der Gemeindezusammenlegung mit Mehrzweckspuren und Gehwegen mit Eigenmitteln der Gemeinde rechts der Ems durchgeführt worden. Der Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Sandweg befindet sich in keinem verkehrsgerechten Zustand. Die Fahrbahn hat keinen standfesten Unterbau und soll in diesem Abschnitt den heutigen Verkehrsbedürfnissen angepasst und vollkommen neu ausgebaut werden.

 

Der weiterführende Abschnitt von der Straßeneinmündung Lange Riege bis zur K 68, Russenweg, wurde in den Jahren nach 1980 mit finanzieller Beteiligung des Bundes und des Landes nach dem GVFG ausgebaut. Der Ausbau von Mehrzweckstreifen ist hier zur besseren Anpassung an den erheblichen Rad- und Fußgängerverkehr durch den Bau von separaten Rad- und Gehwegen beiderseits der Fahrbahn ersetzt worden.

 

Zwischen der Canisiusstraße und der Straße Lange Riege wurde der Mehrzweckstreifen auf der Südseite der Bergstraße im Rahmen der Schulwegsicherung im Jahr 1993 ebenfalls zurückgebaut und es wurde ein separater Radweg angelegt.

 

Der vorhandene Mehrzweckstreifen wird heute im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße vielfach als Parkstreifen genutzt. Im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Canisiusstraße ist der Mehrzweckstreifen durch Markierung und Beschilderung als Radfahrstreifen ausgewiesen.

 

Zur Förderung der Verkehrssicherheit für den allgemeinen Radverkehr und insbesondere für den Schülerverkehr von und zu den weiterführenden Schulen ist ein Ausbau der Bergstraße mit der Schaffung von separaten Radwegen beidseitig der Fahrbahn dringend erforderlich.

 

 

2.      Beschreibung der Maßnahmen

 

2.1    Fahrbahn

 

Die Fahrbahn wird den Verkehrbedürfnissen entsprechend in einer Breite von 6,00 m ausgebaut. Da der Unterbau im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Sandweg keine ausreichende Standfestigkeit aufweist, ist eine Erneuerung des vorhandenen Straßenaufbaus durch einen neuen frostsicheren und tragfähigen Oberbau vorgesehen. Für den Ausbau wird die Bauklasse III der RStO-01 gewählt, um zukünftige Verkehrssteigerungen auffangen zu können.

 

Im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Lange Riege ist wegen der notwendigen Anpassung an die erstmalige Herstellung der Radwege eine Deckenerneuerung vorgesehen. Hier soll die vorhandene Fahrbahn gefräst, profiliert und mit einem neuen Deckenüberzug versehen werden.

 

 

2.2    Radwege

 

Beidseitig der Fahrbahn sollen erstmalig separate Radwege in einer Breite von 1,50 m angelegt werden. Diese Radwege werden gegliedert in einen 1,00 m breiten Fahrstreifen aus rotem Betonsteinpflaster und einem 0,50 m breiten Schutzstreifen aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Rundborde ( r = 9 cm).

 

 

2.3    Gehwege

 

Beidseitig der Fahrbahn werden die vorhandenen plattierten Gehwege in einer Breite von 1,50 m an den neuen Radweg angepasst. Bedingt durch die neue Höhenlage ist der Unterbau neu herzustellen. Als Belag für die Gehwege sind Betonplatten vorgesehen.

 

 

2.4    Begrünung

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der vorgegebenen Parzellenbreite steht für das Anpflanzen von Straßenbäumen nur eine geringe Fläche zur Verfügung. Im Bereich der Häuser Nr. 17 bis 19 sind vier Grünbeete mit Baumbepflanzung vorgesehen. In den Einmündungsbereichen der Sandkampstraße und der Canisiusstraße sollen Restflächen zwischen Radweg und Fahrbahn mit Bodendeckern bepflanzt werden.

 

 

2.5    Ausstattung

 

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung entsprechend der Verkehrsbedeutung erneuert werden. Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern bzw. anzupassen.

 

 

3.      Grunderwerb

 

Um die Verkehrswertigkeit der Bergstraße sicherzustellen, müssen nach den Regelwerken Mindestradien und notwendige Sichtweiten eingehalten werden. Im Bereich der Häuser Bergstraße 11 und 13 ist eine Abknickung vorhanden, die der Verkehrsbedeutung des Straßenzuges Bergstraße nicht gerecht wird. Für die erstmalige Herstellung von separaten Radwegen an der Bergstraße ist der Erwerb und anschliessende Abbruch von zwei Gebäuden, die in der geplanten Trasse liegen, unerlässlich.

 

Desweiteren wurde bei der Aufstellung der Planung festgestellt, dass im Bereich der Canisiusstraße die heutige Straßenlandfläche sich teilweise außerhalb der Straßenparzelle befindet. Auch hier ist der Grunderwerb nachzuholen, um den Straßenquerschnitt auf Dauer zu sichern.

 

 

4.      Anliegerbeiträge

 

Die Bergstraße lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße ist teilweise angebaut. Der zweite Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Lange Riege befindet sich im Außenbereich und ist anbaufrei. Anliegerbeiträge können nur für den ersten Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße erhoben werden. Da auch dieser erste Abschnitt nur zu 70 % angebaut werden kann, im Flächennutzungsplan ist die angrenzende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, können Anliegerbeiträge nur für den derzeit bebauten Teil der Bergstraße erhoben werden. Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 30 % der Kosten für Fahrbahn und Radwege.

 

 

 

5.      Finanzierung

 

Die Stadt Rheine ist auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes angewiesen und bittet um Aufnahme in das GVFG-Programm.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Im Jahr 2005 ist durch die Bezirksregierung Münster die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt worden. Die Maßnahme wurde in das mittelfristige Programm aufgenommen. Als Beginnjahr war das Jahr 2007 vorgesehen.

 

Im Juli 2005 wurden die Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern der Häuser Bergstraße Nr. 11 und Nr. 13 aufgenommen. Auf eine zwischenzeitliche Anfrage der Bezirksregierung musste leider mitgeteilt werden, dass der erforderliche Grunderwerb nicht so schnell wie gewünscht durchgeführt werden konnte. Die Bezirksregierung hat die Maßnahme daraufhin aus dem mittelfristigen Programm in den Anhang verschoben.

 

Durch viele Gespräche und intensive Verhandlungen konnten die Grundstückskäufe doch noch im Dezember 2006 abgeschlossen werden. Bedingt durch notwendige Abläufe (Neubau eines neuen Wohnhauses und späterer Abriss der bestehenden Gebäude), ist der Baubeginn der Maßnahme für das Jahr 2010 vorgesehen. Bei der Bezirksregierung ist hierzu eine erneute Voranfrage auf Finanzierungshilfe gestellt worden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 1.130.000 €. Als Finanzierungshilfe wird ein Betrag von ca. 722.000 € erwartet. Der restliche Betrag in Höhe von etwa 408.000 € verteilt sich auf den städtischen Anteil und auf Anliegerbeiträge nach dem KAG.

 

Um den Anliegern der Bergstraße die vorgesehene Ausbauplanung abschließend vorzustellen und um eventuelle Änderungen (zusätzliche Zufahrten) in die Planung aufnehmen zu können, soll eine 14-tägige Offenlage der Ausbauplanung in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt werden.


Anlagen: Lageplan 1 - 7