Betreff
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes Ausbaustufen 2006/2007, 1. Lesung
Vorlage
112/06
Aktenzeichen
II-2-51
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Jahre 2006/2007 in Bezug auf die vorgeschlagenen Maßnahmen zur stufenweisen Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsplanberatungen 2006 zu ermitteln.


Begründung:

 

1.     Gesetzlicher Rahmen

 

Am 18. 12. 2004 hat der Bundesgesetzgeber das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verabschiedet, mit dem insbesondere die §§ 22 ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geändert wurden. Zielsetzung des TAG ist eine verbesserte und stärker bedarfsorientierte Versorgung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Mit dem TAG ist kein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch dieser Zielgruppe verbunden; allerdings hat das Jugendamt eine gesteigerte und anhand der gesetzlichen Bedarfskriterien zu konkretisierende Vorhaltungs- und Gewährleistungspflicht.

 

So sollen Betreuungsplätze künftig nach Bedarf insbesondere für Kinder im Alter unter drei Jahren vorgehalten werden, deren Eltern erwerbstätig sind bzw. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden und deren Wohl ansonsten nicht gesichert ist.

 

Darüber hinaus wird der Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zur Erziehung, Bildung und Betreuung durch die Formulierung von Qualitätsmerkmalen stärker konkretisiert.

 

Bei dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) vom 08. Juli 2005 steht die fachpolitische Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Mittelpunkt.

Das KICK verbessert 

  • den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl,
  • die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz des Jugendamtes, 
  • die Wirtschaftlichkeit von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
  • die Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe
  • und unterstützt die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) initiierte Verbesserung der Kinderbetreuung.

 

Der Aufgabenbereich aus der Sicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertagesbetreuung lässt sich aus der Formulierung des § 24 SGB VIII entnehmen. Hier heißt es u. a.:

 

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

 

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten.

 

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten, wenn

 

  • die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder

 

  • ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die §§ 27 bis 34 KJHG bleiben unberührt.

 

Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Kriterien.“

 

Für den Fall, dass zum 01. 01. 2005 in einem Land das entsprechende Förderangebot nicht gewährleistet werden kann, so kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschließen, dass die Verpflichtung erst ab einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Als spätester Termin ist der 01. 10. 2010 festgeschrieben.

 

Im Falle der Verschiebung auf den 01. 10. 2010 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet,

 

1.           für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und

2.           jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.

 

Innerhalb der Stadt Rheine kann aktuell ein bedarfsgerechtes Angebot für die U3-Betreuung nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grunde hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 15. 09. 2005 (JHA-Vorlage 442/05) beschlossen, den Übergangszeitraum bis 2010 zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes in Anspruch zu nehmen.

 

Deshalb sind für den Übergangszeitraum die jährlichen Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und die aktuellen Bedarfe und die erreichten Ausbaustufen festzustellen.

 

2.     Möglichkeiten der Bedarfsfeststellung

 

Nach den Bestimmungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zu beschließen und jährlich zum 15. März den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.

 

Das Gesetz sieht davon ab, Bedarfsmargen festzuschreiben. Diese sind entsprechend dem jeweiligen Bedarf vor Ort zu ermitteln. In der Begründung der Bundesregierung zum TAG wurde eine Versorgungsquote von 20 % der unter drei-jährigen genannt. Dies ist jedoch lediglich eine Rechengröße.

 

2.1                 Bedarfserhebung

 

Im Hinblick auf die Intensität der Planung sind zwei unterschiedliche Herangehensweisen möglich, zum einen der „pragmatische Ansatz“ (siehe unten 2.2), zum anderen die „differenzierte Bedarfserhebung“ (siehe unten 2.3). In jedem Fall sollte versucht werden, die unterschiedlichen Betreuungs- / Förderbedarfe zu eruieren.

 

Beiden Varianten ist gemeinsam, dass Bedarfsplanung nicht lediglich ein „technokratisches“ Verfahren ist, sondern immer auch eine politische Bewertung und Entscheidung unter Abwägung sozial- und finanzpolitischer Aspekte beinhaltet. So wird sich im Entscheidungsprozess widerspiegeln, ob und in welchem Umfang eine Kommune bewusst durch ein offensives Angebot Politik für Kinder und Familien macht.

 

Ergebnis wird - in Abhängigkeit von den o. g. Rahmenbedingungen - regelmäßig ein „Angebotsmix“ aus drei Elementen sein, zu dem die Versorgung in

 

- GTK-Einrichtungen

(kleine altersgemischte Gruppe und Kinder u3 in anderen Gruppen gem. Budgetvereinbarung),

 

- Spielgruppen

(die sich regional z. T. auch auf Kindergartenniveau bewegen, nur nicht GTK-finanziert sind und nicht eng an die Vorgaben der BKVO / Personalvereinbarung gebunden sind) und

 

 

- Tagespflege

(einschl. Maßnahmen der Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen)

 

gehören wird.


 

2.2 pragmatischer Ansatz

 

Begründung für diese Alternative ist, dass die Maßnahmenplanung sich im Regelfall auf die drei genannten Bereiche (GTK-Gruppen, Spielgruppen, Tagespflege) beschränkt und der Umfang der Maßnahmen abhängig ist von den faktisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

 

-      Ausgangspunkt für eine solche Planung ist zum einen die aktuelle Versorgung der Kinder u3.

 

-      Für die Bestimmung des zusätzlichen Bedarfs wird die ungedeckte Nachfrage in den Einrichtungen und beim Jugendamt ein wesentliches Kriterium darstellen. Deshalb können die Wartelisten für Kinder u3 (incl. Abgleich von Mehrfachanmeldungen) eine gute Grundlage für die Bedarfsbestimmung bilden.

 

-      Im Hinblick auf Erwerbsfähige in Maßnahmen nach SGB II und SGB III ist festzustellen, dass die Leistungsträger (noch) keine Daten liefern können, aus denen sich ein konkreter Bedarf an Plätzen für Kinder u3 ergibt. Deshalb wird de facto zunächst nur der Weg bleiben, für dieses Bedarfskriterium einen geschätzten Zuschlag zu bilden.

-      Auch die kurzfristige Bevölkerungsentwicklung und die Erfahrungen mit dem hineinwachsenden Jahrgang kann in die Bedarfsfeststellung einfließen: Wenn Eltern ihre Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres bereits bisher sehr zurückhaltend angemeldet haben, wird der Bedarf u. U. geringer sein; das Anmeldeverhalten wird aber auch im Lichte der zur Verfügung stehenden Plätze zu sehen sein.

 

2.3   Hinweise für differenzierte Bedarfserhebungen

 

Dennoch kann es aber gute Gründe für eine differenziertere Planung, insbesondere auf der Grundlage einer Elternbefragung geben. Diese Befragungen können sicher auch ergänzende Funktion haben. Einer Elternbefragung haften Risiken an, die im Sinne der Nutzbarkeit der Ergebnisse durch verschiedene Maßnahmen möglichst minimiert werden müssen. Um einen möglichst hohen Rücklauf zu erreichen, ist es sinnvoll, die Befragung durch Information in den lokalen Medien zu unterstützen. Auch der Fragebogen sollte möglichst einfach und ohne hohen Zeitaufwand zu beantworten sein. Zudem lassen sich aussagekräftige Ergebnisse nur erreichen, wenn annähernd realistische Angaben zu den für die Eltern entstehenden Kosten einzelner Angebote gegeben werden. Im Übrigen sind Angaben der Eltern rechtlich nicht verbindlich. Daher sollte die Formulierung der Begleitinformationen für die Eltern einen möglichst hohen Grad faktischer Verbindlichkeit schaffen.

Im Kern geht es darum, im Hinblick auf die in § 24 bzw. § 24a genannten Kriterien den Bedarf bzw. die Priorität bei der Platzvergabe zu ermitteln.

-      Bei diesen Kriterien geht es zunächst um denjenigen Bedarf, der aufgrund von (geplanter) Erwerbstätigkeit etc. oder Maßnahmen nach SGB entsteht. Dieser Bedarf kann nur durch Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und anderen Behörden konkretisiert werden. Die Möglichkeiten, von diesen Institutionen verlässliche Zahlen zu erhalten, sind aber höchst unterschiedlich. Deshalb sollte versucht werden, Absprachen dahingehend zu treffen, dass entweder im Einzelfall der Betreuungsbedarf an das Jugendamt übermittelt wird oder in regelmäßigen Abständen über die generelle Entwicklung informiert wird.

-      Analog gilt dies für die Bedarfs-/Vergabekriterien, die auf der Gefährdung des Kindeswohls basieren, wenn keine Tagesbetreuung stattfindet. Hier ist eine Absprache mit dem ASD des Jugendamtes erforderlich.

 

2.4   Vorgehen in Rheine

 

Wie einleitend dargestellt, sind im Hinblick auf die Intensität der Planung unterschiedliche Herangehensweisen möglich.

 

Die Landesjugendämter und die kommunalen Spitzenverbände empfehlen die Anwendung des pragmatischen Planungsprozesses, der sich an den faktischen und oft begrenzten Möglichkeiten orientiert und der ohne differenzierte und mit evtl. unsicheren Ergebnissen behaftete Elternbefragungen auskommt. Dieser Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände schließt sich die Verwaltung an. Dies geschieht insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eine fristgerechte Beschlussfassung für die jährlichen Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes eine umfassende, zeitaufwendige und kostenintensive Elternbefragung nicht zulässt.

 

Ausgangspunkt für eine solche Planung ist die aktuelle Versorgung der Kinder u3, die um die ungedeckte Nachfrage ergänzt wird und ggf. einen SGB II Zuschlag einbezieht.

 

Der Bedarf für das Stadtgebiet Rheine wird für 2006 anhand der Bestandsaufnahme und von Auswertungen der Anmeldelisten der Einrichtungen verbunden mit einer Befragung der Einrichtungen geschätzt.

Unter Zuhilfenahme der Bevölkerungsprognose und der aktuellen Einwohnerzahlen werden vorläufige Ausbaustufenpläne bis 2010 gerechnet.

 

2.4.1          Auswertung der Bevölkerungsvorausberechnung für die Tagesbetreuungsplanung

 

 

Für die Planung von Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern sind jeweils die Jahrgänge 0 bis unter 6 entscheidend.

 

Die tatsächliche Entwicklung bisher entspricht der Trendvarianten am ehesten. Daher werden die Ergebnisse der Trendvarianten der weiteren Planung zu Grunde gelegt.

 

Erkennbar wird eine weitere Abnahme der unter 6-Jährigen in den nächsten 4 Jahren. 2010 werden ca. 500 Kinder unter 6 Jahren hier weniger leben als 2005. Das wird zwangsläufig zu freien Platzkapazitäten in bestehenden Einrichtungen der Tagesbetreuung führen, die evtl. zu Plätzen für unter dreijährige Kinder umgewandelt werden können.

Im Jahr 2010 werden etwa 400 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren weniger in Rheine wohnen als 2005. Bei einer 90% Inanspruchnahmequote aus den 3 Kernjahrgängen entspricht das etwa 350 Plätze in Kindertagesstätten für diese Altersgruppe, die frei werden.

 

 

Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Landes werden im Jahr 2010 ca. 1800 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 leben. Wenn man den von der Bundesregierung diskutierten Wert von 20% Platzangebot für unter dreijährige zugrunde legt, würden bis 2010 360 Plätze für unter Dreijährige bereitzuhalten sein.

 

Der Ausbauplan wird jährlich überprüft und korrigiert. In Verbindung mit der Anmeldewoche im Herbst 2007 zum Kindergartenjahr 2008/2009 ist anhand konkreter Angebotsformen unter Einbeziehung der für die Eltern entstehenden finanziellen Belastungen eine Elternbefragung angedacht, um diese Annahmen zu verifizieren.

 

3.     Angebotsformen und deren Umsetzung

 

Die Betreuungsbedarfe für die Kinder unter 3 Jahren können aktuell in Rheine durch die verschiedenen Angebotsformen noch nicht bedarfsgerecht gedeckt werden.

 

Den Betreuungsbedarfen für Kinder unter 3 Jahren stehen aktuell in Rheine verschiedene Angebotsformen gegenüber.

 

3.1   Kleine altersgemischte Gruppe

 

Bei der kleinen altersgemischten Gruppe handelt es sich um eine Angebotsform aus dem Bereich des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Die Gruppenstärke beträgt 15 Kinder. Folgende Altersmischung ist nach den Erläuterungen zur Betriebskostenverordnung vorgesehen: 7 Kinder unter 3 Jahren und 8 Kinder über 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht. Nach einem Schreiben des zuständigen Ministeriums vom 03. 05.2005 war beabsichtigt, die Zahl 7 durch die Zahl 9 zu ersetzen, wobei die Gruppenstärke unangetastet bleiben sollte. Ob die durch die alte Landesregierung beabsichtigte Änderung auch nach dem Regierungswechsel in NRW auch tatsächlich vollzogen werden soll, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. 

 

In Rheine gibt es 4 kleine altersgemischte Gruppen. Das bedeutet, dass im Rahmen dieser institutionellen Betreuungsform 28 Plätze zur Verfügung stehen.

 

Auf den Wartelisten für die 4 kleinen altersgemischten Gruppen aus der Anmeldewoche standen 60 Kinder. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass teilweise auch Anmeldungen seitens der Eltern in den Einrichtungen vorgenommen werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen.

 

Ein Ausbau der Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen kann aktuell nur dann erfolgen, wenn hierfür auf anderer Seite Angebotsformen aus dem GTK-Bereich u. a. auf Grund der demografischen Entwicklung zurückgefahren werden. Ferner ist hierfür wie in den vergangenen Jahren ein so enannter Umwandlungserlass des Landes NRW erforderlich. Ein entsprechender Erlass für das laufende Jahr steht nach wie vor aus. Aus diesem Grunde kann ein verbindlicher Vorschlag zu Schaffung von zusätzlichen Plätzen in kleinen altersgemischten Gruppen unter Mitfinanzierung des Landes NRW nicht gemacht werden.

 

An dieser Stelle sei zur Information auf die aktuell vorliegenden Umwandlungsanträge verwiesen, die bislang noch offen sind.

 

Einrichtung

Umwandlung von / in

 

Marien-Kindergarten, Osnabrücker Str.

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe bzw. kleine altersgemischte Gruppe

 

 

DRK-Kindergarten Bunte Welt

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe

 

 

Bonifatius-Kindergarten

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe

 

 

Herz-Jesu, St. Theresia und St. Konrad

Kindergärten

 

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe

 

EKI Sandmanns Hof

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe

 

 

Lummerland-Kindergarten

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe und eine kleine altergemischte Gruppe

 

 

Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden St. Josef und St. Dionysius

 

Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und für eine Tagesstättenbetreuung

 

 

Waldorf-Kindergarten

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe

 

 

3.2      Budgetvereinbarung

 

Nach der Budgetvereinbarung können abweichend von der Betriebserlaubnis bis zu 20 % der Plätze der Kindertageseinrichtung von Kindern einer anderen Altersgruppe belegt werden. Von dieser Regelung wird seit in Krafttreten der Budgetvereinbarung in Rheine Gebrauch gemacht.

 

Zum Stichtag 31.12.2005 haben insgesamt 62 Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder belegt. Zieht man von der Zahl 62 die Plätze in der kleinen altersgemischten Gruppe (28) ab, so besuchten zu diesem Stichtag bereits 34 Kinder unter drei Jahren eine Regelkindergartengruppe unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Budgetvereinbarung. Diese Zahl wird sich zukünftig unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden rückläufigen Geburtenzahl noch erhöhen.

 

Die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Regelkindergartengruppen ist insoweit kostenneutral wie die Vorgaben aus der Budgetvereinbarung eingehalten werden.

 

3.3      Tagespflege

 

Ein zentrales Element zukünftiger Betreuung, Erziehung und Bildung wird insbesondere in der Altersgruppe der unter 2jährigen die Tagespflege sein.

Dabei spielen bei den Kindern dieser Altersgruppe entwicklungspsychologische Gründe ebenso eine Rolle wie Fragen der Bindungs- und Beziehungsqualität in den neben der Familie bestehenden Betreuungssystemen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte als primäre Betreuungsinstanz die Einrichtung von geeigneten Tagespflegstellen eine zentrale Rolle spielen. Um diese wichtige Funktion auch ausüben zu können, sieht der § 23 SGB VIII eine umfassende Aus- und Fortbildung der Tagespflegepersonen vor.

 

In Rheine hat sich bei der FBS ein Ausbildungsraster schon in der Vergangenheit bewährt, welches als Grundlage eines zukünftigen Aus- und Fortbildungskonzeptes dienen kann. (s. Anlage)

 

Nach Auffassung der Verwaltung des Jugendamtes sollte dieses Raster ergänzt werden um regelmäßige Fortbildungsangebote, um zielgruppenspezifisch einzelne Elemente  nochmals stärker in den Fokus nehmen zu können.

 

z.B.

·        Erste Hilfe am Kind

·        Aufmerksamkeitsstörungen im Kindesalter

·        Bindung und Beziehung im Kontext der Tagespflege

·        Gesundheitsförderung

·        altersgerechte Bildungsangebote

·        Grundlagen kindlicher Ernährung

 

 

Neben den schon erwähnten Bindungs- und Beziehungsangeboten in Tagespflegefamilien spielt bei der Tagespflege insbesondere auch eine Rolle, dass in diesem Betreuungssystem sehr flexibel auf die Betreuungsbedarfe reagiert werden kann.

 

 

0 bis u. 3 Jahre

3 bis u. 6 Jahre

6 bis u. 10 Jahre

10 Jahre u. älter

Gesamtergebnis

Randzeiten

2

13

21

11

47

Übernacht

 

2

3

1

6

Ferien

 

 

1

1

2

Tagesbetr.

11

 

 

 

11

Gesamtergebnis

13

15

25

13

66

 

Dabei zeigt die Auswertung der derzeit bestehenden Tagespflegeverhältnisse neben der „klassischen Betreuung“ über Tag auch die Notwendigkeit, während unterschiedlicher Arbeitszeiten, z.B. im Schichtbereich, am Wochenende, über die Zeiträume der Öffnungszeiten der TEK hinaus, ein Betreuungsangebot vorhalten zu müssen. Dieses kann durch institutionelle Angebote zz. nicht gewährleistet werden! Ein angedachtes Modellprojekt „Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder von 06.00 – 21.00 Uhr“ findet nicht die Zustimmung der Landesbehörden, da die Betreuungsbedarfe vor und nach den Regelöffnungszeiten einer Tageseinrichtung für Kinder durch die Flexibilisierung im Bereich der Tagespflege abgedeckt werden sollen.

 

Exkurs:

Auch wenn der Schwerpunkt einer Ausbauplanung im Rahmen des TAG die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren ist, soll an dieser Stelle zumindest darauf hingewiesen werden, dass durch die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und von Arbeitszeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder auch ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, existiert.

Hier gilt es zu überlegen, wie diese sog. Randzeiten, vor 7.30 h und nach 16.30 bzw. 17.00 Uhr abgedeckt werden können.

 

Im Rahmen des Verordnungsweges hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, nicht nur im Haushalt der Tagespflegeperson bzw. im Haushalt des Kindes, sondern auch in „sonstigen geeigneten Räumlichkeiten“ für bis zu 5 Kindern gleichzeitig ein Angebot der Tagespflege zu installieren.

 

Im Rahmen der Ausbaustufen ist nach Auffassung der Verwaltung des Jugendamtes diese Möglichkeit in den unterschiedlichen Tageseinrichtungen zu prüfen und ggf. zu installieren.

 

3.4   Spielgruppen / Wichtelgruppen

 

Das Spiel- bzw. Wichtelgruppenangebot wird in Rheine seit 1996 von verschiedenen Trägern (Familienbildungsstätte, Deutscher Kinderschutzbund, Jugend- und Familiendienst, TV Jahn und Atrium Bildungsstätte) vorgehalten. Hier werden Kinder 2 x wöchentlich vor- oder nachmittags über insgesamt 6 Stunden betreut. Zunächst war es als so genanntes Alternativangebot für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz angeboten. Mittlerweile haben sich diese Angebotsformen als bedarfsorientiert herausgestellt. Nach den geltenden Betriebserlaubnissen richtet sich dieses Angebot an Kinder in der Altersgruppe 2,5 – 4 Jahre. Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 10 - 12 Kinder.

 

Per 31. 12. 2005 wurden rd. 200 Kinder in den Spiel- und Wichtelgruppen betreut, weil die Eltern dieses Angebot für bedarfsorientiert und ausreichend halten. Bei den Trägern der betreuten Spielgruppen kommen zurzeit verstärkt Anfragen, ob das Angebot der betreuten Spielgruppen nicht auch schon für Kinder ab 2 Jahren vorgehalten werden kann.

 

Eine Umfrage bei den Anbietern der betreuten Spielgruppen hat zusätzlich ergeben, dass es auch Betreuungsbedarfe gibt, die oberhalb der 2 halben Tage wöchentlich liegen. Hier gilt es, die die damals erarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Spielgruppenarbeit zu aktualisieren.

 

Nach ersten Rückmeldungen der Anbieter von betreuten Spielgruppen liegt der Bedarf für die Ausweitung des Angebotes auf 2-Jährige bei ca. 7 Gruppen. Zusätzlich müssten für die Deckung des Betreuungsbedarfs an 3 Tagen in der Woche ca. 3 Gruppen geschaffen werden. Die Ausweitung des Spielgruppenangebotes auf Kinder ab dem 2. Lebensjahr und ein zusätzliches Spielgruppenangebot für Kinder mit einem Betreuungsbedarf von 3 x wöchentlich führen dazu, das hier zusätzliche finanzielle Ressourcen veranschlagt werden müssen. Eine anteilige Mitfinanzierung des Landes ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da der Ausbau der Betreuungsplätze nach den Vorstellungen der Bundesregierung aus den Einsparungen im Bereich der SGB II Leistungen finanziert werden sollen.

 

 

4.     Programm zur Betreuung zweijähriger Kinder in TEK

 

Vor der Landtagswahl in NRW wurde durch die alte Landesregierung noch ein Sonderprogramm in Aussicht gestellt, nach dem insbesondere ein Angebot für die Betreuung von Zweijährigen in Trageseinrichtungen für Kinder geregelt werden sollte. Offensichtlich durch den Regierungswechsel in NRW wurden diese Absichten bislang noch nicht weiter verfolgt.

 

5.     Zusammenfassung

 

Wie den Ausführungen zu entnehmen ist, existieren in Rheine schon vielfältige Betreuungsangebote. Insbesondere die Tagespflege wurde und wird bedarfsorientiert angeboten und durchgeführt.

 

Auch im Bereich der Budgetvereinbarung ist erkennbar, dass schon heute in den Tageseinrichtungen für Kinder nicht nur der Bedarf der 3-6jährigen abgedeckt werden kann, sondern jetzt schon für jüngere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

 

Inwieweit in Rheine neben den schon bestehenden „Kleinen altersgemischten Gruppen“ neue Gruppen installiert werden können, kann seitens der Verwaltung noch nicht gesagt werden, da es zum einen noch am „Umwandlungserlass“ mangelt, zum anderen auch noch nicht sicher prognostiziert werden kann, ob überhaupt seitens der Landesregierung diese Gruppenform eine Zukunft haben wird. Wie ausgeführt, sollte nach Auffassung der Verwaltung des Jugendamtes zunächst neben den Angeboten der Tagespflege und den Möglichkeiten der Budgetvereinbarung der Bereich der betreuten Spielgruppen für Kinder von 2-3 Jahren als erste Ausbaustufe geplant werden, da vermutlich durch diese sinnvolle und gleichzeitig kostengünstige Maßnahme ein großer Teil des Betreuungsbedarfes gedeckt werden kann.

 

5.1    Ausbauplanung 2006/2007

 

Aus der nachstehenden Tabelle lässt sich entnehmen, dass durch eine moderate Anpassung der Plätze durch die Budgetvereinbarung (plus 6 Plätze), einen nachfragegestützten Ausbau der Tagespflege (plus 13 Plätze) und ein offensives Angebot zum Ausbau der Plätze in den betreuten Sielgruppen (plus 80 Plätze) bis zum 31. 07. 2007 eine Versorgungsquote für die unter 3-Jährigen von rd. 9 % erreichbar ist.

 

Kinder 0 < 3 nach Altersjahren

Versorgungsquote

Vorhandene Plätze

Jahr

0

1

2

0 < 3

0 < 3

TEK

Budgetver.

Tagespflege

Spielgr.

Plätze insgesamt

2005

630

644

649

1.923

3,8%

28

34

11

0

73

2006

618

630

645

1.893

8,3%

28

40

20

70

158

2007

611

618

630

1.859

9,3%

28

40

25

80

173

2008

606

611

618

1.835

 

 

 

 

 

 

2009

603

606

612

1.821

 

 

 

 

 

 

2010

603

603

606

1.812

 

 

 

 

 

 

 

Eine über das Jahr 2007 hinausgehende Planung ist auf örtlicher Ebene verantwortlich nicht möglich, da bislang seitens des Landes NRW keinerlei Aussagen bezüglich einer finanziellen Beteiligung am Ausbau der U3 Plätze in welcher Form auch immer vorliegt.

 

Grundsätzlich birgt die Planung ein relativ großes Risiko in sich:

 

·        Es kann nicht ansatzweise prognostiziert werden, wie das Nachfrageverhalten der Eltern der unter 3jährigen Kinder bei nicht veränderter oder     verändernder Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sich entwickeln wird.

 

·        Völlig unklar ist derzeit die Entwicklung im Bereich der Kindergartenelternbeiträge. Sollte sich bewahrheiten, dass im Rahmen der Haushaltsbegleitgesetzgebung des Landes eine vermutlich drastische Erhöhung der Elternbeiträge notwendig wird, hat dieses auch Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten im Bereich der Betreuung der 3-6jährigen.

 

·        Durch die Arbeitsmarktreformen sollten zusätzliche Mittel für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Bislang muss für die Stadt Rheine festgehalten werden, dass diese „Gewinne“ nicht angekommen sind. Von daher kann nur sehr kleinschrittig ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Ausbildungsraster Tagespflege der Kath. Familienbildungsstätte Rheine