Betreff
Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGBII. Beschluss Abwägung des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
484/07
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 8. Oktober bis einschließlich 8. November 2007 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-II“, der Stadt Rheine liegt ebenfalls als Anlage 1 vor.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1     Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1  Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Steinfurt

        Stellungnahme vom 9. Oktober 2007

 

Inhalt:

 

Gegen das o. g. Planvorhaben der Stadt Rheine werden landwirtschaftliche Bedenken als öffentlich-rechtlicher Belang nicht vorgetragen, wenn sichergestellt ist, dass die im Umfeld gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe Renger, Reinke und Deitermann durch dieses Vorhaben in ihrem Bestand und in ihrer alsbaldigen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei den beigefügten Immissionsschutzberechnungen der Tierbestand des Betriebes Deitermann nicht berücksichtigt wurde.

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss

 

Vonseiten der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Steinfurt, wird bemängelt, dass in den Immissionsschutzberechnungen der Tierbestand des Betriebes Deitermann nicht berücksichtigt wurde.

Dies ist nicht richtig. Wie bereits zum Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-I“ angemerkt, wird nach Angabe des Herrn Deitermann auf seiner Hofstelle kein eigenes Vieh mehr gehalten. Das in den Stallungen des Herrn Deitermann gehaltene Vieh wird den Betrieben Renger bzw. Reinke zugeordnet. Insofern ist sehr wohl der Tierbestand in den Geruchsgutachten berücksichtigt worden.

Das Geruchsgutachten, erstellt durch das Büro Meodor Immissionsschutz GmbH, nahm zunächst eine Beurteilung auf der Basis der einschlägigen VDI-Richtlinien (VD 3471 und Entwurf VDI 3474) vor. Da auf der Basis der VDI-Richtlinie der Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung als auch zur geplanten Wohnbebauung nicht ausreichend ist, wurde eine Einzelfallprüfung auf der Basis der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL) durchgeführt.

Die GIRL ist in NRW-Behörden verbindlich und wird auch von den Gerichten als Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen herangezogen.

Die Ausbreitungsberechnung mit dem Modell AUSTRAL2000G für den Bebauungsplan „Mesum Nord“ zeigt, dass die GIRL-Richtwerte für Wohngebiete von 10 % der Jahresstunden eingehalten werden; auch unter Berücksichtigung einer jeweils angemessenen Erweiterung der Tierhaltung auf den jeweiligen Hofstellen. Zudem wird von der Bezirksregierung (Umweltüberwachung) bestätigt, dass entsprechend dem Geruchsgutachten des Büros Meodor davon „auszugehen ist, dass erhebliche Belästigungen durch Gerüche im Plangebiet auszuschließen sind. Im Rahmen der Ausbreitungsrichtung sind die konkreten Erweiterungsabsichten der Landwirte berücksichtigt worden“.

Da dies für den Gesamtbereich Mesum-Nord gilt, ist davon auszugehen, dass durch den Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-II“, erst recht keine Beeinträchtigung der Entwicklung der im Umfeld gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen ist.

 

Aus den vg. Gründen wird festgestellt, dass die vorgetragenen Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW bereits Berücksichtigung finden.

 

2.2  Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.   Beschlüsse über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 039/06) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 039/06) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

III.  Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gem. §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) werden der Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-II“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Bebauungsplanentwurf Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-II“, der Stadt Rheine

Anlage 2:     Begründung

Anlage 3:     Vorlage 039/06 zum Vorverfahren